Nach den gescheiterten Referenden: Die Zukunft des Verfassungsvertrages
C·A·P Analyse · 2 · 2005
06.12.2005 · Von Bettina Thalmaier
Nach dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden ist von Seiten der Staats- und Regierungschefs über das Schicksal des Verfassungsvertrages noch nicht entschieden worden. Obgleich sich viele Politiker, Kommentatoren und Wissenschaftler für eine "Rettung" des Vertrages aussprechen, ist sein Inkrafttreten derzeit realistischerweise sehr unwahrscheinlich. Sowohl die französische wie die niederländische Regierung würden bei einer neuen Abstimmung politischen Selbstmord begehen. Der Vorwurf des Ignorierens des Wählerwillens wäre allenfalls dann überwindbar, wenn das unbedingte Festhalten am Verfassungsvertrag innerhalb der EU eine breite Unterstützung fände. Diese ist derzeit weder auf EU-Ebene noch in den Mitgliedstaaten auszumachen. Zudem ist insbesondere in Großbritannien ein "Ja" nicht zu erwarten. Folglich gilt es über mögliche Alternativen nachzudenken.
Es wird eine ganze Reihe von Plan B-Optionen diskutiert: eine umfassende Neuverhandlung, der cherry-picking-Ansatz (sog. Nizza-Plus), ein Zusatzvertrag zum geltenden Vertrag von Nizza in der Form eines Verfassungsvertrages light oder eines Änderungsvertrages, ein Europa der zwei Geschwindigkeiten mit den beiden Optionen eines freiwilligen Austritts der Nichtratifizierer oder der Gründung einer neuen Union, die Beibehaltung des primärrechtlichen Status quo sowie die erneute Reform der europäischen Verträge in einigen Jahren im Sinne einer "Verfassung II". Einige der Alternativvorschläge stellen keine reelle Option dar. Aber auch die übrigen können nur second-best-Lösungen anbieten, da sie stets mit gewissen Einschränkungen oder Hindernissen verbunden sind. Welcher der diskutierten Plan B-Optionen auch immer zum Tragen kommt, die Ratifikation des VVE sollte nur gestoppt werden, wenn eine klare Alternative vorhanden ist, die ambitioniert genug ist, die EU-25 demokratischer und effizienter zu gestalten. Der Ausgang der Referenden belegt ein "So geht es nicht weiter!". Ein schlichtes Einstellen der Bemühungen um Reformen und ein Weitermachen wie bisher kommen nicht in Betracht. Den Verfassungsvertrag zu "begraben", ist daher keine Option.
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