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Effektivierung des Subsidiaritätsprinzips in der EU

Regulative Prinzipien und Kontrollverfahren für die Kompetenzausübung, Thesenpapier von Thomas Fischer

Thomas Fischer: Die Effektivierung des Subsidiaritätsprinzips in der Europäischen Union. Regulative Prinzipien und Kontrollverfahren für die Kompetenzausübung, Thesenpapier, Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2001

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17.07.2001 · Bertelsmann Forschungsgruppe Politik



Die Zielsetzung einer Klärung der Kompetenzgrenzen der Europäischen Union im Sinne des Subsidiaritätsprinzips macht es erforderlich, nicht nur die bestehende Aufgabensystematik des EU-Vertrages in den Blick zu nehmen. Eine Vereinfachung des europäischen Vertragswerkes ohne Neuordnung des primärrechtlichen Kompetenzgefüges, z.B. in Gestalt einer Kategorisierung entlang ausschließlicher, konkurrierender und ergänzender „Gesetzesmaterien", ist zwar kaum denkbar. Überdies trägt eine derartige Systematisierung der Aufgabenstrukturen sicherlich zur frühzeitigen Vermeidung von Kompetenzkonflikten bei.

Dennoch bleiben einer primärrechtlichen Differenzierung nach Politikfeldern jenseits des damit verbundenen Transparenzgewinns Grenzen gesetzt. Effektive politische Steuerung in Europa ist abhängig von dem engen Zusammenspiel zwischen Unionsebene und Mitgliedstaaten. Sie erfordert deshalb im Regelfall Mischzuständigkeiten der verschiedenen Ebene innerhalb des jeweiligen Aufgabengebietes.

Vor diesem Hintergrund lässt sich das Problem einer subsidiaritätsgerechten Kompetenzordnung alleine durch die Wahl eines neuen Modells für die Aufgabenverteilung nicht befriedigend lösen. Selbst die Einführung eines sachgebietsbezogenen Zuständigkeitskataloges in das Primärrecht könnte nicht verhindern, dass es auch künftig zu Kompetenzüberschneidungen zwischen der Union und den Mitgliedstaaten kommt. Damit erhält aber die Frage Schlüsselbedeutung, wie auf der Ebene der Kompetenzausübung eine „wohldosierte Europäisierung" der jeweiligen Aufgabenfelder sichergestellt werden kann. Angesprochen ist damit die notwendige Reichweite und Intensität der Inanspruchnahme europäischer Handlungsbefugnisse im Rahmen der jeweiligen EU-Zuständigkeiten.

Welchen hohen Stellenwert die Entwicklung von regulativen Prinzipien und Kontrollverfahren für die Aufgabenwahrnehmung hat, belegt unter anderem die aktuelle Kritik der deutschen Länder an den Regulierungsaktivitäten der Unionsebene in einzelnen Aufgabenfeldern, wie der Agrarpolitik, der Strukturpolitik oder der Beihilfenpolitik. Obwohl die Länder auf diesen Gebieten eine Korrektur der vertraglichen Kompetenzverteilung fordern, ließen sich die dortigen Fehlentwicklungen ohne weiteres auch durch autonomieschonendere Formen der Kompetenzausübung beheben. Hier geht es nicht primär darum, dem Subsidiaritätsprinzip als Kompetenzzuweisungsregel Geltung zu verschaffen, sondern den Grundsatz der „Verhältnismäßigkeit" europäischer Eingriffe stärker zum Tragen zum bringen. (...)


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