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3. Politisches System

Grundlage des politischen Systems der Türkei ist die dritte türkische Verfassung, die im Jahr 1982 angenommen wurde. Darin ist das Prinzip der Gewaltenteilung festgehalten. Laut Art. 2 I der Verfassung ist die Türkei ein „nationaler, demokratischer, laizistischer und sozialer Rechtsstaat“. Die Staatsform der Türkei wird als parlamentarische Republik bezeichnet. Im Folgenden sollen die wichtigsten staatlichen Organe mit ihren Kompetenzen und Befugnissen vorgestellt werden.

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