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Grundzüge einer europäischen Wirtschafts- und Finanzverfassung

C·A·P Working Paper 05/2002 von Holger Friedrich

01.05.2002 · Bertelsmann Forschungsgruppe Politik



Mit der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ist der Europäischen Union ein entscheidender Integrationsschritt gelungen. Bisher ist die Einführung des Euro ein voller Erfolg: steigende Preistransparenz, der Wegfall von Wechselkursrisiken und sinkende Transaktionskosten intensivieren den Wettbewerb innerhalb des gemeinsamen Währungsraums. Der vertiefte Finanzbinnenmarkt erhöht zudem Europas Attraktivität als Investitionsstandort. In der Summe entsteht durch die Währungsunion mehr Planungssicherheit und monetäre Verlässlichkeit. Der Euro ist zugleich eine entscheidende Antwort Europas auf die Internationalisierung der Weltwirtschaft und auf die immer härter werdende Standortkonkurrenz im globalen Wettbewerb. Die WWU ist auch ein Ausdruck des politischen Willens der Mitgliedstaaten, den Weg der Stärkung gemeinsamer politischer Handlungsfähigkeit fortzusetzen. Dies gelingt um so besser, je leistungs- und anpassungsfähiger die gemeinsamen Regeln und Verfahren sind. Mit Blick auf die Vollendung der WWU zeigt sich jedoch, dass der gegenwärtige Handlungsrahmen der Gründungsgemeinschaft immer weniger eine ausreichende Gestaltungs- und Regierungsfähigkeit auf europäischer Ebene gewährleisten kann.

Es ist folglich zu fragen, wie zukunftsfähig die gegenwärtigen Vertragsgrundlagen sind. Sie müssen garantieren, dass im weiteren Verlauf der Wirtschafts- und Währungsintegration das Prinzip der gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Mitgliedstaaten Bestand hat. Darüber hinaus muss das ordnungspolitische Regelwerk der Gemeinschaft in der Lage sein, den Spannungsbogen einer kontinuierlich erweiterten WWU konstruktiv auflösen zu können. Dieser reicht von der Intensivierung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit, der schrittweisen Erweiterung und Vertiefung der WWU bis hin zur Schaffung einer gemeinsamen Wirtschaftsregierung.

Als ersten Schritt gilt es daher zu prüfen, welche Aufgabenfelder und Bestimmungen der Materie der Vollendung der Wirtschafts- und Währungsintegration zuzurechnen und dementsprechend in eine gemeinsame Wirtschafts- und Finanzordnung zu überführen sind. Dazu müßten die elementaren Grundzüge einer europäischen Wirtschaftsverfassung aus den bisherigen Vertragsbestandteilen herausgearbeitet werden. Daraus lassen sich in einem zweiten Schritt klare Kategorien für die politischen Aufgabenfelder sowie die Zuständigkeitsverhältnisse ableiten. In einem dritten Schritt sollten diese Kategorien die Neuordnung der wirtschaftspolitischen Bestandteile der Gemeinschaftsverträge ermöglichen. Im Ergebnis entsteht eine stringente Ordnung mit klaren Zuständigkeiten und einer übergeordneten ordnungspolitischen Zielrichtung.


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