Optionen für einen Plan-B im Falle des Scheiterns der Ratifikation des Verfassungsvertrages
C·A·P Working Paper von Bettina Thalmaier
14.03.2005 · Bertelsmann Forschungsgruppe Politik
Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) ist am 29. Oktober 2004 durch die Staats- und Regierungschefs in Rom feierlich unterzeichnet worden. Die wohl höchste Hürde muss der Verfassungsvertrag aber erst noch nehmen. Wie jeder völkerrechtliche Vertrag bedarf auch dieser der Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten. Je nach deren verfassungsrechtlichen Bestimmungen umfasst das Ratifikationsprozedere nicht nur einen Beschluss der nationalen Parlamente, sondern auch ein positives Votum der Bür-ger zu den geplanten Änderungen des EU-Primärrechts. Da Meinungsumfragen in einigen Mitgliedstaaten derzeit ein "Nein" oder nur ein knappes "Ja" zur EU-Verfassung voraussagen, besteht die ernsthafte Möglichkeit eines Scheiterns des Ratifikationsprozesses. Die Frage, was passiert, wenn nicht alle Mitgliedstaaten den Verfassungsvertrag ratifizieren, hat jedoch weder der Konvent noch die Regierungskonferenz schlüssig beantwortet und ist daher völlig offen.
Die Unterzeichnung des Verfassungsvertrages in Rom ist von den Teilnehmern als Anfang einer neuen Ära der europäischen Integration gefeiert worden. Doch der Sprengsatz der Referenden könnte so mancher Beobachter aus der Feier im Kapitol den Anfang vom Ende des Traums des großen integrierten Europas machen. Andererseits wäre ein Scheitern der Ratifikation des Verfassungsvertrages nicht die erste Krise in der Entwicklungsgeschichte der europäischen Integration. Aus einer langfristigen Perspektive gesehen haben vergangene Krisen nicht zu einem dauerhaften Integrationsstopp oder gar zu einem Rückfall hinter den erreichten Integrationsstand geführt.
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