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Einigung auf der Kippe

Brüsseler Regierungskonferenz kann am Widerstand Spaniens und Polens scheitern.

Von Martin Winter

11.12.2003 · Frankfurter Rundschau



Versagen wird diesmal nicht ausgeschlossen. Eine Verfassung für die Europäische Union soll her, aber "nicht um jeden Preis". Die das seit Tagen variantenreich wiederholen sind die Herren des Verfahrens: Frankreichs Jacques Chirac, Deutschlands Gerhard Schröder oder Italiens Silvio Berlusconi. "Besser keine Verfassung als eine schlechte", mahnte kürzlich Valéry Giscard d'Estaing, der dem europäischen Reformkonvent präsidierte, der die nun zur Entscheidung anstehende Verfassung entwarf. Wenn die Staats- und Regierungschefs der EU an diesem Wochenende in Brüssel als "Regierungskonferenz" zusammentreten, die allein europäische Verträge beschließen kann, dann wollen sie den Fehler vermeiden, den sie vor genau drei Jahren in Nizza gemacht haben. Damals wollten sie um jeden Preis eine Vertragsänderung, um die Union institutionell und strukturell für die Erweiterung auf 25 Mitglieder fit zu machen. Der Preis war ein wirres und untaugliches Regelwerk.

Fehler von Nizza

Ob es gelingt, die Fehler von Nizza mit der Verfassung zu korrigieren und die Regeln so zu fassen, dass die Entwicklung der Union nicht dauernd durch Partikularinteressen einzelner Mitgliedsländer blockiert werden kann, hängt nun von Spanien und Polen ab. Die hatten in Nizza um des lieben Friedens willen ein überproportional hohes Gewicht für jene Fälle bekommen, in denen die EU nicht mit Einstimmigkeit, sondern mit qualifizierter Mehrheit beschließt.

Beide Länder haben zusammen weniger Einwohner als Deutschland, werden aber mit dessen doppeltem Gewicht gemessen. Deshalb und weil die in Nizza für Mehrheitsabstimmungen verabredeten Regeln kompliziert und wenig transparent sind, einigte sich der Konvent auf die "doppelte Mehrheit". In der Logik der Verfassung, wonach die EU eine Union der Bürger und der Staaten ist, bekommt jeder Staat eine Stimme, aber die jeweilige Mehrheit muss mindestens 60 Prozent der Eu-Bürger repräsentieren. Verständlicherweise wollen Madrid und Warschau nicht auf das ihnen eigentlich zustehende Maß zurückgeschnitten werden. Aber Berlin, Paris, Rom und bis zu einem gewissen Grad auch London sind entschlossen, in diesem Punkt hart zu bleiben.

Rückendeckung bekommen sie dabei aus manchen der kleinen Länder, Luxemburg etwa oder Belgien. Einigen anderen ist es im Grunde egal, was herauskommt. Wenn die Schlussrunde der Regierungskonferenz am Freitagnachmittag beginnt, dann kann keiner behaupten, dass er die Bruchlinie nicht kennt, an der das ganze Unternehmen zu Grunde gehen kann.

Hinter den Kulissen wird derzeit kräftig an "Paketen" geschnürt, mit denen man den Polen und den Spaniern eine Niederlage erträglich machen könnte. So könnte die doppelte Mehrheit zeitlich verzögert eingeführt oder für einige Jahre unter den Vorbehalt gestellt werden, dass in sehr strittigen Fällen die Anwendung von Nizza beantragt werden kann. Im Gespräch ist auch ein Angebot an Polen, dass es den ersten Präsidenten des Europäischen Rates stellen darf, der in der Verfassung vorgesehen ist. Polens Staatspräsident Aleksander Kwasniewski scheidet nächstes Jahr aus seinem Amt und sucht neue Herausforderungen.

Fischers Rüttelprinzip

Natürlich ist die Mehrheitsfrage nicht der einzige Dissens über die Verfassung. Da gibt es, rechnet ein hoher Diplomat vor, noch mindestens 100 weitere Punkte, die von der Aufnahme des christlichen Gottes in die Präambel bis hin zum Haushaltsrecht des Europäischen Parlamentes reichen. Doch keiner hat wirkliche Bruchqualität. Die politische Kalkulation geht in Brüssel so: Ist die Mehrheitsfrage erst einmal gelöst, dann fallen alle anderen Puzzlesteine wie von selbst an ihren Platz. Deutschlands Joschka Fischer nennt das das "Rüttelprinzip". Wobei am Ende das Europäische Parlament als Verlierer dastehen könnte. Denn wenn sich die Finanzminister mit ihren Wünschen an die neuen Etatregeln durchsetzen, gewinnt das Parlament nicht nur keine neuen Rechte, sondern es werden ihm sogar einige weggenommen.

Doch das werden die Regierungschefs verschmerzen können. Denn das Europäische Parlament ist weder an der Beschlussfassung noch an der Ratifizierung des Verfassungsvertrages beteiligt.


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