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Verfassungsvergleich der 15 EU-Mitgliedstaaten

C·A·P Working Paper 02/2003 von Franziska Hagedorn und Roman Maruhn

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01.02.2003 · Bertelsmann Forschungsgruppe Politik




Die Flaggen der derzeit 15 EU-Mitgliedstaaten
Foto: Europäische Kommission


Der folgende Verfassungsvergleich wurde am Centrum für angewandte Politikforschung durchgeführt, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Verfassungstraditionen in Europa herauszuarbeiten. Im Hinblick auf die Debatte um einen europäischen Verfassungsvertrag ist es wichtig, sich vor Augen zu führen, dass in Europa trotz nationaler Unterschiede durchaus eine gemeinsame Verfassungstradition existiert.

Franziska Hagedorn und Roman Maruhn haben zahlreiche Aspekte der nationalen Verfassungen verglichen und das Ergebnis in einer tabellarischen Übersicht aufbereitet:
Staatsform, Stellung der Grundrechte, Staatsorganisation, das Verhältnis der Institutionen, Außenbeziehungen, Verfassungsänderung, Wirtschaftsordnung, Europapolitik und internationale Normen.

Folgende gemeinsame Elemente der Verfassungen in Europa lassen sich herausarbeiten:

  • zentrale Stellung von Grund- und Bürgerrechten

  • Gewaltenteilung als Strukturelement

  • zentrale Rolle der Parlamente

  • Möglichkeiten direkter Mitwirkungsrechte der Bürger

  • Hohe Hürde für Verfassungsänderungen



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