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Wahlkreise: Kinder sollen nicht mehr zählen

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts äußert sich C·A·P-Experte Jörg Siegmund

23.02.2012 · Münchner Merkur



Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Beschluß den Gesetzgeber verpflichtet, bei der Wahlkreiseinteilung für künftige Bundestagswahlen den Anteil Minderjähriger im jeweiligen Gebiet zu berücksichtigen. Was auf den ersten Blick nach einer stärkeren Repräsentation der Interessen von Kindern klingt, erweist sich bei näherer Betrachtung jedoch als das genaue Gegenteil. Bei der Einteilung der Wahlkreise darf künftig nur noch auf die Zahl der dort lebenden Wahlberechtigten abgestellt werden. In Regionen mit hohem Kinderanteil wird ein Abgeordneter künftig also deutlich mehr Menschen vertreten als in Gegenden mit anteilig weniger Minderjährigen. Über die Konsequenzen dieser Entscheidung äußert sich Jörg Siegmund im Gespräch mit dem Münchner Merkur.


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