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Aufbruchstimmung in Europa

Die strategische Umgestaltung Europas muss systematisch angegangen werden.

Von Werner Weidenfeld

Dieser Beitrag ist im Rahmen von "europathemen.de" entstanden, einem breit angelegtem Diskussionsforum der Bundeszentrale für politische Bildung zu den Europawahlen im Juni 2004.

01.05.2004 · BpB online, Europathemen



Zum Greifen nah war die Vollendung der europäischen Integration im vergangenen Jahr: Der Reformkonvent hatte einen Entwurf für einen europäischen Verfassungsvertrag vorgelegt, der die Defizite des politischen Systems der Europäischen Union in großen Teilen beheben sollte.

Doch der Brüsseler Gipfel im Dezember 2003, bei dem sich die Staats- und Regierungschef eigentlich auf diesen Verfassungsvertrag hatten einigen wollen, scheiterte an Fragen der Machtverteilung zwischen den Mitgliedstaaten.

Auf den ersten Blick war 2003 also kein gutes Jahr für die europäische Integration. Ernüchterung hat sich in Europa breitgemacht; das viel versprechende Verfassungsprojekt scheint in weite Ferne gerückt. Wer sowieso schon an Europa zweifelt, fühlt sich bestätigt – vor allem diejenigen, die nur aus dem Augenblick und ohne historischen Zusammenhang urteilen.

Doch Lethargie und Enttäuschung sind im Europawahljahr 2004 unangebracht. Denn historisch gesehen bietet die gegenwärtige Lage große Chancen. Die Geschichte der europäischen Integration zeigt, dass Momente des verfassungspolitischen Versagens zugleich Stationen des Aufbruchs in eine neue Ära wurden.

  • Als etwa 1954 die erste europäische Verfassung, die Europäische Politische Gemeinschaft (EPG), zusammen mit der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) in der Französischen Nationalversammlung scheiterte, gab Bundeskanzler Konrad Adenauer noch am gleichen Abend den Auftrag, nun tatkräftig die Alternativen anzugehen. Daraus entstanden die Römischen Verträge von EWG und EURATOM.

  • Und als 1962 die Regierungsverhandlungen um die Fouchet-Pläne platzten, mit denen eine Politische Union Europas gegründet werden sollte, da ergriffen Staatspräsident de Gaulle und Bundeskanzler Adenauer die Initiative zu einer Zweier-Union zwischen Deutschland und Frankreich, die 1963 in den deutsch-französischen Freundschaftsvertrag mündete.

  • Zu Beginn der 1980er Jahre drohte die Europäische Gemeinschaft, an Finanzierungsfragen und der Agrarpolitik aufzureiben. Zukunftsinitiativen wie die „Feierliche Deklaration zur Europäischen Union“ von Stuttgart 1983 oder der Verfassungsentwurf des Europäischen Parlaments von 1984 schienen angesichts nationaler Interessengegensätze und des gescheiterten Gipfels von Athen der Realität Hohn zu sprechen. Dennoch erwuchsen aus dieser Krisensituation die Einheitliche Europäische Akte und damit die erste umfassende Reform der Gründerverträge sowie der Binnenmarkt.

Von ähnlich historischer Bedeutung kann der Brüsseler Gipfel werden. Er wird als Startpunkt für eine differenzierte Gestaltung des Kontinents anzusehen sein. In der großen EU der 25 und mehr Mitgliedstaaten wird man nicht auf den letzten Bremser warten wollen. Es werden sich Teil-Räume bilden, die weiter voranschreiten. Wirtschaft und Währung, Außen- und Sicherheitspolitik, Innen- und Justizpolitik bilden große politische Aufgaben, in denen die Bürger staatsähnliche Leistungen erwarten. Diese können aber 25 und mehr Mitgliedstaaten nicht alle zum gleichen Zeitpunkt und mit gleicher Intensität erbringen.

Es ist an der Zeit, diese große Perspektive einer strategischen Umgestaltung Europas systematisch anzugehen. Es lohnt sich – ob mit oder ohne Verfassung. Schließlich sind schon einige der wichtigsten Integrationsschritte der letzten 15 Jahre nur von einer begrenzten Zahl an Teilnehmern umgesetzt worden: etwa das Schengener Abkommen zur Öffnung der Grenzen, das 1985 von nur fünf Staaten ins Leben gerufen wurde, oder die Währungsunion, an die nur zwölf Staaten angebunden sind. Ohne das Prinzip der differenzierten Integration sind Erweiterung und Vertiefung der Europäischen Union nicht mehr denkbar.

Und für die Besorgten sei der Hinweis gestattet: Auch nach Brüssel steht Europa weder vor einem politischen Abgrund noch vor einem rechtsfreien Raum: Der Vertrag von Nizza gilt – und mit ihm jene Regelungen, die unseren heutigen mehr oder weniger zufrieden stellenden Status quo begründen. Das Aufschieben der Verfassungsgebung bedeutet also kein europapolitisches Nirwana. Im Gegenteil, nach Brüssel wird das europäische strategische Denken erzwungenermaßen eine Renaissance erfahren. Man wird die Alternativen sehen zu den ausgefahrenen Gleisen, auf denen der Wildwuchs europäischer Intransparenz entstand. Wenn dieses strategische Denken jetzt zu greifen beginnt, dann kann der Gipfel zum Ausgangspunkt für eine Architektur des großen Europa werden. Diese Chance zu einer strategischen Neuausrichtung muss jedoch auch den Bürgern verdeutlicht werden. Europa mit seinen komplizierten Entscheidungsverfahren und komplexen institutionellen Strukturen, mit seinem in über 50 Jahren gewachsenen und kaum mehr zu durchdringendem Vertragsdickicht muss den Bürgern wieder näher gebracht werden. Nur dann werden sie das Projekt Europa mitragen.

Die Möglichkeit dazu besteht bei den nun anstehenden Europawahlen. Hier dürfen die Parteien sich nicht in europapolitischer Lethargie ergehen oder innerstaatliche Querelen in den Vordergrund rücken – ihre große Aufgabe ist es vielmehr, eine neue Aufbruchstimmung für Europa zu vermitteln. Deshalb sollte der Verfassungsentwurf mit seinen Errungenschaften für den Bürger zum zentralen Thema des Europawahlkampfes werden.


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