C·A·P Home > Aktuell > Pressespiegel > 2006 > Europäische Identität

Europäische Identität und die Krise des europäischen Verfassungsvertrags

Von Prof. Dr. Werner Weidenfeld

Ein Artikel anlässlich der Konferenz The Sound of Europe in Salzburg.

27.01.2006 · Die Presse



Die Dichte der europäischen Integration hat heute ein Niveau erreicht, das die Frage nach der Finalität der europäischen Integration geradezu zwanghaft aufwirft. Die Europäische Union (EU) ist nicht mehr ein relativ bedeutungsloses Ornament der Politik, sondern sie ist durch Verflechtung und Kompetenzübertragung zum Kern politischer Machtarchitektur auf dem europäischen Kontinent geworden. Bis heute aber ist die EU auch ein beispielloses Modell regionaler Integration, gewissermaßen ein Projekt ohne Vorlage. Im Zentrum der Europawissenschaft steht damit eine besonders schwierige Frage: Wie kann, wie soll eine demokratische transnationale Ordnung aussehen, die nicht an die Stelle der Nationalstaaten tritt, sondern ergänzend neben diesen steht?

Mit der Frage der Verfasstheit der EU haben sich die Mitgliedstaaten seit den 80er Jahren bis heute in fünf großen Vertragsreformen – die in die Einheitliche Europäische Akte, die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza und zuletzt in die Europäische Verfassung mündeten – intensiv auseinander gesetzt. Die Europäische Verfassung, deren Zukunft momentan höchst ungewiss ist, stellt dabei den ambitioniertesten Versuch dar, Antworten auf die architektonischen Grundfragen der Integration zu geben und ein europäisches Modell transnationaler Staatlichkeit zu entwickeln.

Mit dem Verfassungsprozess haben die Mitgliedstaaten einem beeindruckenden Integrationsstand Rechnung getragen. Europapolitik ist schon längst kein exotisches Anhängsel nationaler Außenpolitik mehr, sondern umfasst Fragen der Beschäftigungspolitik, der Innen- und Justizpolitik, der Wirtschafts- und Währungspolitik und der Sicherheitspolitik und wirkt damit unmittelbar in die nationale Politik. Ein Europa aber, das magnetisch immer mehr Aufgaben und immer mehr Mitglieder an sich gezogen hat, lechzt geradezu nach verbürgter Zuverlässigkeit. Es ist nicht länger bloß ein Gegenstand von Pathos und Vision, sondern Produzent von öffentlichen Gütern, an den harte Leistungserwartungen zu richten sind. Den Imperativ handlungsfähiger Zuverlässigkeit hat die Europäische Union daher in eine Verfassung zu gießen versucht. Im europäischen Verfassungskonvent wurde der Bestand der Integration grundlegend überprüft, mit dem Ziel, demokratische Legitimation, Transparenz und Handlungsfähigkeit der Europäischen Union zu verbessern. Wichtige Prinzipien des gemeinsamen und arbeitsteiligen Handelns sollten systematisch in einer Verfassung verankert werden, das Mehrheitsprinzip sollte die Konzertierung europäischer Politik auf die Stufe des Regierens bringen. Das System der Mitentscheidung des Parlaments als zweiter, nahezu gleichberechtigter Bürgerkammer neben dem Ministerrat als Staatenkammer sollte die Demokratie stärken, ebenso wie die rechtsverbindliche Aufnahme der EU-Grundrechtscharta in den Verfassungstext, mit der ein lückenloser Grundrechtsschutz der Bürger auf EU-Ebene sicher gestellt werden soll. Und durch die Systematisierung der Zuständigkeiten sollte die Arbeitsteilung zwischen europäischer und einzelstaatlicher Ebene gemäß dem Subsidiaritätsprinzip unterfüttert werden.

Überrascht das Ergebnis des Verfassungsprozesses vor dem Hintergrund der Debatten in den 90er Jahren, in denen die Verwendung des Begriffs „Verfassung“ im Zusammenhang mit der EU einem Sakrileg gleichkam, so muss man sich vor Augen führen, dass der Verfassungsprozess dennoch nicht den ersten Versuch einer Verfassungsgebung für die EU markiert. Den Druck, dem Projekt Europa eine zuverlässige Form zu geben, haben die politischen Entscheidungsträger zu allen Zeiten der Integration gespürt. Der aktuelle Verfassungsprozess bereits der vierte Anlauf innerhalb eines halben Jahrhunderts.

Nach den ablehnenden Voten der Franzosen und Niederländer im Frühsommer 2004 droht die Verfassungsgebung nun zum vierten Mal zu scheitern. Zwar werden Alternativen zum Inkrafttreten der Verfassung diskutiert, um die wichtigsten Neuerungen der Verfassung zu retten, und die Handlungsfähigkeit der erweiterten EU zu erhalten. Diese Versuche können jedoch nicht mehr sein als Stückwerk. Wie bereits nach den Reformrunden der 80er und 90er Jahre, die alle aus der Notwendigkeit zu weiteren Reformschritten entstanden, wird die EU den Verfassungsdruck auch in Zukunft spüren. Je mächtiger Europa künftig sein wird, desto schmerzlicher wird das Fehlen einer Verfassung empfunden werden. Auf Dauer wird sich die Union der Notwendigkeit, mehr Klarheit zu schaffen, nicht widersetzen können.

Die Verfassung könnte aber nur einen strukturellen Beitrag dazu leisten, europäischem Regieren einen ordnenden Rahmen zu geben. Eine vitale transnationale Demokratie setzt aber auch voraus, dass sich die EU-Bürger mit dem politischen System identifizieren und europäische Politik demokratisch legitimieren – etwa durch den Wahlakt zum Europäischen Parlament, vor allem aber in politischen Debatten zu europäischer Politik. Europapolitik wirkt nach innen in die Mitgliedstaaten hinein – und trotzdem ist sie noch immer kein selbstverständlicher Bestandteil nationaler, geschweige denn transnationaler Debatten. Europa ist nach wie vor ein artifizieller Nebenschauplatz.

Wenn sich in Europa eine vitale Demokratie entwickeln soll, dann gehört dazu nicht nur, die Rechte des Europäischen Parlaments oder die Beteiligung der nationalen Parlamente zu stärken, also eine Korrektur auf der Systemebene vorzunehmen. Das Thema EU muss vielmehr zum integralen und selbstverständlichen Bestandteil politischer Debatten in den Mitgliedstaaten werden. Die Abschottung der nationalen von der europäischen Ebene im politischen Diskurs muss aufgehoben werden, denn sie entspricht im Mehrebenensystem nicht mehr der Realität. Dazu ist Lernen und Umdenken erforderlich. Gelingt dies nicht, so besteht die Gefahr, dass Politik zwar zunehmend auch auf europäischer Ebene gemacht wird, aber dabei abgekoppelt bleibt von der Legitimation der Bürger. Diese Debatte trotz der Verfassungskrise zu führen und zu fördern, ist eine besondere Herausforderung für die österreichische Präsidentschaft.


News zum Thema


Lange Nacht der Demokratie 2024
Der Countdown läuft – am 2. Otkober im Fat Cat (ehemals Gasteig)
25.09.2024 · C·A·P

Zukunftsgestalt oder Konfusion?
Von Prof. Dr. Werner Weidenfeld
24.09.2024 · Abendzeitung

Next Europe – nun den Aufbruch wagen!
Prof. Dr. Felix Unger zu Besuch am C·A·P
12.09.2024 · C·A·P

Exchange across continents
Visit of the Consulate General of South Africa at the C·A·P on 10-09-2024
11.09.2024 · C·A·P

Kompass Politische Kultur
Minister a.D. Ulrich Müller zu Besuch am C·A·P
11.09.2024 · C·A·P