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1. Das Land

1.4. Verwaltungsstruktur

Die türkische Verfassung sieht sowohl eine zentralisierte als auch eine dezentrale Verwaltungsstruktur vor. Tatsächlich wird der türkische Staat von der Hauptstadt Ankara aus politisch organisiert und geleitet. Zahlreiche wichtige Entscheidungen mit Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürger werden allerdings auf kommunaler Ebene getroffen.

Grundsätzlich teilt sich die Türkei in sieben administrative Regionen auf (nicht zu verwechseln mit den klimatogeographischen Zonen): Marmara, Agäis, Schwarzes Meer, Inneranatolien, Mittelmeer, Ost-Anatolien und Südost-Anatolien. Die Regionen gliedern sich wiederum in 81 Provinzen, denen jeweils ein Gouverneur als Vertreter der Regierung in Ankara voran steht. Die Untereinheit der Provinzen sind Landkreise, an deren Spitze ein Landrat die Zentralregierung repräsentiert.


Die 81 Provinzen der Türkei, Quelle: Atilim Gunes Baydin, Wikimedia

Man unterscheidet zwischen drei Instanzen lokaler Selbstverwaltung: Provinzsonder-, Kommunal- und Dorfverwaltung. Diese drei Verwaltungseinheiten unterscheiden sich durch ihre Entscheidungskompetenz und der Größe, wobei die Dorfverwaltung die kleinste und die Provinzsonderverwaltung die größte administrative Einheit ist. Die Verwaltungsautonomie auf lokaler Ebene beschränkt sich vor allem auf administrative Dienstleistungen und die „Befriedigung lokaler Bedürfnisse“.

Über den größten Einfluss und die umfangreichsten Kompetenzen verfügt die Kommunalverwaltung. Sie umfasst mindestens 2000 Einwohner und setzt sich aus drei Verwaltungsinstanzen zusammen: der Stadtverordnetenversammlung, dem städtischen Exekutivkomitee und dem Bürgermeister. Letzterer bildet gemeinsam mit den beamteten Vorsitzenden der städtischen Ämter und einer Reihe von Stadtverordneten das Exekutivkomitee. Dieses ist für die Umsetzung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entscheidungen verantwortlich. Da der Bürgermeister von der Stadtverordnetenversammlung gewählt wird, verfügt er als Repräsentant ihrer Mehrheitspartei über großen Einfluss auf die Entscheidungen der Versammlung.

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