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Kommunikation statt nüchterner Ratifikation!

Zur Entscheidung des Bundesrats über den Vertrag von Lissabon

21.05.2008 · Position von Sarah Seeger



Debatten über die angemessene Vermittlung europapolitischer Themen haben seit dem Scheitern des Verfassungsvertrags in den Referenden in Frankreich und den Niederlanden im Frühjahr 2005 Hochkonjunktur. Die negativen Voten in den beiden Gründerstaaten der EU wurden von vielen Beobachtern auf gravierende Fehler bei der Kommunikation der Inhalte des Verfassungstextes zurückgeführt. Beinahe die Hälfte der Nicht-Wähler in Frankreich begründete ihre Enthaltung damit, dass der Text in seiner Komplexität nicht ausreichend kommuniziert worden sei (Flash Eurobarometer 171). Die Partizipation bei den Referenden hing also maßgeblich vom Grad des Wissensstandes über den Verfassungsvertrag ab.

Zwar ist in Deutschland ebenso wie in allen übrigen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Irlands für die Ratifikation des am 13. Dezember 2007 von allen EU-Staats- und Regierungschefs unterzeichneten "Vertrags von Lissabon" kein Referendum vorgesehen. Der Kenntnisstand der Bevölkerung über das neue Vertragswerk ist daher nicht unmittelbar ausschlaggebend für eine erfolgreiche Ratifikation. Fehlende öffentliche Debatten und ein 'nüchterner' Ratifikationsprozess, wie er sich in Deutschland im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten wie Irland, Großbritannien, Frankreich oder Österreich abzeichnet, sind jedoch für die Legitimation europäischer Politik höchst problematisch.

Bereits bei der Entscheidung des Bundestags zum Vertrag von Lissabon am 24. April 2008 war das deutliche Bekenntnis der Abgeordneten zum neuen EU-Primärrecht – 515 Parlamentarier stimmten für den Lissabon-Vertrag, 58 votierten dagegen, es gab eine Enthaltung – weitgehend lautlos verhallt. Wieder einmal waren es die Skeptiker und Kritiker, die sich erfolgreich Gehör verschaffen konnten: Medial vermittelt wurden nicht etwa die Notwendigkeit der institutionellen und politikfeldspezifischen Reformen und deren politische Tragweite, sondern die (vermeintlichen) Übel, die sich mit einem Inkrafttreten des neuen EU-Vertrags einstellten. Lothar Bisky und Diether Dehm, Abgeordnete der Linkspartei, die sich als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien geschlossen gegen den Vertrag von Lissabon wandte, wetterten gegen die unaufhaltsame Militarisierung und die neoliberale Ausrichtung des Gemeinsamen Marktes, die der Vertrag von Lissabon ihrer Ansicht nach verursache. Eine argumentative Entkräftung dieser Darstellung durch die Vertragsbefürworter erfolgte nicht. Aufsehen erregte zudem die Rede des fraktionslosen Abgeordneten Henry Nitzsche, der im Vertrag von Lissabon eine Aushöhlung deutscher Interessen sowie grundlegender demokratischer Prinzipien vermutet und diesen als "neuerliches Ermächtigungsgesetz" bezeichnete. Populismus und Provokation als rhetorische Instrumente funktionieren als Aufmerksamkeitsmagneten in der Europapolitik ebenso wie in der nationalen Politik, der Antagonismus "die in Brüssel gegen uns Bürger" kann zudem aufgrund der Komplexität des europäischen Mehrebenensystems nur allzu leicht als Projektionsfläche für diffuse Ängste vor der "Bürokratiemaschinerie EU" bedient werden.

Vor diesem Hintergrund ratifiziert am 23. Mai 2008, dem Jahrestag der Unterzeichnung des Grundgesetzes, nun auch der Bundesrat den Vertrag von Lissabon – ebenfalls von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt. Wie im Bundestag ist dafür eine Zweidrittelmehrheit nötig, die sehr voraussichtlich erreicht werden wird. Für einen erfolgreichen Abschluss des Ratifikationsprozesses des Vertrags in Deutschland fehlt damit nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten, die jedoch – sollte das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken gegen den Vertragstext äußern – als sicher gilt. Eine Verfassungsbeschwerde haben allerdings unter anderem sowohl der CSU-Parlamentarier Peter Gauweiler als auch der Linkspartei-Abgeordnete Diether Dehm angekündigt, da sie in den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon eine Verletzung des Grundgesetzes sowie der Souveränität Deutschlands sehen.

Dass durch diese Vorgänge die Ratifikation in Deutschland scheitert, ist allerdings eher unwahrscheinlich. Die Grundgesetzänderungen, die gleichzeitig mit dem Ratifikationsgesetz im Bundestag beschlossen wurden und die sowohl dem Bundestag als auch dem Bundesrat zahlreiche neue Kompetenzen in Angelegenheiten der Europäischen Union zusprechen – insbesondere hinsichtlich der Subsidiaritätsklage, der Anwendung des vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens des EU-Primärrechts und der Unterrichtung über EU-Angelegenheiten – sollen mögliche verfassungsrechtliche Hürden ausräumen. Der relativ große Zeitraum bis zum geplanten Inkrafttreten des neuen EU-Vertragswerks zu Beginn des kommenden Jahres sollte ausreichend Spielraum für die Bearbeitung der Verfassungsbeschwerden eröffnen, ohne den gesamten Zeitplan des Ratifikationsprozesses grundlegend zu verzögern.

Dennoch ist die nüchterne Ratifikation des Vertrags von Lissabon mit Blick auf die Legitimation der EU problematisch und könnte langfristig unerwünschte Nachwirkungen auf die Politikgestaltung in der Europäischen Union haben. Zwar sind aufgrund des besonderen Charakters des EU-Primärrechts die Mitgliedstaaten immer noch die "Herren der Verträge", die über eine Vertragsreform und damit über eine Veränderung des politischen Systems der EU entscheiden. Aufgrund der zunehmenden Ausweitung der Unionskompetenzen und deren direkter Auswirkungen auf das Leben der Bürger sollten diese in ihrer Rolle als Souverän jedoch möglichst eng in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Zudem erteilte die Erklärung von Laeken, die im Jahr 2001 die Ausarbeitung des gescheiterten Verfassungsvertrags im "Konvent zur Zukunft Europas" eingeleitet hatte, der EU angesichts ihres Demokratiedefizits einen klaren Auftrag zur Stärkung ihrer Legitimation. Eine erneute, durch mangelnde Kommunikation ausgelöste Verfassungs- und Akzeptanzkrise der EU, wie sie die Referendumsergebnisse in Frankreich und den Niederlanden offenbarten, sollte unbedingt verhindert werden. Eine stärkere dialogische Kommunikation mit den Bürgern über den Vertrag von Lissabon ist daher dringend erforderlich.

In besonderer Verantwortung stehen dabei neben den europäischen Institutionen die Befürworter des Vertrags von Lissabon auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene (Bundesregierung, Landesregierungen, Parlamentarier). Die Bundesregierung hat während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 bewiesen, dass eine aktive Kommunikationsarbeit Wirkung zeigen kann. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte es sich damals zum Ziel gesetzt, Europa den Bürgern wieder näher zu bringen. Zahlreiche Veranstaltung, Diskussionsrunden und Feste sollten breite öffentliche Debatten über Europa anstoßen, um die Akzeptanz und Legitimation europäischer Politik zu stärken. Die europapolitische Kommunikationsarbeit der Bundesregierung schlug sich in einer deutlich gesteigerten Unterstützung des europäischen Integrationsprozesses durch die deutsche Bevölkerung nieder: 67 Prozent der Befragten gaben im Herbst 2007, also unmittelbar nach der deutschen Ratspräsidentschaft, an, dass sie die Mitgliedschaft Deutschlands in der EU befürworteten. Ein Jahr zuvor, also vor der Präsidentschaft, lag dieser Wert nur bei 58 Prozent (Eurobarometer 68 bzw. 66). Mit dem Ende der Präsidentschaft wurden jedoch auch die europapolitischen Kommunikationsaktivitäten merklich reduziert. Zwar konnte der Vertrag von Lissabon schließlich maßgeblich aufgrund des Einsatzes der Bundesregierung unterzeichnet werden. Was dieser konkret für die Bürger bedeutet und welche Inhalte sonst im neuen Vertragswerk stecken, blieb jedoch weitgehend undiskutiert. Medienwirksame Auftritte der Kanzlerin wie in Irland, wo sie im Vorfeld des am 12. Juni 2008 anstehenden Vertrags-Referendums für das neue Primärrecht der Union warb, waren auf heimischer Bühne eher selten.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass durch die nüchterne Vorgehensweise kritische Töne möglichst verhindert werden sollen, um das Bild der krisengeschüttelten EU zu verbessern und die Ratifikation nicht zu gefährden. Eine solche Konfliktvermeidungsstrategie mag zwar kurzfristig durchaus erfolgreich sein, auf Dauer wird dies die Glaubwürdigkeit europäischer Politik jedoch erheblich beschädigen. Für die Vertragsbefürworter bedeutet dies, dass sie ihre kommunikationspolitische Verantwortung mit Blick auf den Vertrag von Lissabon wahrnehmen müssen. Dazu gehört auch, den Kritikern, die sich bereits für eine kommunikationspolitische Protestkampagne gerüstet haben, argumentativ entgegenzutreten – Kontroversen sind unerlässlicher Bestandteil eines gesunden demokratischen Entscheidungsfindungsprozesses. Werden diese nicht aufgegriffen, entsteht Frust und Protest, die sich bei künftigen Abstimmungen, beispielsweise bei der anstehenden Europawahl 2009, kontraproduktiv entladen könnten.


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