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Wohin steuert die Europäische Union? - (Aus-)Wege aus der Verfassungsfalle

Wolfgang Wessels zu Gast im C·A·P-Kolloquium

12.07.2006 · C·A·P



Die Debatte um die Zukunft der Europäischen Union hat wieder an Dynamik gewonnen. Zahlreiche Politiker, Intellektuelle und Experten haben sich jüngst mit unterschiedlichen Vorschlägen zur finalitée der Union zu Wort gemeldet. Prof. Dr. Wolfgang Wessels, Jean-Monnet-Lehrstuhlinhaber an der Universität zu Köln, präsentierte im Rahmen des C·A·P-Forschungskolloquiums einen facettenreichen Überblick über die zahlreichen konkurrierenden Modelle und Paradigmen.


Prof. Dr. Dr. Werner Weidenfeld und Prof. Dr. Wolfgang Wessels

Nachdem die gescheiterten Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden die Europäische Union im Frühjahr 2005 zunächst in einen lethargischen Schockzustand versetzt hatten, ist nicht zuletzt aufgrund der Diskussionsimpulse der österreichischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2006 eine Phase des grundsätzlichen Nachdenkens über das Ziel des europäischen Integrationsprozesses angebrochen. Die eingebrachten Richtungsvorschläge reichen dabei von einer EU-30+ mit einer Vollverfassung bis hin zu einer auf ein Duo reduzierten Union, der nur noch Deutschland und Frankreich angehören. Grundsätzlich, so Wessels, kann man die eingebrachten Diskussionsbeiträge in einem zweidimensionalen Spektrum abbilden, das sich ausgehend vom Status Quo – dem Vertrag von Nizza – entlang der beiden Achsen Vertiefung und Erweiterung entfaltet.

So zielt ein erstes "Szenarienbündel" darauf ab, dass die Europäische Union mit ihren aktuellen Beitrittskandidaten (Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Türkei) zunächst vertieft werden müsse, bevor neue Beitrittsprozesse in Gang gesetzt werden können. Hier stehen vor allem Vorschläge zur Institutionenreform der EU im Mittelpunkt, mit denen die Handlungsfähigkeit der Union verbessert werden soll. Die Entwürfe reichen von einem erneuten Konstitutionalisierungsprozess mit dem Ziel einer "echten" Verfassungsgebung nach Habermas'scher Vorstellung über eine Verabschiedung des aktuellen Verfassungstextes – möglicherweise reduziert um den dritten Teil, also ein "Verfassungsvertrag minus" – bis hin zu einer Ergänzung der bestehenden Verträge durch "cherry picking" besonders attraktiver Elemente aus der Verfassung, wie z.B. die Charta der Grundrechte. Diese Variante bietet den Vorteil, dass weitere Integrationsschritte in für den Bürger naheliegenden Bereichen wie beispielsweise Justiz und Inneres durch die Ausweitung der Gemeinschaftsmethode auf der aktuellen Vertragsgrundlage möglich sind. Damit könnte der Output der "Union der Ergebnisse" gesteigert werden, ohne eine langwierige Regierungskonferenz zur Änderung der Verträge einberufen zu müssen. Schließlich wäre denkbar, die bisherigen Regelungen des Vertrags von Nizza voll auszuschöpfen, ohne jegliche Änderungen an den Vertragstexten vorzunehmen. Die Europäische Kommission hat beispielsweise mit ihrer Transparenzinitiative bewiesen, dass hier durchaus noch Handlungsspielraum für die europapolitischen Entscheidungsträger besteht.

Ein zweites Szenarienbündel fasst die Modelle zusammen, die eine sich desintegrierende Europäische Union abbilden. Bereits auf der Regierungskonferenz von Nizza wurde deutlich, dass die Mitgliedstaaten kaum noch bereit sind, souveräne Kompetenzen in sensiblen Bereichen an die EU abzugeben. Gerade im Hinblick auf kommende Erweiterungsrunden stellt sich die Frage, ob die Union mit 30 und mehr Mitgliedstaaten mit der Gemeinschaftsmethode überhaupt noch regierungsfähig sein kann oder ob nicht vielmehr eine erhebliche Desintegration des aktuellen acquis der Union nötig sein wird. Gerade im Lichte der Ablehnung der Verfassung in Frankreich wird diskutiert, ob die Europäische Union mit ihrer Größe und Heterogenität künftig überhaupt in der Lage sein kann, Lösungen für die drängenden Herausforderungen wie beispielsweise in der Wirtschafts- und Sozialpolitik anzubieten.

Bewegt man sich entlang der Erweiterungsachse, so können auch hier zwei große Szenarienbündel einander gegenübergestellt werden. Auf der einen Seite stehen Konzepte wie die des belgischen Premiers Guy Verhofstadt, der ein Kerneuropa der sechs Gründerstaaten fordert und diese im Rahmen der "Vereinigten Staaten von Europa" außerhalb der bestehenden europäischen Verträge weiter integrieren möchte. Noch weiter gehen Ideen, die die Union gar auf das deutsch-französische Tandem reduzieren möchten und die Kooperation aller anderen Mitgliedstaaten weitgehend unbeachtet lassen. Solche Modelle können als pointiertes Kondensat der Idee der differenzierten Integration oder des "Europa à la carte" betrachtet werden. Angesichts der Vielfalt der Interessen und Werte, die bereits heute in der Europäischen Union existieren, kann eine Integration der verschiedenen Geschwindigkeiten und der verschiedenen Kerne sicher dazu beitragen, die Regierungsfähigkeit der Union zu wahren. Neue Instrumente wie die Offene Methode der Koordinierung schaffen hier Räume für eine Zusammenarbeit, ohne dass immer alle Mitgliedstaaten an allen Integrationsprojekten zur Teilnahme verpflichtet sind. Bei dieser Form der Integration gilt es jedoch, die Projekte der differenzierten Integration grundsätzlich für alle Staaten, die zu einem späteren Zeitpunkt teilnehmen möchten, offen zu lassen.

Bewegt man sich auf der Erweiterungsachse in die entgegengesetzte Richtung, so lässt sich bereits heute erahnen, welche Größendimensionen die EU künftig erreichen könnte. Die EU-25 wird schon nächstes Jahr mit Rumänien und Bulgarien um zwei weitere Staaten erweitert, auch mit Kroatien und der Türkei wurden Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Die Tatsache, dass mit der Türkei ein Land an die Türen der EU klopft, das zum größten Teil nicht auf dem europäischen Kontinent liegt, hat sich die Union gänzlich entgrenzt. Vorstellbar sind in dieser Logik der Entgrenzung nun auch Beitrittsperspektiven für die Ukraine, Serbien, Russland oder gar die Länder des Maghreb oder des Nahen Ostens. Eine Grenze lässt sich auch hier – wie auch bezüglich der Vertiefungsachse – nicht mehr mit rationalen Argumenten ziehen.

Wessels machte in seinem Vortrag deutlich, dass auch ohne ein Inkrafttreten der europäischen Verfassung zahlreiche Optionen zur Zukunft der EU möglich sind. Letztlich wird sich allerdings jeder Vorschlag an den Kriterien Demokratie, Legitimation, Transparenz und Partizipation messen lassen müssen, will er bei den Bürgern dauerhaft auf Akzeptanz und Unterstützung stoßen.


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