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Kamingespräch Zukunft & Gesundheit

Gesundheit, Datenschutz und Kooperation unter veränderten Rahmenbedingungen

15.05.2019 · C·A·P



Am 10. Mai 2019 lud das Centrum für angewandte Politikforschung (C·A·P) Spitzenvertreter aus dem gesundheitspolitischen Feld in Bayern an die Maria-Theresia-Straße. Es wurde gemeinsam über die Zukunft des Gesundheitssektors in Zeiten wachsender Herausforderung durch die Digitalisierung und eines sich rapide wandelnden Gesundheitsmarktes diskutiert.

Auf dem Podium begrüßte Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Weidenfeld den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz Prof. Dr. Thomas Petri, den früheren Vorstandsvorsitzenden der AOK Bayern Dr. Helmut Platzer und Anwalt Joachim Grittmann von Latham & Watkins LLP.

In seiner Eröffnung betonte Professor Weidenfeld die durch technische Innovation und der Herausforderung durch den Datenschutz gewachsene Komplexität im Gesundheitssystem. In diesem würden seit jeher unterschiedliche Interessen aufeinanderprallen, wenn es darum geht das System zukunftsfähig zu gestalten. Diesen Befund griffen die anschließenden referierenden Experten jeweils auf.

Dr. Platzer begann mit einem Rückblick auf die Genese der Rahmenbedingungen, unter denen die gesetzlichen Krankenversicherungen Kooperationsstrategien entwickelt haben und Kooperationen eingegangen sind. Heute seien Vereinbarungen für Zusammenarbeit bedeutender denn je angesichts der neuen Herausforderungen im Versorgungsmanagement und aufgrund der Chancen und Risiken, die die Digitalisierung böten. Die Kunst der Strategiefindung sei nun, die Chancen und Risiken im Einklang zu bringen und hierfür die zur Verfügung stehenden Werkzeuge zu nutzen; darunter fachlich unangreifbare Indikations- und Versorgungskonzepte zu entwickeln, Partnerschaften auf konsolidierbare „zertifizierte“ rechtliche Basis zu stellen, innovative Partnerschaftsmodelle im Wettbewerb der Kassen zu konzipieren oder auch ein Nebeneinander von Pflichtleistungen und Angeboten der „Kür" patientenorientiert und marktgerecht zu bespielen.

Anwalt Grittmann erläuterte anschließend die Frage, ob und wie Kooperation im komplexen Regelungsgefüge des deutschen Gesundheitssystems aus rechtlicher Perspektive stattfinden könne. Dazu analysierte er den Fall von Kooperationen in der besonderen Versorgung und die Möglichkeit für Krankenkassen, ihre Versicherte über neue Angebote und Innovationen telefonisch zu informieren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die u.a. das Sozialgesetzbuch, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festlegen, würden, so Grittmann, einer spezifischen Beratung bislang nicht entgegenstehen. Kooperationen würden zwar die Situationen verkomplizieren, könnten aber so arrangiert werden, dass zielführende Aktivitäten möglich seien.

Indirekt knüpfte daran auch der bayerische Datenschutzbeauftragte Professor Petri an. Er informierte zunächst über die rechtliche Verankerung des Datenschutzes für Verbraucher in Europa, die in der Grundrechtecharta seit den 1990er Jahren verbrieft wurden. Den EU-Mitgliedsstaaten gab das Europarecht die Möglichkeit an die Hand, europäische Vorgaben zum Datenschutz auf nationaler Ebene zu konkretisieren bzw. nur in Einschränkungen von diesen abzuweichen. Der deutsche Gesetzgeber, der im Zuge der Übernahme der europäischen Datenschutzverordnung 170 Bundesgesetze anpassen musste, hat, so Petri, die hohen Schutzstandards auch im Sozialrecht aufrechterhalten. Kooperationen, die Krankenkassen mit Dienstleistern und innovativen Unternehmen des Gesundheits- und Anwendungsmarktes abschließen, sind insofern aus datenschutzrechtlicher Perspektive möglich, wenn klar geregelt ist, wie der Prozess der Datenverarbeitung erfolgt, wie Verantwortlichkeit, Zweckmäßigkeit und Entscheidungshoheit geregelt sind. Gleichwohl bieten diese Vorgaben Risiken und Fallstricke für die Beteiligten, nicht zuletzt, da die Auslegung der neuen und angepassten Vorschriften durch die Rechtsprechung auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene abzuwarten ist – ein Umstand, der die Unsicherheit im System angesichts der gewachsenen Komplexität im Gesundheitssektor weiter erhöhen dürfte.

Fachexperten und Wissenschaftlern, so Professor Weidenfeld abschließend, käme in diesem oft von Spannung geprägten Feld zwischen politischen Entscheidungsträgern einer- und Unternehmens- und Interessenvertretern andererseits auch in Zukunft eine große Bedeutung als Vermittler zu.


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