Grundlinien der bayerischen Europapolitik
Forschungskolloquium mit Markus Theuersbacher, Bayerische Staatskanzlei
08.07.2009 · C·A·P
Prof. Dr. Werner Weidenfeld und Markus Theuersbacher
Schon verfassungsmäßig kommt den deutschen Ländern eine signifikante Rolle nicht nur im Rechtsvollzug, sondern auch in der Gesetzgebung zu. Dies macht sie zu einem starken Akteur in der EU und begründet die ausdifferenzierte europapolitische Arbeit Bayerns. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu, bei dessen Ausformulierung und Integration in die EU-Verträge mit dem Vertrag von Maastricht Bayern maßgeblich beteiligt war. Auch die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, die der Vertrag von Lissabon vorsehen würde, geht nicht zuletzt auf die Initiative Bayerns zurück.
Die Vertretung des Landes in Brüssel und die europapolitische Abteilung in München arbeiten eng zusammen mit der Vertretung des Landes Bayern in Berlin, die ebenfalls mit europäischen Themen beschäftigt ist. Neben den formellen Einwirkungsmöglichkeiten beispielsweise über Bundesrat und den Ausschuss der Regionen spielen auch informelle Kanäle eine besondere Rolle. Dazu gehört insbesondere, politische Initiativen auf europäischer Ebene frühzeitig zu begleiten und darauf beratend einzuwirken. So leitet Bayern der Kommission schon in der Planungsphase zu Gesetzgebungsvorhaben Stellungnahmen oder Folgeabschätzungen zu. Zudem unterhält das Land enge Kontakte zu den Abgeordneten des Europäischen Parlaments.
Herr Theuersbacher wies zusammenfassend nochmals auf die Bedeutung hin, die das Land Bayern seiner europapolitischen Arbeit beimisst.
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