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Roman Herzogs Richterstaat

Werner Weidenfeld hält die Europa-Kritik des früheren Bundespräsidenten für populistisch

Von Werner Weidenfeld
Link: Artikel bei WELT.de

Der Autor ist Direktor des Centrums für angewandte Politikforschung an der Universität München und im Vorstand der Bertelsmann-Stiftung. Alle Welt-Beiträge zur Europa-Debatte, zuletzt von Klaus Hänsch (SPD), ehemaliger Präsident des Europäischen Parlaments, und den Abgeordneten Gerhard Schick und Rainder Steenblock (Grüne), finden Sie unter www.welt.de/go/europa-debatte.

28.01.2007 · DIE WELT



Kritik an Europa ist inzwischen gängig und wohlfeil. Nachdem die Träume der Nachkriegsgeneration erfüllt sind, reibt sich die Kritik am machtvollen System der Europäischen Union. Es ist zu intransparent, zu ineffektiv - daher ja auch die permanenten Korrekturversuche. Sich an diesem System populistisch abzuarbeiten ist eine der leichtesten Fingerübungen. Dass dies aber nun auch ein Mann von solch großer Bildung und politischer Erfahrung tut wie Roman Herzog und gar der EU die Gefährdung der Demokratie unterstellt, muss erstaunen.

Der Verfassungsvertrag der Europäischen Union ist auch ein geistiges Kind von Roman Herzog. Denn er sorgte als Präsident des ersten Europäischen Konvents dafür, dass die Gemeinschaft im Jahr 2000 eine Charta der Grundrechte erhielt, die heute den zweiten Teil jenes Vertrages bildet. Umso überraschender, dass der ehemalige Bundespräsident nun den Vertrag in Bausch und Bogen verwirft.

Die Hauptkritik Herzogs führt ins Leere: dass ein großer Kompetenztransfer von den Nationalstaaten auf die europäische Ebene stattgefunden hat, geschah doch nicht als antidemokratischer Akt europäischer Willkür, sondern durch demokratisch gewählte Politiker. Diese wussten, dass nur auf europäischer Ebene die Probleme noch lösbar waren.

Politische Entscheidungen auf europäischer Ebene sind heute doppelt legitimiert: durch die Schlüsselrolle des Ministerrats, in dem die nationalen Regierungen vertreten sind, sowie durch das direkt gewählte Europäische Parlament. Das von Herzog geforderte Zweikammersystem besteht also bereits. Im Verfassungsvertrag sollte es gar zur flächendeckenden Regel werden.

Herzog fordert, die nationalen Parlamente stärker in die Pflicht zu nehmen. Europa hindert niemanden daran. Jedem Mitglied bleibt es freigestellt, dies zu tun - Dänemark ist europäischer Spitzenreiter, Berlin fällt unter ferner liefen. Als Zielpunkt der Klage ist Brüssel der falsche Ort.

Der Verfassungsvertrag schreibt für den EU-Ministerrat Öffentlichkeit vor, sobald der Rat gesetzgeberisch aktiv wird. Der Vertrag könnte also abstellen, was sein Kritiker beklagt: Warum verwirft Herzog diese Chance auf Verbesserung?

Dem ehemaligen Verfassungsrichter ist die zunehmende Zentralisierung von Kompetenzen "weg von den Mitgliedstaaten hin zur Europäischen Union" ein Dorn im Auge. Sein Vorwurf liest sich - "sachwidrige Zentralisierung", "massive Eingriffe", "mehr Regulierung" - allerdings so, als seien dabei tückischer Vorsatz und böser Wille im Spiel. Zumeist geschieht diese Kompetenzverlagerung aber - im Einvernehmen aller Mitglieder - in der vernünftigen Einsicht, dass die kleinen europäischen Nationalstaaten auf sich allein gestellt zu schwach sind, die großen Probleme von heute zu lösen und auf die gewaltigen Herausforderungen von morgen zu antworten. Herzog selbst liefert für solche Einsicht in politische Notwendigkeiten ein Beispiel, wo er sich implizit für eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Außen- und Sicherheitspolitik starkmacht. Freilich zugleich kreidet er dem Verfassungsvertrag an, diese Zusammenarbeit "praktisch unmöglich" zu machen. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Der Vertrag sieht erstmals einen europäischen Außenminister, einen europäischen diplomatischen Dienst, ja eine gemeinsame Europäische Rüstungsagentur vor.

Herzogs Institutionenlehre sieht abschließend einen Gerichtshof für Kompetenzfragen vor, besetzt mit Mitgliedern der nationalen Verfassungsgerichte. Ihm müssten, so Herzogs Idee, nicht nur die Rechtsakte der Union, sondern auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofes vorgelegt werden. Damit wäre diese neue Institution oberste Richtstelle - und eine Machtinstanz, vor der es jeden französischen oder britischen Bürger und Politiker schaudern lässt. Denn dort sitzen von ihren Regierungen benannte Beamte und keine gewählten und abwählbaren Politiker. "Die Herrschaft der Richter" ist vielen in Europa ein Graus - aus bestem demokratischem Denken heraus. Sind nun die Richter wirklich der Hort demokratischer Legitimation? Zweifel sind gestattet.

Herzog räumt zwar ein, dass auch der Verfassungsvertrag den Klageweg bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip, also bei Kompetenzüberschreitung, vorsieht. Er schätzt diese Neuerungen aber gering - und wünscht sich eine bessere Welt herbei. Ist der Verfassungsvertrag tatsächlich der "Weg in eine Sackgasse"? Oder ist er nicht doch, wie Herzog widerwillig hie und da einräumt, ein Schritt in die richtige Richtung, vielleicht nur nicht so energisch und raumgreifend, wie der ehemalige Präsident sich das wünscht? Offenbar gilt für Herzog: Ich wünsche mir die beste aller Verfassungen, darum findet die vorliegende vor meinem Richterthron keine Gnade.

Sicherlich ist der Verfassungsvertrag mit seinen 600 Seiten zu einem Monstrum geworden. Der Entwurf ist nicht das Dokument geworden, das den Namen "Verfassung" verdient: kompakt, knapp, gut lesbar, auf Grundsätze konzentriert. Wir werden noch erleben, dass ein viel kürzerer Vertragstext, der sich auf die existenziell notwendigen Regelungen konzentriert, in Kraft tritt. Aber wird nicht auch eine solch dringende Verbesserung faktisch unmöglich gemacht, wenn Politiker von der Statur Herzogs mit solchen Trompetenstößen auf die Zinnen steigen, um angebliche Demokratiegefährdungen abzuwehren?

Jeden aufrechten Europäer muss es frösteln bei dem Gedanken, wer alles sich künftig auf solche präsidial-richterlich-professoralen Argumente stützen könnte und stützen wird.


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