5. Gesellschaft und Soziales

5.4. Religions- und Bevölkerungsgruppen

99,8 Prozent der türkischen Bevölkerung sind Muslime. Diese teilen sich in Sunniten (70 Prozent) und Alewiten (20-25 Prozent), eine der schiitischen Glaubensaurichtung nahe stehende Religionsgruppe, auf. Daneben existieren religiöse Minoritäten, wie Christen verschiedener religiöser Ausprägung (0,2 Prozent) und ethnische Minderheiten. Eine besondere Stellung nehmen die Kurden ein, die zwar muslimischen Glaubens sind, sich selbst jedoch als eigenständige Ethnie begreifen.


Die Hagia Sophia in Istanbul. Foto: Europäische Kommission

5.4.1. Der Islam und das Türkentum

Mustafa Kemals Reformen zielten auf die Modernisierung und Veränderung der türkischen Gesellschaft und des politischen Systems nach westlichem Vorbild ab. Die Gesamtheit dieser Reformen wird nach ihrem Begründer als Kemalismus bezeichnet. Diese bis heute in der Verfassung festgeschriebene Staatsideologie setzt sich aus den so genannten „sechs Pfeilern“ zusammen: Nationalismus, Republikanismus, Volkswohl, Etatismus, Laizismus, Reformismus beziehungsweise Revolutionismus. Das wichtigste Element des Kemalismus ist der Laizismus, die Trennung von Staat und Kirche, und die Säkularisierung der Gesellschaft. Religion sollte ausschließlich zur Privatsache, der Einfluss religiöser Führer auf Öffentlichkeit und Politik zurückgedrängt werden. Das Kalifat, die Regierungsform, in der sich religiöse und weltliche Macht in einem Oberhaupt vereinen, sowie der Religionsunterricht wurden 1924 abgeschafft. Allerdings wurde der in den Jahren nach der Gründung der Republik propagierte Laizismus schnell wieder gelockert. Schon die Einrichtung des Präsidiums für religiöse Angelegenheiten, das die Pflege der Religion überwacht, zeugt davon. Dieses Amt beschäftigt mehrere tausend Angestellte, darunter Imame sowie Vorbeter, und ist für ebensoviel Moscheen verantwortlich.

Der Staatsislam, die Synthese zwischen Staat beziehungsweise Türkentum und Islam, wurde maßgeblich durch das Präsidium geprägt. Neben dieser Variante treten in der Türkei zwei weitere Formen des Islams auf. Zum einen der Volksislam, eine Art Volksfrömmigkeit, die sowohl von der islamischen Hochreligion als auch von Überlieferungen aus vorislamischer Zeit geprägt ist. Eine entscheidende Rolle spielen bei dieser Variante des islamischen Glaubens die Heiligen der islamischen Mystik und die Bruderschaften, die diese Heiligen verehren. Zum anderen hat auch der politische Islam, auch Islamismus oder islamischer Fundamentalismus genannt, in der Türkei an Einfluss gewonnen. Zentral sind dabei die strikte Auslegung des Islams nach Mohammed und die Ablehnung aller Anpassungen des Islams an die moderne Welt. In dieser Form des Islams werden Glaube und Staat nicht getrennt, sondern in einer Person beziehungsweise Instanz vereint.

Bezeichnend für die Türkei ist nicht eine spezielle Form des Islams, sondern eine Kombination aus türkischem Nationalismus und islamischem Glauben: das Türkentum. Diese starke nationale Identifikation spiegelt den Stolz vieler Türken auf die Einheit der türkischen Republik im Kontrast zum Vielvölkerstaat des Osmanischen Reichs und auf ihren Gründervater Atatürk wider. Die Essenz des Türkentums bildet dabei die Einheit und Integrität des türkischen Staates beziehungsweise des Staatsgebiets und seiner Bevölkerung, das sich von anderen arabischen und persischen Völker unterscheidet. Zwar spielt der Islam dabei eine eher untergeordnete Rolle, dennoch impliziert das türkische Nationalverständnis auch die Einheit und Homogenität aller türkischen Muslime. Äußerungen zur ethnischen Vielfältigkeit der Türkei sind nur bei gleichzeitiger Betonung der Verschmelzung und Zugehörigkeit im Türkentum gestattet. Andernfalls kann eine solche Äußerung unter Anwendung des Paragrafen 301 des türkischen Strafgesetzbuches verfolgt werden. Diese Rechtsvorschrift geht auf den Paragraf 159 des alten Strafgesetzbuches zurück und wurde am 1. Juni 2005 modifiziert. In der abgeänderten Form stellt die Rechtsvorschrift die „Beleidigung des Türkentums, der Republik und der Institutionen und Organe des Staates“ unter Strafe.

Besonders unter Ministerpräsident Erdogan gewinnt die Diskussion um den Islam in der Türkei wieder an Dynamik. Unter anderem streben Erdogan und seine religiös-konservative Partei, die AKP, eine Lockerung des Kopftuchverbots an Universitäten an. Die Freiheit, ein Kopftuch zu tragen, soll darüber hinaus in der türkischen Verfassung verankert werden. In den achtziger Jahren erließ das türkische Verfassungsgericht ein Kopftuchverbot an Universitäten, Schulen und Behörden. Erdogan argumentiert dahin gehend, dass die Religiösität einer Frau, welche sich eben in dem Tragen eines Kopftuchs äußere, diese nicht am Zugang zu höherer Bildung behindern dürfe. Die Gegner Erdogans befürchten durch eine partielle Aufhebung des Kopftuchverbots den Bruch mit den säkularen Prinzipien Atatürks und unterstellen dem Ministerpräsidenten, dem Islam in der türkischen Öffentlichkeit eine dominierende Rolle einräumen zu wollen.

5.4.2. Die Kurden

Die Kurden sind mit 30 Million Menschen das größte Volk der Welt ohne eigenen Staat. Die kurdische Bevölkerung verteilt sich über den gesamten Globus, wobei die Türkei (ca. 13 Millionen), Iran (ca. 5,5 Millionen), Irak (ca. 8 Millionen) und Syrien (ca. 4 Millionen) den höchsten Anteil an kurdischer Bevölkerung aufweisen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erkannte die Türkei im Vertrag von Lausanne 1923 drei Minderheiten an: Armenier, Juden und Christen. Kurden wurden dabei als eigenständige, muslimisch-sunnitische Bevölkerungsgruppe nicht berücksichtigt, sondern zählten offiziell zu den Türken. Bis heute verbinden die Kurden jedoch ihr Selbstverständnis von der religiösen und ethnischen Selbstständigkeit mit der Forderung nach einem eigenen Staat.

Das Verhältnis zwischen Türken und Kurden ist in der heutigen Türkei daher von immensen Spannungen und gewaltvollen Konflikten geprägt. Diese Kluft wurde zum einen durch eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen der türkischen Regierung, die die kurdische Bevölkerung aus der Gesellschaft ausgrenzte und ihre Identität ignorierte, und zum anderen durch das blutige Vorgehen der kurdischen Arbeiterpartei PKK vertieft.

Das einzige Bindeglied zwischen Kurden und Türken, der Islam, wurde mit den westlichen Reformen Atatürks aus dem öffentlichen Leben verbannt, zum einen durch die Abschaffung des türkischen Kalifats (1924), dem religiösen und westlichen Führer der Muslime, und zum anderen durch das Gesetz zur „Vereinheitlichung des Unterrichtswesens“ (1924), das zum Verbot des Religionsunterrichts in Schulen führte. Im Zuge dieses Gesetzes wurde das Türkische die einzige Unterrichtssprache. Erst 1991 wurde dieses Gesetz wieder aufgehoben.

Im Jahr 1934 wurde ein weiteres Gesetz erlassen, das dem türkischen Innenministerium die Umsiedlung von Menschen erlaubte, die sich nicht zum Islam bekannten oder die eine andere Sprache außer Türkisch sprachen. Letzteres Kriterium traf vor allem die Kurden. Im Zuge dieser Gesetzesvorlage wurden mehrere Tausend kurdische Familien in den Westen der Türkei umgesiedelt und durften erst Jahre später zurückkehren.

Des Weiteren wurde die Degradierung und gesellschaftliche Ausgrenzung der Kurden durch „wissenschaftliche“ Untersuchungen und Analysen unterstützt, in denen diese als „Bergtürken“ bezeichnet wurden und unterstellt wurde, dass das Kurdische keine Sprache, sondern ein Dialekt sei. Das 1983 erlassene Verbot der kurdischen Sprache in türkischen Medien und bei öffentlichen Veranstaltungen wurde ebenfalls erst 1991 gelockert.

Öffentlich und politisch wurden die kurdischen Belange und deren Unterdrückung im studentischen Milieu der 60er Jahre. Dort vereinten sich sowohl kurdische als auch türkische Linke und thematisierten erstmals die sozialen und politischen Probleme. Die „Türkische Arbeiterpartei“ formulierte die Kurdenproblematik als erste auf dem politischen Parkett und färbte die Widerstandsbewegung sozialistisch ein. Das Militär betrachtete dieses Erstarken und die zunehmende Einflussnahme der politischen Linken und speziell der kurdischen Autonomiebewegung mit Argwohn. Der Militärputsch 1980 richtete sich in erster Linie gegen diese Kräfte, da die Einheit des Staates nach Ansicht der Generäle stark gefährdet war.

Nach Auseinandersetzungen zwischen kurdischen und türkischen Mitgliedern der „Türkischen Arbeiterpartei“ über ihre politischen Ziele und die Mittel zu deren Umsetzung spaltete sich die Bewegung, woraus der „Revolutionäre Weg Kurdistans“ unter der Führung Abdullah Öcalans entsprang. Dessen Kader sollten später die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) bilden. Die PKK war seit 1984 für Anschläge sowohl gegen türkische Sicherheitskräfte als auch gegen Zivilisten und ganze Dorfgemeinden verantwortlich. 1992 gelang es der PKK sogar, eine Art Parallelverwaltung in weiten Teilen des Südostens der Türkei zu errichten.

Die türkische Regierung ging mit aller Härte gegen die kurdischen Separatisten vor. Im Jahr 1995 erklärte der PKK-Führer Öcalan einen Waffenstillstand. Nach langer Flucht über Syrien, Russland, Italien und Griechenland wurde er am 15. Februar 1999 in Kenia vermutlich vom israelischen Geheimdienst MOSSAD entführt und an die Türkei ausgeliefert. Aus der Inhaftierung rief Öcalan zu Frieden und Dialog zwischen den Kurden und der Türkei auf, woraufhin die PKK 2004 einen weiteren Waffenstillstand ankündigte. Dieser wurde 2004 für zwei Jahre wieder aufgehoben. Die PKK begründete dies damit, die Regierung der AKP habe keinen ernsthaften Versuch zur Lösung des Kurden-Problems unternommen.

Die PKK zeigte in den darauf folgenden Jahren Anzeichen der Schwäche, ihr fehlte es an Orientierung und charismatischen Führerpersönlichkeiten. Sie zerfiel in verschiedene Splitterbewegungen, auch Teile der kurdischen Bevölkerung wandten sich zusehends von den Hardlinern der PKK ab. Nach Jahren des Kampfes wünschen sich viele Kurden soziale und wirtschaftliche Sicherheit ohne kriegerische Auseinandersetzungen.

Im Jahr 2007 flammte der Konflikt zwischen der PKK und dem türkischen Staat allerdings erneut auf. Der Nordirak, der der PKK seit jeher als Rückzugsgebiet dient, steht dabei im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion. Das türkische Parlament verabschiedete am 15. Oktober 2007 ein auf ein Jahr befristetes Mandat zur Entsendung türkischer Soldaten in die Region, um gegen die kurdischen Separatisten vorzugehen. Der Irak versuchte den Einmarsch der türkischen Streitkräfte in irakisches Gebiet zu verhindern und bot der Regierung in Ankara eine gemeinsame Operation an. Auch die Regierung in der nordirakischen Provinz bat Ankara, die relativ stabile Lage der Region durch ein militärisches Eingreifen nicht zu gefährden. Auch die USA plädierten für ein gemäßigtes Vorgehen, bekundeten jedoch ebenso wie die Europäische Union  ihre Solidarität mit der Türkei.

5.4.3. Nicht-muslimische Minderheiten

Neben dem muslimischen Glauben sind auch andere Glaubensrichtungen in der Türkei verbreitet. Dazu gehören in erster Linien die Mitglieder der griechisch-orthodoxen und der syrisch-orthodoxen Kirche und die sephardischen Juden.

Die griechisch-orthodoxe Minderheit wurde im Vertrag von Lausanne zwar offiziell anerkannt, sah sich jedoch vielen Diskriminierungen von Seiten des türkischen Staates ausgesetzt. Dazu zählen die Enteignung der griechisch-orthodoxen Kirche ohne Entschädigung (ab 1936), der Ausschluss griechisch-orthodoxer Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst (1926-1965) oder die Internierung nichtmuslimischer Kaufleute, denen es nicht möglich war, die durch die reformierte Vermögenssteuer erhöhten Steuersätze zu entrichten, in Arbeitslager. Eine Folge dieser Ächtungen war die enorme Abwanderung sowie Ausweisung von Angehörigen der griechisch-orthodoxen Kirche, vor allem nach Griechenland. In Istanbul verringerte sich die Zahl der 125000 orthodoxen Griechen im Jahr 1965 auf 1650 im Jahr 2006.

Eine weitere nicht-muslimische Glaubensgemeinschaft ist die syrisch-orthodoxe Kirche. Deren Anhänger leben hauptsächlich nahe der syrischen Grenze, also im Südosten der Türkei. Der syrisch-orthodoxen Kirche ist es nur begrenzt gestattet, Kirchen und Klöster in der Türkei zu unterhalten. Ebenso wie die griechisch-orthodoxe Minderheit verlor auch die der syrisch-orthodoxen Gemeinde stark an Angehörigen: 195000 Mitglieder in gut fünfzig Jahren.

Die Gemeinschaft der sephardischen Juden bildet mit 17000 Mitgliedern ebenfalls eine religiöse Minderheit, die vor allem in Istanbul lebt. Im Unterschied zu den genannten muslimischen und nicht-muslimischen Minderheiten waren die jüdischen Gläubigen allerdings kaum von Diskriminierungen betroffen.

5.4.4. Ethnische Minderheiten

Zwar spielt die Religiösität in vielen innertürkischen Konflikten eine wichtige Rolle, doch im Falle einer weiteren Minderheit, den Armeniern, steht die ethnische Eigenständigkeit im Vordergrund.

Das armenische Patriarchat wurde 1461 mit der Unterstützung des Sultans in Istanbul errichtet. Die Armenier sollten einen christlichen Gegenpol zur griechischen Gemeinde bilden. Vor dem Ersten Weltkrieg pflegten Armenier und Türken ein sehr gutes Verhältnis. Die Armenier galten als dem Sultan treu ergebene Untertanen und waren in der türkischen Gesellschaft hoch angesehen. Zudem verfügten sie über großen politischen Einfluss.

Doch um die Jahrhundertwende erwachte die armenische Nationalbewegung, die Gebiete im Osmanischen Reich zum armenischen Territorium erklärte. Während des Ersten Weltkriegs unterstützen armenischen Unabhängigkeitskämpfer im russisch-türkischen Kaukasus-Konflikt Russland, das auf der Seite der Mittelmächte gegen die Entente kämpfte.

Grund für die Unterstützung der russischen Streitkräfte war die Hoffnung der Armenier, von russischer Seite Beistand für ihre Unabhängigkeitsbewegung zu erfahren. Auf Grund dieser Parteinahme erkannten die Türken die Armenier als Feinde im eigenen Land und entschlossen sich im Jahr 1915 zu einer „Umsiedlungsaktion“, bei der eine bis heute stark umstrittene Zahl von Armeniern ums Leben kam.

Die Diskussion um die Verwendung des Begriffs „Völkermord“ für diese Aktion löst in der Türkei immer wieder Kontroversen aus. Je nach Schätzungen fielen diesen „Umsiedlungsaktionen“ 300000 bis 1,5 Millionen Armenier zum Opfer. Der internationale Druck auf die Türkei zur Anerkennung dieses Unrechts als Völkermord nimmt in den letzten Jahren ständig zu. Das Europäische Parlament machte die Anerkennung des Völkermords zur Voraussetzung für den EU-Beitritt der Türkei. In der Türkei selbst wird die Bezeichnung "Völkermord" als Verunglimpfung des Türkentums angesehen und nach Paragraf 301 des Strafgesetzbuchs geahndet.

Auch nach 1915 waren die Mitglieder der armenischen Gemeinde Diskriminierungen ausgesetzt. Ähnlich wie die griechisch-orthodoxe und die syrisch-orthodoxe Kirche wurden armenische Gemeinden entschädigungslos enteignet (ab 1936), deren Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst ausgeschlossen (1926-1965) und in Arbeitslager interniert.

Links

Amnesty International

Karte der Kurdengebiete

Das Militär >