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Patientenmobilität und Medizintourismus

Chancen und Beschränkungen von grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen

01.07.2011 · C·A·P



Nach der Diskussionsrunde mit dem Vorstandsvorsitzenden der AOK-Bayern, Dr. Helmut Platzer, widmete sich das C·A·P Forschungskolloquium erneut der Frage nach dem Gesundheitswesen der Zukunft. Mit Prof. Markus Frischhut vom Management Center Innsbruck und Dr. Robert Gerl, German Healthcare Consulting, beleuchteten das Problem der grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen aus zwei sehr unterschiedlichen Blickwinkeln.


Prof. Markus Frischhut, Prof. Dr. Werner Weidenfeld und Dr. Robert Gerl

Prof. Frischhut ging in seinem Vortrag vor allem auf die rechtlichen Grundlagen der Patientenmobilität im EU-Binnenmarkt ein und erkennt dabei gleich mehrere Konfliktlinien. Einerseits gewährleistet das Primärrecht den freien Dienstleistungsverkehr, aber andererseits verbleit die Kompetenz zur Organisation des Gesundheitswesens und zur Festlegung der Gesundheitspolitik bei den Mitgliedsaaten. Parallel dazu hat der Europäische Gerichtshof in den vergangenen Jahren in mehreren Entscheidungen das Recht der EU-Bürger auf Behandlungen in einem anderen Mitgliedstaat ausgeweitet. Dadurch entstand eine sehr komplexe Gemengelage wobei für die Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse zwischen geplanten und ungeplanten, sowie zwischen Krankenhausaufenthalten und anderen Behandlungen unterschieden wird. Durch den Ausschluss des Gesundheitssektors aus der ohnehin umstrittenen Dienstleistungsrichtlinie sei die Rechtssicherheit weiterhin nur unzureichend gegeben.

Um diese, vor allem für die Patienten undurchsichtige Situation, zu entschärfen arbeiteten die EU-Organe seit 2008 an einer eigenständigen Patientenmobilitäts-Richtlinie, die erst im Februar diesen Jahres nach einer Einigung zwischen dem Parlament und dem Ministerrat verabschiedet werden konnte. Obwohl dieser Bereich damit zwar den Sprung von der negativen – durch EuGH-Urteile – zur positiven Integration gelang, erkennt Frischhut darin keine qualitative Weiterentwicklung der Patientenrechte. Die EU habe lediglich die geltende Rechtsprechung in die neue Richtlinie übernommen. Positive bewertete Frischhut allerdings die Tatsache, dass damit die Rechtssicherheit auf Dauer gewährleistet und die Nutzung grenzüberschreitender Gesundheitsdienstleistungen dadurch vereinfacht wird. Dies sei eine grundlegende Voraussetzung damit in Zukunft Patienten, Krankenkassen und Ärzte vom Wettbewerb im EU-Binnenmarkt auch tatsächlich profitieren können.

Einen anderen Fokus, der weit über die EU hinaus reicht, legt Dr. Robert Gerl auf das Thema Mobilität von Patienten. Mehr als 50.000 Personen kommen mittlerweile jedes Jahr nach Deutschland um sich hier medizinisch behandeln zu lassen. Unter den deutschen Bundesländern führt Bayern mit circa 14.000 ausländischen Patienten knapp vor Nordrhein-Westfalen. Als Ursachen für den wachsenden Medizintourismus erkennt Gerl drei Triebkräfte: die Globalisierung, ein neues Verbraucherverhalten im Gesundheitswesen, sowie die Möglichkeiten die aus der Internetrevolution erwachsen. Aus medizinischer und damit weniger abstrakter Sichtweise ist dieser Medizintourismus entweder preis- oder qualitätsgetrieben. Das heißt die Patienten, oder auch die Krankenkassen, entscheiden sich bewusst für die Behandlung im Ausland weil dort die Behandlung entweder günstiger ist – bei gleichen Qualitätsstandards – oder weil die Behandlung im Heimatland entweder gar nicht oder nicht auf vergleichbarem Niveau durchgeführt werden kann. Häufig werden diese Krankenhausbesuche mit längeren Reha-Aufenthalten oder touristischen Aktivitäten verknüpft.

EU-weit macht die „cross-border healthcare“ bereits ein Prozent (10 Mrd. Euro) des gesamten Gesundheitsmarktes aus. Nach Deutschland kommen dabei vor allem Patienten aus den GUS-Staaten und der Golf-Region. Mit den USA und verschiedenen asiatischen Staaten, insbesondere Südkorea, sieht sich der deutsche Markt allerdings etlichen Konkurrenten gegenüber. Gerl vermisst in diesem Kontext einen strategischen und koordinierten Ansatz, in dem die Sektoren Gesundheit und Tourismus gemeinsam an einem Strang ziehen. Als positives Beispiel führte er hierfür Korea an, wo es eine gemeinsame Initiative unterschiedlicher staatlicher und privater Akteure gibt, um den Medizintourismus verstärkt zu fördern.

Aber auch in Deutschland gibt es bereits erste Ansätze um die eigene Position in diesem Wachstumsmarkt zu verbessern. So sei etwa die vom bayerischen Gesundheitsministerium koordinierte Initiative „Bavaria - a better state of health“ ein Leuchtturmprojekt, das gezielt für den Freistaat als medizinischen Standort wirbt. In ähnlicher Weise widmet sich die Deutsche Zentrale für Tourismus dem Thema Medizin- und Wellnessreisen. Obwohl diese Maßnahmen sehr vielversprechend seien, sieht Gerl weiteren Bedarf an innovativen Initiativen: Um das erhebliche Potenzial zu nutzen, das in diesem Markt steckt, müsse in Zukunft noch offensiver mit den vielfältigen Möglichkeiten Deutschlands als medizinischer und touristischer Standort geworben werden.

Hilfreich für einen allgemeinen Überblick über die europäische Rechtsordnung sind auch die aktuellen Publikationen von Markus Frischhut:

Fundamentals of European Union Law. Including the Lisbon Treaty amendmends (Linde Praktikerskripten), Wien 2010.

Handbuch Anwendung des EU-Rechts mit Judikatur (zusammen mit Christian Ranacher), Wien 2009.


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