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Europäische Bürgergesellschaft und Partizipationsmöglichkeiten für Jugendliche

Vortrag von Dr. Barbara Tham in Berlin

11.06.2007 · Forschungsgruppe Jugend und Europa



Am 4. Juni 2007 hielt Dr. Barbara Tham von der Forschungsgruppe Jugend und Europa ein Vortrag zur Europäischen Bürgergesellschaft und den Partizipationsmöglichkeiten für Jugendliche in der Europäischen Akademie Berlin. Ausgehend von einer kurzen Bestandsaufnahme der aktuellen Situation in Deutschland und der Europäischen Union wurden die bestehenden Angebote auf europäischer Seite bilanziert, um dann die Herausforderungen der Zukunft sowie mögliche Handlungsfelder zu benennen.

Der Begriff der Partizipation bezieht sich dabei auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Angelegenheiten, die ihr Leben und ihr Lebensumfeld berühren. Partizipation ist die Grundlage für gesellschaftliches und bürgerschaftliches Engagement und bereitet die Jugendlichen auf ihre Aufgaben als Staatbürgerinnen und -bürger vor. Die Formen der Beteiligung erstrecken sich von punktuellen Möglichkeiten mit unverbindlichem Charakter bis zu prozesshaften Formen mit Rechtsanspruch. Der Grad der Beteiligung bewegt sich dabei zwischen Mitsprache, Mitwirkung und Mitbestimmung sowie zwischen Formen der direkten, mittelbaren oder repräsentativen Beteiligung.


Foto: Europäische Kommission

In Deutschland ist im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) das Kinder- und Jugendhilferecht niedergeschrieben. Im Artikel 8 wird festgehalten, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der Jugendhilfe zu beteiligen sind.

In der EU wird Jugendpartizipation im Weißbuch der Kommission zur europäischen Jugendpolitik und den daraus abgeleiteten Aktivitäten gefordert. Diese Zielsetzung  hat auch Eingang in der EU-Verfassungsentwurf gefunden, in dem in Artikel III-282(1e) VVE eine "verstärkte Beteiligung der Jugendlichen am demokratischen Leben in Europa" genannt wird. Außerdem bezieht sich die Charta der Grundrechte in Art. II-84(1) VVE auf die freie Meinungsäußerung von Kindern und Jugendlichen und die Berücksichtigung ihrer Meinung in den sie betreffenden Angelegenheiten.

Verschiedene Untersuchungen in  Deutschland und Europa haben sich in den vergangenen Jahren mit der konkreten Umsetzung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen näher auseinandergesetzt und kommen dabei zu eher kritischen Resultaten. Das Interesse der Jugendlichen an Politik sinkt stetig. Hierbei ist jedoch hervorzuheben, dass Jugendliche mit dem Begriff Politik vor allem Parteien, Gremien, parlamentarische Verfahrensweisen und politisch-administrative Apparate verbinden. Diesen offiziellen Einrichtungen der Demokratie bringen sie wenig Vertrauen entgegen. Dem gegenüber steht die grundlegende Bereitschaft vieler Jugendlicher, sich in einem breiteren und gesellschaftlichen Kontext für soziale Belange, Umweltfragen oder für Angelegenheiten des unmittelbaren gesellschaftlichen Umfelds zu engagieren. Jugendliche ziehen dabei eher projektförmiges Engagement dauerhaften Einbindungen in festen Organisationsformen vor.

Auch der Europäischen Union stehen die Jugendlichen mit gemischten Gefühlen gegenüber. Europa ist für sie ein Raum, in dem Grundwerte hochgehalten werden, in dem sie leben, reisen, arbeiten und studieren wollen. Die Einrichtungen, die diesen Raum verwalten, sind jedoch für sie weit weg und undurchsichtig. Um diese Distanz überwinden zu können, müssen Jugendliche als aktive Partner in die Ausarbeitung konkreter Projekte mit einbezogen werden, die ihrer Situation, ihren Fähigkeiten und Forderungen angemessen sind.

Vor diesem Hintergrund versucht die EU-Kommission die Voraussetzungen dafür zu bessern, dass sich die jungen Menschen in Europa als solidarische, verantwortungsbewusste, aktive und tolerante Bürger in pluralistischen Gesellschaften behaupten können. Als eine der wichtigsten Herausforderungen wird demgemäss die Förderung einer aktiven Staatsbürgerschaft auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene angesehen. Angesichts dessen hat die EU-Kommission die Förderung der Jugendpartizipation als einen der vier Hauptbereiche der Methode der offenen Koordinierung auf dem Gebiet der Jugendpolitik in der EU erklärt.

Damit es jedoch nicht nur bei diesen Akklamationen bleibt, wurden am Ende des Vortrags die Bedeutung der folgenden Punkte für die Förderung der Jugendpartizipation im Allgemeinen wie auch in europäischer Perspektive besonders hervorgehoben:

  • Für die Optimierung der politischen Beteiligung junger Menschen sind die Bereitstellung relevanter Informationen und Sachkenntnisse erforderlich, damit die Jugendlichen auch sachadäquat agieren können
  • Das Vorhandensein kompetenter Ansprechpartner und pädagogischer Begleitung ist ein wichtiger Indikator für die Ernsthaftigkeit und die Priorität, mit der die Partizipation vor Ort vorangetrieben wird. Durch sie wird auch der Transfer zwischen Jugendbeteiligung sowie Politik und Verwaltung gegeben.
  • Die Formulierung konkreter Rechte der Jugendlichen klärt die tatsächliche Reichweite der Jugendbeteiligung und macht diese einforderbar.
  • Hiermit verbunden ist die Herstellung von Transparenz bei der Entscheidungsfindung und der Rolle der beteiligten Akteure.
  • Damit die Jugendlichen handlungsfähig sind, eigene Schwerpunkte legen können und auch die Umsetzung ihrer Entscheidungen verfolgen können, ist die Bereitstellung eines eigenen Budgets erforderlich, das sie eigenverantwortlich verwalten können.
  • Jugendbeteiligung darf dabei nicht nur auf wenige ausgewählte Jugendliche beschränkt bleiben. Es muss gelingen, Beteiligungsformen für alle Jugendliche zu entwickeln beziehungsweise erfolgreiche Projekte und Maßnahmen in die Breite zu bringen. Hierbei ist ein Bottom-up Ansatz zu verfolgen.
  • Damit Jugendbeteiligung langfristig erfolgreich sein kann, sind nachhaltige Ansätze vonnöten. Entsprechende Projekte und Maßnahmen sind in bestehende Jugendstrukturen und in eine kontinuierliche Jugendarbeit zu integrieren. Hierfür sind die notwendigen Mittel und Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen.

Beteiligung bedeutet letztendlich die Anerkennung der Jugendlichen und ihrer Beiträge für Gesellschaft und Politik. Voraussetzung hierfür ist, dass sie von der politischen Akteuren als Experten/innen ihrer eigenen Situation auch tatsächlich ernst genommen werden.


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