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Ein Vertrag zur Reform des Vertrags von NizzaDen Kernbestand der Verfassungsneuerungen retten - aktualisierter Vorschlag einer pragmatischen Option
14.06.2006 · C·A·P & Bertelsmann Stiftung
Die EU steckt in einer Verfassungskrise. Gefragt sind Alternativen für den Fall, dass die Europäische Verfassung nicht in Kraft treten kann. Eine pragmatische Option besteht darin, den Kernbestand an Verfassungsneuerungen in die bestehenden Verträge zu übertragen. Hierzu müssten die zentralen Reformen der Verfassung identifiziert und in Gestalt eines Änderungsvertrags zum Vertrag von Nizza gebündelt werden. Den ersten Entwurf eines solchen Änderungsvertrags hat das Centrum für angewandte Politikforschung gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung ausgearbeitet und vorgelegt. Ergänzend dazu wurde das Positionspapier "Wege aus der Verfassungskrise - Ein Vertrag zum Vertrag von Nizza" verfasst. Pressemeldung, Juni 2006 Verlängerung der Verfassungsdiskussion darf nicht zu einer Verschleppung der Inhalte führenBertelsmann Stiftung und C·A·P plädieren für einen pragmatischen Weg zur Reform der EUDie Europäische Union kann sich eine Verschleppung der institutionellen Reformen nicht leisten. Im Hinblick auf den anstehenden Beitritt von Bulgarien und Rumänien muss sie so rasch wie möglich die Architektur ihrer Institutionen neu strukturieren um handlungsfähig zu bleiben. Über diese Konsequenz müssen sich die europäischen Staats- und Regierungschefs im Klaren sein, wenn sie am kommenden Wochenende in Brüssel über den Fortgang des weiteren Verfassungsprozesses beraten werden. Die Debatte um die Zukunft der Europäischen Union wird in den Mitgliedstaaten immer noch unzureichend geführt - eine breite öffentliche Debatte fehlt. Die "Denkpause", die nach dem "Nein" zur Verfassung von Franzosen und Niederländern vor einem Jahr ausgerufen wurde, ist zu einer Pause vom Denken geworden. Ein neuer strategischer Wurf der Politik zur Zukunft Europas ist nicht in Sicht. Die europäischen Regierungen sind in der Zwickmühle: Auf der einen Seite will die überwältigende Mehrheit der Mitgliedstaaten die Handlungsfähigkeit der EU steigern. Doch gerade diejenigen, denen der Verfassungsvertrag besonders am Herzen liegt, können nicht heute schon über Alternativen zu ihm reden. Das würde in der Öffentlichkeit als Einknicken gewertet und die Verhandlungsposition gegenüber den Ländern schwächen, die kritisch gegenüber der Verfassung eingestellt sind. Der Verfassungsvertrag ist immer noch die Beste aller derzeit diskutierten Lösungen. Auf der anderen Seite drängt die Reform der EU. Die Gefahr besteht, dass bei Verlängerung der Verfassungsdiskussion bis 2008 oder gar 2009 nach und nach auch die Bedeutung der Verfassungsinhalte klein geredet würde - zentrale Punkte des Verfassungsentwurfs könnten auf der Strecke bleiben, die Reform der EU würde verschleppt. Wichtig ist daher, dass im Kreis der integrationswilligen Länder bereits heute überlegt wird, was passieren muss, falls der Verfassungsvertrag nicht ratifiziert werden kann und wie die politische Substanz des Vertrags in einer für alle Mitgliedstaaten akzeptable Form gesichert werden kann. |
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