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Schallende Ohrfeige

Werner Weidenfeld zum Neuwahlurteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Debatte um ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages offenbart völliges Unverständnis des Neuwahlurteils. Die Balance der Institutionen würde gefährdet.

29.08.2005 · Financial Times Deutschland



Selten ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit größerer öffentlicher Aufmerksamkeit wahrgenommen worden. Die Glaubwürdigkeit der Demokratie stand auf dem Spiel. Der dramatische Vertrauensverlust der Politik hätte auch das Verfassungsgericht, ja die Idee der demokratischen Ordnung insgesamt erfassen können. Ursprünglich schien es, als habe das Gericht – wie der Senatsvorsitzende Winfried Hassemer offen bekannte – nur die Alternative "zwischen Pest und Cholera". Bei beiden Varianten hätte die Demokratie Schaden genommen. Sehr viel Misstrauen war im Spiel. Zu viel bestätigte das Vorurteil, es handle sich um ein weiteres politisches Drama des Tricksens und Täuschens.

Hatte es nicht bereits 1972 und 1983 fadenscheiniger Aktionen bedurft, um Neuwahlen zu entscheiden? Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 gibt die ganze Pein der Verfassungsrichter wieder. Kaum ein Urteil weist solch unverständliche Argumentationskringel auf, kaum ein Urteil enthält so viele Nebelkerzen; undurchsichtiger ist eine Entscheidung in Deutschland schwerlich zu formulieren. Nach der Lektüre des Urteils von 1983 schienen schlimmste Befürchtungen im Blick auf die diesmal zu fällende Entscheidung gerechtfertigt.

Lichtjahre entfernt von 1983

Das Gericht hat aber nun erfreulicherweise eine neue Seite der Rechtsbegründung aufgeschlagen. Der Duktus des Urteils von 2005 erscheint, was die Transparenz und Logik anbetrifft, geradezu Lichtjahre entfernt von der Nebulosität des alten Urteils von 1983. Dabei sind zwei Punkte besonders bemerkenswert.

Das Gericht erklärt ausdrücklich den Artikel 68 des Grundgesetzes zum legitimen Weg, den Bundestag aufzulösen. So hatten es auch die Autoren des Grundgesetzes im Parlamentarischen Rat gewollt. Damit ist dem Artikel 68 im Blick auf Neuwahlen das ominöse Odium der Trickserei genommen. Wenn eine entsprechende Lage gegeben ist, dann ist das Stellen der Vertrauensfrage der legitime Weg zur Neuwahl – wenn alle beteiligten Verfassungsorgane zustimmen.

Der Kerntext des Urteils – offenbar von vielen überlesen – lautet: "Das Grundgesetz hat die Entscheidung über die Auflösung des Bundestages nicht einem Verfassungsorgan allein in die Hand gegeben, sondern sie auf drei Verfassungsorgane verteilt und diesen dabei jeweils eigene Verantwortungsbereiche zugewiesen. Die drei Verfassungsorgane – der Bundeskanzler, der Deutsche Bundestag und der Bundespräsident – haben es jeweils in der Hand, die Auflösung nach ihrer freien politischen Einschätzung zu verhindern." In diesem Dreiklang und in der Verhinderung eines Alleingangs wird Verlässlichkeit und Stabilität gesichert.

Der wichtigste Gewinn für die politische Kultur der Republik besteht daher in der transparenten  Klärung des Gefüges der Gewalten und der Kontrollen. Nicht eine einzige Institution darf über eine so tief greifende Zäsur wie über vorgezogne Neuwahlen entscheiden, sondern nur das gesamte Organgefüge in seinem Zusammenwirken. Anders als 1983 definiert das Gericht den Spielraum der Lagebeurteilung, die souveräne Positionsbeschreibung der Verfassungsorgane und auch die Grenzen ihrer Handlungsmöglichkeiten. Damit sind nun die Verfahren für die Zukunft lückenlos definiert. Die Dignität der demokratischen Ordnung wird in einer sensiblen Balance der verschiedenen Organe und ihrer wechselseitigen Kontrolle gewahrt. Davon lebt die Idee der Demokratie.

Das Gericht hat das Urteil zu einer Lehrstunde in Sachen demokratischer Ordnung genutzt. Kein Verfassungsorgan darf das andere zweckentfremdend beschädigen. Jede Institution muss die Grenze zum Missbrauch präzise sehen und einhalten. Diese kompakte Architektur dient ganz dem Oberziel demokratischer Stabilität.

Kanzler nicht gestärkt

Dennoch müssen die Alarmsignale für die politische Kultur sensibel aufgenommen werden, die mit dem Urteil verbunden werden: Das politische Echo auf das Urteil befremdet. Weder hat das Gericht den Kanzler gestärkt, noch den Bundestag geschwächt. Plattitüden dieser Art verkennen die eigentliche Botschaft. Noch schwerwiegender aber ist: Nachdem das Gericht mit großem rechtspädagogischem und intellektuellem Aufwand die Basissätze zur Balance demokratischer Institutionen geklärt hatte, begannen zahlreiche Spitzenpolitiker mit einer neuen Debatte über das Selbstauflösungsrecht des Parlaments. Gröber kann man das eigentliche Verdienst des Verfassungsgerichts nicht missverstehen.

Die rechtspolitische Lehrstunde des Gerichts wurde so durch etliche Spitzenpolitiker mit der schallenden Ohrfeige des Unverständnisses beantwortet. Wir sollten dies als warnendes Signal sehen, wie unsere demokratische Kultur erodieren könnte. Demokratie ist ein kompliziertes Gefüge. Unsere politische Kultur muss dem Rechnung tragen. Das verlangt auch der Spitzenpolitik einige Mühe ab.


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