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Nach dem "Non"

Selbst wenn die Franzosen die EU-Verfassung ablehnen, wäre sie nicht gescheitert.

Nach einer intensiven Debatte sollte erneut abgestimmt werden.

Von Janis A. Emmanouilidis und Dr. Bettina Thalmaier

26.05.2005 · Financial Times Deutschland



Alle Blicke richten sich auf Frankreich. Am 29. Mai stimmen die Franzosen über die Europäische Verfassung ab. Der Ausgang des Referendums ist noch ungewiss. Letzte Umfragen prognostizieren nur eines: Es wird knapp werden. Ein "Non" der Franzosen ist durchaus möglich. Doch welche Konsequenzen würden sich daraus ergeben? Wäre die Verfassung tatsächlich gescheitert?

Ein Nein würde die noch ausstehenden nationalen Ratifikationsprozesse zweifelsohne belasten. Ein Abgesang auf die Verfassung wäre jedoch verfrüht. Der Verfassungsvertrag wäre weder rechtlich noch politisch tot – auch wenn EU-Skeptiker überall in Europa sich das erhoffen. Die EU-Institutionen und die Mitgliedsstaaten könnten jedoch nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Ein "Non" darf auch nicht zu einer Phase allgemeiner Resignation oder zu einer Lähmung der EU führen. Wie sollte daher auf ein Scheitern des französischen Referendums reagiert werden?

Erstens: Die 25 Regierungen als "Herren der Verfassung" sowie die Kommission und das Europäische Parlament sollten umgehend erklären, dass das Verfassungsprojekt keineswegs gescheitert ist und der Ratifikationsprozess fortgesetzt wird. Es darf keine Pause oder gar einen Stopp der nationalen Ratifikationsverfahren geben. Jeder Mitgliedsstaat muss die Chance erhalten, über die Verfassung abzustimmen. Nur so wird am Ende klar sein, welches Land die Verfassung aus welchen Gründen abgelehnt hat.

Zweitens: Ein negativer Volksentscheid sollte dazu führen, die Debatte über die Inhalte und die Bedeutung der Verfassung zu intensivieren. Dieser öffentliche Prozess hat weder während der Beratungen im Verfassungskonvent noch während der Regierungskonferenz stattgefunden. Die mangelnde Öffentlichkeit ist jedoch einer der zentralen Gründe für die Skepsis vieler Bürger gegenüber der Verfassung und letztlich auch gegenüber der EU.

Die öffentliche Diskussion darf nicht auf die Inhalte der Verfassung beschränkt werden. Die Erfahrung in Frankreich hat eines gezeigt: Die Verfassungsdebatte ist in weiten Teilen eine Stellvertreterdebatte. Die Bürger interessieren sich nicht für die Details der 448 Artikel im neuen Primärrecht. Es geht ihnen vielmehr um die Zukunft, die inhaltliche Ausrichtung und die Grenzen des großen Europa. Sie wollen wissen, welche Politik in Brüssel gemacht werden soll und wie sich diese auf ihren Alltag auswirken wird. Diese Fragen blieben bisher unbeantwortet und rücken im Kontext der Verfassungsdebatte umso vehementer in den Vordergrund. Nicht nur die Politik, auch die intellektuelle Elite Europas muss sich diesen Fragen stellen.

Drittens: Im Falle eines "Non" am 29. Mai sollte das Referendum innerhalb eines Jahres wiederholt werden. Nur durch eine erneute Abstimmung werden die Chancen auf ein Inkrafttreten der Verfassung gewahrt. Denn ohne ein finales Ja der Franzosen kann der Verfassungsvertrag niemals in Kraft treten. Bei einem erneuten Wahlgang wird das Bewusstsein der Bevölkerung für die tatsächlichen Reforminhalte und für die politische Tragweite eines negativen Volksentscheids gestärkt. Dies haben ähnliche Erfahrungen in Dänemark und Irland in der Vergangenheit bewiesen. Die Wahlbeteiligung steigt, und es gehen all jene Bürger zur Wahl, die für die Verfassung stimmen. Gleichzeitig treten innenpolitische Motive, die eine Ablehnung im ersten Urnengang befördert haben, bei einem zweiten Referendum in den Hintergrund. Insgesamt steigen die Chancen für ein Ja.

Doch was würde geschehen, wenn die Verfassungsratifikation in Frankreich oder in einem anderen EU-Land auch im zweiten Anlauf fehlschlägt? Das Inkrafttreten der Verfassung wäre wohl endgültig gescheitert. In diesem Fall ist nicht davon auszugehen, dass die Nichtratifizierer die EU freiwillig verlassen werden. Unwahrscheinlich erscheint auch, dass eine Gruppe von Mitgliedsstaaten eine neue Union gründen wird. Das Ausmaß der "Verfassungskrise" wird allein nicht ausreichen, um ein derartiges Wagnis einzugehen.

Die EU-Länder werden vielmehr verstärkt versuchen, möglichst viele Neuerungen der "Verfassung I" auch ohne Ratifikation des gesamten Vertragstextes umzusetzen. Viele Reformen werden jedoch auf Grund rechtlicher Unwägbarkeiten oder auf Grund der mangelnden Einigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten nicht zu realisieren sein. Daher ist anzunehmen, dass im Abstand einiger Jahre erneut der Versuch unternommen wird, das bis dato auf dem Vertrag von Nizza basierende Primärrecht in Form einer "Verfassung II" zu reformieren.

Bis dahin sollte die Zeit produktiv genutzt werden. Ein Scheitern der Ratifikation darf nicht zur Stagnation führen. Die Spielräume der differenzierten Integration, die das Voranschreiten einer Gruppe von Mitgliedsstaaten in bestimmten Politikbereichen gestatten, sollten ausgeschöpft werden. Wenn möglich innerhalb, ansonsten auch außerhalb des EU-Rahmens.


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