Europaarbeit der bayerischen Kommunen
Andrea Gehler zu Gast am C·A·P
25.07.2011 · C·A·P
Mit dem Besuch von Andrea Gehler, der Leiterin des Europabüros der bayerischen Kommunen (EBBK), konnte das C·A·P-Forschungskolloquium nahtlos an frühere Veranstaltungen zur Euro-Krise oder der kommunalen Europapolitik anknüpfen. Das EBBK vertritt die Interessen der rund 2.000 bayerischen Städte und Gemeinden, der 71 Landkreise sowie der sieben Regierungsbezirke des Freistaats in Brüssel bereits seit 1992. Ähnlich wie im Falle der bayerischen Landesvertretung ist die kommunale Ebene in Bayern damit ein europäischer Vorreiter. Zu den Hauptaufgaben des Europabüros zählt die frühzeitige Information der kommunalen und regionalen Akteure über europapolitische Aktivitäten ebenso, wie die Lobbyarbeit gegenüber den Entscheidungsträgern in Kommission und EU-Parlament. In den Aufgabenbereich der EBBK-Mitarbeiter fällt auch die Vermittlung von Kontakten, die Betreuung von kommunalen Besuchergruppen und die Einzelberatung für Kommunen, beispielsweise zu EU-Förderprogrammen oder bei rechtlichen Fragen.
Andrea Gehler und Prof. Dr. Werner Weidenfeld
Gehler, die nach ihrem Jura-Studium bereits EU-Koordinatorin der Stadt Augsburg war, zieht insgesamt eine positive Bilanz der kommunalen, bayerischen Interessenvertretung in Brüssel. Bei vielen EU-Rechtsakten konnten kommunale Belange, immer wieder im Verbund mit anderen Akteuren, in den Gesetzgebungsprozess eingespeist werden. Dafür sei insbesondere auch die gute Zusammenarbeit mit den bayerischen Abgeordneten aller Parteien im Europäischen Parlament sowie mit der Bayerischen Landesvertretung von besonderer Bedeutung. Eine Stärkung der Kommunen und Regionen erkennt die Gehler auch im Vertrag von Lissabon. In einigen Artikel des Reformvertrages wird der Handlungsspielraum der sub-staatlichen Ebene erweitert, beispielsweise durch die Anerkennung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 4 Abs. EUV), die Ausdehnung der Subsidiaritätskontrolle (Art. 5 Abs. 3 EUV) oder das Anhörungsrecht repräsentativer Verbände (Art. 11 Abs. 1-3 EUV), wozu auch die kommunalen Spitzenverbände zählen. Einen potenziellen Machtverlust stellt hingegen die neue EU-Kompetenz für Dienst von allgemeinen wirtschaftlichen Interessen (Art. 14 AEUV) dar, da die Daseinsvorsorge klassischerweise in den originären Aufgabenbereich der Kommunen gehört.
Darüber hinaus identifiziert Gehler eine generelle Krisenstimmung in Europa. Das Problem dabei sei aber weniger Europa oder der Euro selbst, sondern vielmehr die Mitgliedstaaten und deren Haushaltsmisere. Auch viele Kommunen litten unter klammen Kassen. An einen völligen Zerfall der EU glaubt Gehler dabei nicht. Ein kleiner Knall täte aber durchaus gut, um die Europäer wieder wach zu rütteln. Sie interpretiert die Krise vor allem als Budget und Vertrauenskrise, die durchaus auch als Chance zu verstehen ist: Europa muss jetzt einen Schritt weiter gehen.
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