C·A·P Home > Aktuell > positionen > 2008 > Türkei

Staatskrise in der Türkei verhindert

Offene Fragen bleiben

01.08.2008 · Position von Sarah Seeger und Richard Probst



Das unerwartet milde Urteil des türkischen Verfassungsgerichts im Verbotsverfahren gegen die Regierungspartei AKP (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung) vom 30. Juli hat das Land vor einer fundamentalen Staatskrise bewahrt. Nur knapp entging die Partei von Premierminister Recep Tayyip Erdogan der Auflösung. Das Gericht dürften dabei auch aus Gründen der Staatsräson entschieden haben. Mit dem Urteilsspruch beendete es vorerst eine der kritischsten Phasen in der jüngeren Geschichte des Landes.

Überschattet worden war die Eröffnung der Hauptverhandlung des Verfahrens gegen die AKP und 71 ihrer Mitglieder, darunter Erdogan und Staatspräsident Abdullah Gül, von dem fatalen Bombenanschlag in Istanbul am 29. Juli, bei dem 17 Menschen ums Leben kamen. Die Regierung macht die PKK für den Anschlag verantwortlich, diese weist die Vorwürfe jedoch zurück. Gleichzeitig läuft ein Verfahren gegen das ultranationalistische Netzwerk "Ergenekon", dem unter anderem Politiker, Juristen, Journalisten und Ex-Generäle angehören sollen und das im Verdacht steht, einen Putsch gegen die Regierung geplant sowie frühere Terroranschläge begangen zu haben. Nach zahlreichen Verhaftungen zu Beginn des Jahres wurden Anfang Juli weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe festgenommen, sodass von verschiedenen Seiten kolportiert wurde, das von der überwiegend kemalistisch geprägten Justiz initiierten Parteiverbotsverfahren stehe in direktem Zusammenhang mit dem Ergenekon-Verfahren. Allerdings laufen die Untersuchungen zum Fall Ergenekon bereits seit über einem Jahr, zudem geschahen einige Verhaftungen offensichtlich mit der Zustimmung des Militärs. Ein direkter Zusammenhang zwischen den Festnahmen und dem Verfahren gegen die AKP besteht daher nicht. Dennoch sind beide Ereignisse Ausdruck eines politischen Machtkampfes zwischen den alten kemalistischen Kräften und den neuen Machthabern, der das Land seit dem Wahlsieg von Erdogans AKP im Jahr 2002 prägt.

Nach dem Urteilsspruch des Verfassungsgerichts wird die Regierung von Premier Erdogan mit großer Wahrscheinlichkeit gestärkt aus dem Konflikt hervorgehen. Die tief in der türkischen Gesellschaft verankerte Auseinandersetzung zwischen alten und neuen Eliten ist jedoch noch nicht gelöst. Gerade mit Blick auf den EU-Beitrittsprozess des Landes bestehen daher nach wie vor große Herausforderungen.

Putsch der Justiz gescheitert

Das Verbotsverfahren gegen die AKP ist kein Unikum in der Geschichte des Landes. Seit 1963 gab es 24 Parteiverbote, die sich sowohl gegen islamistische als auch gegen kurdische Parteien richteten. So ist aktuell etwa ein Verfahren gegen die kurdische Partei DTP, die mit 20 Abgeordneten in der Nationalversammlung vertreten ist, und gegen 221 ihrer Mitglieder anhängig. Dennoch weist das Verfahren gegen die AKP einige Besonderheiten auf. Erstmals wurde ein Prozess gegen eine regierende Partei geführt, die zudem ein überaus deutliches Mandat hat: Bei den vorgezogenen Parlamentswahlen im Juli 2007 erzielte die AKP 47 Prozent der Stimmen und stellt mit 340 der 550 Abgeordneten die absolute Mehrheit im Parlament. Neu ist auch, dass das Verbotsverfahren nicht auf eine Intervention des Militärs zurückging, das sich in der Tradition des Republikgründers Mustafa Kemal Atatürk als Garant der Einheit der Republik und der Trennung von Religion und Staat sieht. Vielmehr war es von der ebenfalls mehrheitlich kemalistisch geprägten Justiz angestoßen worden. Generalstaatsanwalt Abdurrahman Yalcinkaya warf der AKP eine fortschreitende Islamisierung des Landes mit dem Ziel der Errichtung eines auf der Scharia basierenden Gottesstaates vor und führte unter anderem Aussagen von Parteimitgliedern und die von der Regierung unterstützte und im Parlament beschlossene Lockerung des Kopftuchverbots an Universitäten an. Nach Vorlage der Anklageschrift durch den Generalstaatsanwalt am 14. März wurde der Antrag vom Gericht Ende März trotz einer anders lautenden Empfehlung des Berichterstatters des Verfahrens, Osman Can, einstimmig als zulässig angenommen. Mit einer Mehrheit von sieben Stimmen wurde das Verfahren zudem auf Staatspräsident Gül ausgeweitet.

Die Tatsache, dass das Verfassungsgericht im Juni die Kopftuch-Entscheidung als nicht verfassungskonform kippte, wurde als Ausdruck für die Grundhaltung der Mehrheit der Verfassungsrichter gewertet. Auch die Zusammensetzung des Gerichts deutete auf ein mögliches Verbot der AKP hin. Acht Richter wurden noch vom ehemaligen Staatspräsidenten Ahmet Necdet Sezer ernannt und stehen in einer klar kemalistischen Tradition, sieben Stimmen hätten für ein Parteiverbot gereicht. Lediglich der vorsitzende Richter, Hasim Kiliç, und Berichterstatter Can galten als Gegner des Parteiverbots. Nach der schriftlichen Stellungnahme durch die AKP zu den Anklagepunkten empfahl Can in seinem Gutachten Mitte Juli, dem Verbotsantrag nicht zu folgen, da die Äußerungen einzelner Mitglieder nicht der AKP als Partei angelastet werden könnten. Dennoch stellte sich selbst die AKP auf ein Verbot ein und arbeitete bereits am Aufbau einer Nachfolgepartei. Insbesondere nach den Anschlägen in Istanbul in der Schlussphase des Verfahrens nahm der politische Druck von außen auf das Gericht jedoch erheblich zu, im Falle eines Verbots der AKP wurde eine weitere Destabilisierung des Landes und eine Radikalisierung der verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Gruppen befürchtet. Dies dürfte letztlich mit dazu beigetragen haben, dass das Urteil der Verfassungsrichter überraschend mild ausgefallen ist.

Mit der denkbar knappsten Entscheidung wurde eine Auflösung der AKP verhindert. Sechs der elf Richter stimmten zwar für das Parteiverbot. Für die nötige Mehrheit für ein Verbot fehlte allerdings eine entscheidende Stimme. Das Gericht beließ es bei einer Verwarnung an die Partei, die mit einer Kürzung der staatlichen Zuschüsse um die Hälfte der Beträge verbunden ist. Die Streichung der staatlichen Finanzmittel wurde mit zehn der elf Stimmen angenommen. In der mündlichen Begründung wurde das Urteil als "ernste Warnung" an die AKP bezeichnet. Zwar seien Probleme bei der AKP erkennbar, die notwendige Schwere des Vergehens sei aber nicht nachzuweisen. Kiliç stimmte als einziger gegen jegliche Bestrafung der Partei, da ihr in seinen Augen nichts Verbotenes angelastet werden könne.

Auswirkungen auf die Beitrittsverhandlungen mit der EU

Auch mit Blick auf die Beziehungen zur EU konnte das Ergebnis des Verbotsverfahrens eine ernste Krise verhindern. Erweiterungskommissar Olli Rehn hatte bereits im März betont, dass ein von der Justiz initiiertes und politisch motiviertes Verbot der AKP nicht den demokratischen Standards der EU entspreche und die von Oberstaatsanwalt Yalcinkaya gerügten Äußerungen einzelner AKP-Funktionäre in den Bereich der freien Meinungsäußerung fielen, sodass eine Auflösung der Partei die Beitrittsverhandlungen möglicherweise ernsthaft gefährdet hätte. Doch auch trotz des Urteils stehen die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU vor großen Herausforderungen. Ungeachtet der jüngsten Reformfortschritte wie etwa der Abschwächung des umstrittenen Strafrechtsparagrafen 301 gegen die "Verunglimpfung des Staates und des Türkentums" war zuletzt eine deutliche Reformmüdigkeit erkennbar. So wurde etwa die nach dem Wahlsieg der AKP im Juli 2007 versprochene Reform der auf den Militärputsch 1980 zurückgehenden Verfassung nicht umgesetzt, die Fokussierung auf die Lockerung des Kopftuchverbots kann als gezielte Provokation Erdogans verstanden werden.

Gerade angesichts des instabilen politischen Klimas sollte die EU die Türkei jedoch nicht sich selbst überlassen. Auch wenn sowohl das Verbotsverfahren gegen die AKP als auch der Ergenekon-Fall sowie die Anschläge in Istanbul zeigen, dass das Land nach wie vor mit großen politischen, rechtsstaatlichen und gesellschaftlichen Problemen zu kämpfen hat, kann das nun getroffene Urteil auch als Ausdruck einer zwar äußerst mühsamen, aber fortschreitenden Demokratisierung der Türkei gewertet werden. Ebenso wenig wie der angedrohte Putsch des Militärs angesichts der Ernennung von Abdullah Gül zum Präsidentschaftskandidaten der AKP im Frühjahr 2007 wurde der nun initiierte Umsturzversuch durch die Justiz umgesetzt. Zahlreiche Vertreter der Zivilgesellschaft hatten sich ebenso wie viele Kommentatoren in den Medien gegen ein machtpolitisch motiviertes Verbot der AKP ausgesprochen, ein Wandel der politischen Kultur des Landes ist offensichtlich. An dieser Stelle muss die EU ansetzen.

Eine Unterstützung sollte jedoch an klare Bedingungen geknüpft werden. So sollte die EU darauf drängen, die Verfassungsreform, für die es bereits eine fertige Vorlage gibt, möglichst rasch umzusetzen und den Parteien darin eine geschützte, den Grundsätzen der parlamentarischen Demokratie entsprechende Position einzuräumen. Auch mit Blick auf die Religionsfreiheit, den Schutz von Minderheiten sowie die Integration aller gesellschaftlichen Gruppen einschließlich der Kurden müssen weitere Fortschritte angemahnt werden. Zudem sollte die EU die türkische Regierung dazu auffordern, die sich abzeichnende Entspannung in der Zypernfrage weiter zu unterstützen und sich bei den im September beginnenden Gesprächen zwischen den Vertretern des griechischen und des türkischen Teils der Insel konstruktiv zu verhalten. Gestärkt durch den Urteilsspruch des Verfassungsgerichts dürfte Erdogan über den nötigen Handlungsspielraum verfügen, Zugeständnisse zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Republik Zypern und der Türkei zu machen.

Auch wenn die Geschehnisse der vergangenen Woche gezeigt haben, dass sich die Türkei nach wie vor schwer tut auf dem Weg der Modernisierung von Politik und Gesellschaft, so sollte die Krise auch als Chance verstanden werden, weitere Fortschritte mit Blick auf die Fähigkeit zur demokratischen und rechtstaatlichen Bewältigung von Krisen zu machen.


News zum Thema


Wahlen in der Türkei
Ludwig Schulz gab Interviews zu den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Türkei.
26.06.2018 · Abendzeitung / GMX

Österreich warnt vor Einfluss der Türkei und Saudis auf dem Balkan
Statement von Prof. Dr. Werner Weidenfeld
22.08.2017 · FOCUS Online

„Platzt der Pakt, ist das ein Risiko für beide Seiten“
Die Türkei droht der EU mit der Aufkündigung des Flüchtlingsabkommens - Interview mit Ludwig Schulz
16.03.2017 · Abendzeitung

Turkey in 2017 – what’s ahead?
Ludwig Schulz moderated a panel at the Munich Security Conference 2017
20.02.2017 · C·A·P

„Jahrbuch der Europäischen Integration 2016“ erscheint im November
Herausgegeben von Werner Weidenfeld und Wolfgang Wessels
31.10.2016 · C·A·P