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Gipfel-Routine: Bilanz des Europäischen Rates vom 14./15. Dezember 2006

Türkei-Kontroverse im Vorfeld beigelegt

08.01.2007 · Von Jonas Paul und Almut Metz



Die Modifizierung der Erweiterungspolitik der Union und Grundlagenbeschlüsse zur Ausarbeitung einer europäischen Migrationspolitik dominierten den Europäischen Rat unter finnischer EU-Präsidentschaft am 14. und 15. Dezember 2006. Die Staats- und Regierungschefs segneten zudem einen Kompromiss zur Türkeipolitik ab und diskutierten über Verfahrensreformen in der Innen- und Justizpolitik. Hier blieben substantielle Fortschritte allerdings aus. Insgesamt lassen sich die in Brüssel erörterten Themen in vier Politikfelder einordnen:
  • Erweiterung
  • Sicherheit und Recht
  • Innovation, Energie und Klimaschutz
  • Außenbeziehungen

Entgegen früherer Befürchtungen wurde der Europäische Rat nicht vom Streit um die Türkeipolitik überschattet – dieses Kontroverse konnte in den Tagen vor dem Gipfel vorläufig eingehegt werden. So blieb den Staats- und Regierungschefs eine erneute öffentlichkeitswirksame Grundsatzdiskussion über den möglichen Beitritt der Türkei erspart.

Mit dem zweitägigen Gipfeltreffen ging zugleich die finnische Ratspräsidentschaft ihrem Ende entgegen. Zum Jahreswechsel 2006/2007 hat Deutschland den EU-Vorsitz für ein halbes Jahr übernommen. Bundeskanzlerin Angela Merkel legte ihren europäischen Kollegen im Vorfeld des Gipfels noch einmal das Programm ihrer Regierung dar. Deutschland hat sich eine Reihe von Themen in den Bereichen Wirtschaft und Beschäftigung, Energiepolitik, innere und äußere Sicherheit sowie Außen- und Sicherheitspolitik für den EU-Vorsitz vorgenommen. Der Erfolg der deutschen Präsidentschaft wird aber letztlich vor allem an der Verfassungsfrage gemessen werden. Kanzlerin Merkel will dem Verfassungsprozess durch die Verabschiedung eines Zeitplans den entscheidenden Neuimpuls geben.

I. Erweiterungspolitik

Türkei

Der Streit um den EU-Beitrittskandidaten Türkei, insbesondere um die türkische Zypernpolitik, hatte die Wochen vor dem EU-Gipfel dominiert. Ankara weigert sich, Schiffen und Flugzeugen aus dem EU-Mitglied Zypern vollen Zugang zu türkischen See- und Flughäfen zu gewähren. Damit verletzt das Land seine Verpflichtungen aus der Zollunion, die es seit 1996 mit der EU verbindet. Durch die Unterschrift der Türkei unter das so genannte Ankara-Protokoll im Juli 2005 wurde die Zollunion auf die zehn im Jahr 2004 beigetretenen EU-Mitgliedstaaten und damit auf die Republik Zypern ausgeweitet. Die türkische Regierung hielt allerdings an ihrer Weigerung fest, ihren Verpflichtungen gegenüber Zypern nachzukommen.

Daher forderte die Union die Türkei am 21. September 2005 in einer Erklärung ausdrücklich auf, allen Vertragsverpflichtungen nachzukommen. Sie kündigte an, die Einhaltung des Ankara-Protokolls im Laufe des Jahres 2006 zu überprüfen. Für den Fall anhaltender Vertragsverletzungen drohte die EU mit Konsequenzen für die seit Oktober 2005 laufenden Beitrittsverhandlungen. Es war damit an der finnischen Ratspräsidentschaft, dieser Erklärung aus dem Jahr 2005 Nachdruck zu verleihen. Sie bemühte sich in Verhandlungen um eine Einigung und setzte der Türkei schließlich ein Ultimatum bis zum EU-Gipfel im Dezember 2006.

In der Union verbreitete sich jedoch die Befürchtung, dass sich die Angelegenheit zu einer Grundsatzdiskussion über die Türkei ausweiten und erneut einen Europäischen Rat dominieren könnte. Den Mitgliedstaaten war daher sehr daran gelegen, den Streit um den richtigen Umgang mit der Türkei im Vorfeld des Treffens beizulegen. Wenige Tage vor dem Gipfel einigten sich die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten am 11. Dezember 2006 schließlich tatsächlich darauf, zwei Empfehlungen der Kommission zur Türkei vom 8. und 29. November 2006 zu folgen. Die Staats- und Regierungschefs mussten sich auf ihrem Gipfel somit nur noch den zuvor vom Ministerrat (Rat für Allgemeine Angelegenheiten) am 11. Dezember getroffenen Entscheidungen anschließen.

Darin äußerte sich der Rat in Anlehnung an die Kommissionsempfehlung vom 8. November 2006 zunächst zum Reformprozess Ankaras. Er begrüßte die Fortschritte der Türkei auf diesem Gebiet. Zugleich kritisierte er allerdings, dass sich die Reformanstrengungen im Jahr 2006 verlangsamt hätten und verlangte, dass die Türkei die Modernisierung mit mehr Engagement vorantreiben müsse. Besonderen Handlungsbedarf sieht die Europäische Union auf den Feldern Meinungs- und Religionsfreiheit, Frauen-, Minderheiten- und Gewerkschaftsrechte sowie bei der zivilen Kontrolle des Militärs. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, bekräftigte der Ministerrat aufs Neue, dass der Fortschritt der Beitrittsverhandlungen von den Fortschritten der Türkei bei der Erfüllung ihrer EU-Verpflichtungen abhänge.

Hinsichtlich der Zypernfrage schlossen sich die Mitgliedstaaten der Kommissionsempfehlung vom 29. November 2006 an. Die Union wird demnach Teile der Beitrittsverhandlungen auf Eis legen, bis die Türkei alle Bedingungen der Zollunion erfüllt und den Warenverkehr mit Zypern nicht weiter behindert. Die Beschränkungen bestehen zunächst darin, dass acht von 35 Verhandlungskapiteln nicht eröffnet werden. Es handelt sich dabei um jene Kapitel, die für die Zypernfrage als relevant erachtet werden. Im einzelnen sind dies: Kapitel 1 (Freier Warenverkehr), Kapitel 3 (Niederlassungsrecht und Dienstleistungsfreiheit), Kapitel 9 (Finanzdienstleistungen), Kapitel 11 (Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), Kapitel 13 (Fischerei), Kapitel 14 (Verkehrspolitik), Kapitel 29 (Zollunion) und Kapitel 30 (Außenbeziehungen). Die anderen Kapitel können weiterhin verhandelt werden. Allerdings dürfen diese nunmehr solange nicht mehr formal abgeschlossen werden, bis die Türkei das Ankara-Protokoll vollständig umgesetzt hat.

Die Einschätzung, wann die Türkei ihren Verpflichtungen nachkommt und somit die Beschränkungen der Beitrittsgespräche hinfällig werden, wird die Kommission vornehmen. Einige Mitgliedsstaaten wollten hier die Beurteilungsprärogative auf den Ministerrat verlegen, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. Ebenso wenig unterstützte der Ministerrat Forderungen, der Türkei eine konkrete Frist zu setzen, bis zu der sie ihre Verpflichtungen erfüllen muss. Im jüngsten Beschluss ist lediglich festgehalten, dass die Kommission in ihren jährlichen Fortschrittsberichten die Einhaltung des Ankara-Protokolls überprüft. Diese Fortschrittsberichte erstellt die Union bereits seit 1998 über die Türkei, sie sind somit keine Neuerung.

Die vom EU-Gipfel bekräftigten Beschlüsse des Ministerrats bestätigten die Linie der Kommission gegenüber Ankara. Im Vorfeld hatten einige Mitgliedsstaaten eine härtere Reaktion gegenüber der Türkei gefordert, andere eine zurückhaltendere. Letztlich konnte sich keine dieser Parteien durchsetzen.

Südosteuropa

Der Europäische Rat bekräftigte in seinen Schlussfolgerungen, "dass die Zukunft der westlichen Balkanstaaten in der Europäischen Union liegt." Gleichzeitig wurde unterstrichen, dass jedes der südosteuropäischen Länder individuell bewertet werde, wobei die Kopenhagener Beitrittskriterien der EU und die jeweiligen Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen als Maßstab dienten. Der Gipfel ging zudem gesondert auf Kroatien und Serbien ein.

Hinsichtlich der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien schloss sich der Europäische Rat wie im Falle der Türkei dem Ministerrat vom 11. Dezember 2006 an. Dieser lobte das Land für seine Fortschritte im Beitrittsprozess und seine gute Kooperation mit dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag. Schnellere Reformfortschritte erwartet sich die Union zukünftig auf den Feldern Justiz- und Verwaltungsreform, Korruptionsbekämpfung, staatlichen Beihilfen und dem Immobilienrecht.

Positive Worte fanden die Staats- und Regierungschefs auch für Serbien. Sie erklärten in Brüssel, dass ein EU-Beitritt Serbiens "nach wie vor begrüßt" werde. Der Gipfel erinnerte zwar auch an die europäische Forderung, dass Serbien auf den Weg in die EU seine Reformbemühungen verstärken müsse, insbesondere hinsichtlich seiner Kooperation mit dem Haager Kriegsverbrechertribunal. Gleichzeitig wurde aber das Anliegen des Europäischen Rates deutlich, die reform- und europaorientierten Kräfte in Serbien zu stärken. Diese könnten demnächst in heftige Bedrängnis geraten, wenn die Statusfrage des Kosovos zur Entscheidung ansteht.

Erweiterungsstrategie

Weitaus größeren Raum als die Behandlung einzelner Beitrittsaspiranten nahm auf dem Gipfel die grundsätzliche Ausrichtung der europäischen Erweiterungspolitik ein. Die Staats- und Regierungschefs führten eine eingehende Aussprache zur zukünftigen Erweiterungsstrategie der Union. Dies hatten sie auf ihrem Gipfeltreffen im Juni 2006 vereinbart und die Kommission hatte zwischenzeitlich ein ausführliches Papier dazu vorgelegt. Die Union hält grundsätzlich an ihrer Erweiterungspolitik fest, nimmt jedoch mit Blick auf die zunehmende öffentliche Kritik Kurskorrekturen vor.

In seinen Schlussfolgerungen bekannte sich der Europäische Rat zunächst zu seiner bisherigen Erweiterungspolitik: "Die Erweiterung ist ein Erfolg für die Europäische Union und für ganz Europa" (Ziff. 5). Sie habe in den neuen Mitgliedstaaten Freiheit und Demokratie gestärkt und der Union insgesamt zu mehr Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit verholfen. Ebenso habe die erweiterte EU außenpolitisch an Gewicht in der Welt gewonnen. Schließlich betonten die Staats- und Regierungschefs, "dass die EU bei ihren Zusagen bezüglich der laufenden Beitrittsverhandlungen bleibt" (Ziff. 7).

Andererseits machte der Europäische Rat ebenso klar, dass er ein bloßes "Weiter so" in der Erweiterungspolitik nicht mehr für tragbar hält. Auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge beschloss der Gipfel vielmehr eine modifizierte Erweiterungsstrategie. Diese soll auf die Grundsätze "Konsolidierung, Konditionalität und Kommunikation" (Ziff. 4) gestützt sein und verstärkt die Erweiterungsfähigkeit der EU in den Blick nehmen. Zwar war die Aufnahmekapazität der Union auch schon in der Vergangenheit als Erweiterungskriterium festgeschrieben. Jedoch wird diese mittlerweile nicht zuletzt aufgrund der öffentlichen Kritik an der Türkeipolitik verstärkt betont. Der EU-Gipfel hat diese Entwicklung nun zusätzlich bekräftigt und in seinen Schlussfolgerungen an mehreren Stellen auf die Bedeutung der Aufnahmefähigkeit hingewiesen. So unterstreichen die Staats- und Regierungschefs beispielsweise: "Das Tempo der Erweiterung muss der Fähigkeit der Union zur Aufnahme neuer Mitglieder Rechnung tragen" (Ziff. 9). Vor jeder Erweiterung soll sichergestellt werden, dass die Union ihre "eigene Entwicklung fortsetzen und vertiefen kann" (Ziff. 9) sowie die Effizienz ihrer Organe und die Finanzierbarkeit ihrer Politiken gewahrt bleiben. Aus diesem Grund verpflichtete der Europäische Rat die Kommission dazu, zukünftig in ihren Beurteilungen von neuen Beitrittsanträgen ebenso wie von laufenden Verhandlungen eine Bewertung der "Folgen für die wichtigsten Politikbereiche" (Ziff. 9) vorzunehmen.

Der Gipfel betonte allerdings nicht nur die Bedeutung der Aufnahmefähigkeit. Ebenso müssen sich die Beitrittsstaaten zukünftig einer strengeren Beitrittsprozedur unterwerfen. So soll der Fortgang von Beitrittsverhandlungen zukünftig noch strikter an die Reformfortschritte des Bewerbers geknüpft werden. Wie von der Kommission vorgeschlagen, werden schwierige Fragen zukünftig nicht mehr am Ende, sondern am Beginn der Aufnahmegespräche behandelt. Dazu zählt die Union beispielsweise die Reform von Verwaltung und Justiz und die Bekämpfung der Korruption. Zukünftig sollen außerdem die Ergebnisse des politischen und wirtschaftlichen Dialogs mit dem Kandidatenland in die Beitrittsverhandlungen einfließen.

Die Modifizierung der Erweiterungsstrategie soll aus Sicht der Staats- und Regierungschef die "breite und anhaltende Zustimmung der Öffentlichkeit" (Ziff. 6) zur Erweiterung der Union sicherstellen. Neben der strengeren Prüfung der Aufnahmefähigkeit der Union und Beitrittsfähigkeit der Bewerber sollen dazu größere Transparenz und eine verbesserte Kommunikation mit den Unionsbürgern beitragen.

II. Sicherheit und Recht

Entscheidungsverfahren in der Innen- und Justizpolitik

Im Rahmen des November-Gipfels 2004 hatten die Staats- und Regierungschefs unter dem Titel "Haager Programm" ein neues Fünfjahresprogramm für die Innen- und Justizpolitik angenommen, das an die Beschlüsse von Tampere aus dem Jahr 1999 anschloss (Bilanz des EU-Gipfels vom 4./5. November 2004). Das Haager Programm zielt unter anderem auf eine Optimierung der Entscheidungsverfahren in der Innen- und Justizpolitik ab. So sollten etwa Maßnahmen in der Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik (Titel IV EGV-N) ursprünglich bereits ab dem 1. April 2005 mit dem Mitentscheidungsverfahren des Art. 251 EGV-N beschlossen werden. Eine Ausnahme bildete vor allem auf Betreiben Deutschlands der Bereich der legalen Zuwanderung. Nachdem Fortschritte jedoch ausblieben, hatte der Europäische Rat auf seinem Juni-Gipfel 2006 die Präsidentschaft aufgefordert, Möglichkeiten der Verfahrensoptimierung auf "der Basis der bestehenden Verträge" zu prüfen (Ziff. 19). Die finnische Präsidentschaft hatte daraufhin gemeinsam mit der Kommission vorgebracht, die Passerelle-Klausel aus dem Vertrag von Nizza anzuwenden und zu Mehrheitsentscheidungen überzugehen. Dieser Vorstoß, der einstimmig hätte beschlossen werden müssen, scheiterte jedoch erneut, unter anderem am Widerstand Polens und Deutschlands. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen so lediglich eine "Intensivierung der operativen Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten" (Ziff. 20). Auch in der Innen- und Justizpolitik werden daher wichtige Fortschritte im Bereich der Entscheidungsverfahren bis auf weiteres vom Schicksal der EU-Verfassung abhängen.

Migrationspolitik

Laut Beschluss des Europäischen Rates sollen im Jahr 2007 konkrete Fortschritte in Richtung einer umfassenden Migrationspolitik gemacht werden. Vier Schwerpunktbereiche werden formuliert (Ziff. 24):

(i) Stärkung der internationalen Kooperation und des Dialogs mit Drittstaaten: An den angestrebten Maßnahmen ist eine weitere Intensivierung der Kooperation mit Herkunfts- und Transitländern vor allem in Afrika und dem Mittelmeerraum zu Migrationsfragen abzulesen. Die Zusammenarbeit soll in einen breiten Rahmen aller relevanten Politikfelder eingebettet werden und so gezielter an den Ursachen von Migration ansetzen.

(ii) Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Kampf gegen illegale Migration: Entlang der bereits bestehenden Prioritäten soll die Kommission im Jahr 2007 besonderes Augenmerk auf Maßnahmen im Kampf gegen illegale Beschäftigung, die Verbesserung von Einreisekontrollen sowie die Stärkung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten legen.

(iii) Verbesserung des Schutzes der EU-Außengrenzen: Die Staats- und Regierungschefs haben beschlossen, den Ausbau der Europäischen Grenzschutzangentur FRONTEX in Warschau voranzutreiben. Neben administrativer und finanzieller Aufbauarbeit soll der Schwerpunkt der Arbeiten zunächst auf der Etablierung eines Küstenüberwachungssystems der südlichen Seegrenzen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in der Region liegen.

(iv) Engere Zusammenarbeit bei der Steuerung legaler Zuwanderung: Deutlicher als bisher befürworteten die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel eine Intensivierung der Zusammenarbeit auch im Bereich der legalen Zuwanderung, wenn auch explizit "unter Wahrung nationaler Zuständigkeiten". Hatte Deutschland lange Zeit – so etwa im Rahmen des November-Gipfels 2004 – in dieser Frage Widerstand gezeigt, so hatte sich die deutsche Haltung im Jahr 2006 auch unter dem Eindruck anhaltender Flüchtlingsströme verschoben. Mit Blick auf die deutsche Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 hatte sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf der ersten Ministerkonferenz der Afrikanischen Union und der EU zu Migration am 22./23. November 2006 in Tripolis (Gemeinsame Erklärung zu Migration und Entwicklung) verhalten positiv über eine Stärkung der europäischen Ebene im Bereich der legalen Zuwanderung geäußert. Die Position der Kommission, die im Namen der Mitgliedstaaten eine zunehmend wichtigere Rolle bei den Verhandlungen mit Herkunftsländern illegaler Zuwanderung spielt, könnte dadurch gestärkt werden, dass der Kampf gegen illegale durch Angebote zur zeitlich begrenzten Migration ersetzt wird.

III. Innovation, Energie und Klimaschutz

Der dritte thematische Block des EU-Gipfels setzte sich aus den Politikfeldern Innovation, Energie und Klimaschutz zusammen. Diese breite Themenpalette wollten die Staats- und Regierungschefs bewusst im Kontext behandeln. Konkrete Beschlüsse standen allerdings wenige auf der Agenda. Vielmehr war dem Europäischen Rat daran gelegen, laufenden Prozessen Nachdruck zu verleihen und zukünftige Entscheidungen vorzubereiten.

Innovationspolitik

Innovationspolitisch ist die EU weiterhin bemüht ein "innovationsfreundliches Umfeld" zu schaffen, "in dem Wissen in innovative Produkte und Dienstleistungen umgesetzt wird" (Ziff. 28). Entsprechende Beratungen waren zuletzt Gegenstand des informellen EU-Gipfels im Oktober 2006 im finnischen Lahti gewesen (Bilanz des informellen EU-Gipfels). Im Rahmen der so genannten Lissabon-Strategie werden die Fortschritte in der Innovationspolitik zudem jährlich auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rats überprüft. Auf dem Dezember-Gipfel nahm das Thema daher keinen herausgehobenen Stellenwert ein. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen allerdings einige Vorgaben für die kommenden Monate.

So soll die Kommission im Laufe des Jahres 2007 eine umfassende Strategie zu den Rechten an geistigem Eigentum vorlegen. Außerdem mahnten die Staats- und Regierungschefs eine zügige Weiterentwicklung des europäischen Patentsystems an. Daher wurden die Brüsseler Kommissare ersucht, ihre Arbeiten an einer entsprechenden Mitteilung so bald wie möglich abzuschließen. Der Europäische Rat bekräftigte zudem seine Unterstützung für die Einrichtung eines Europäischen Technologieinstituts (EIT). Das EIT ist als ein Exzellenznetzwerk aus herausragenden europäischen Universitäten, Forschungsinstituten und unternehmerischen Forschungseinrichtungen konzipiert. Aufgrund verbreiteter Skepsis verläuft seine Realisierung bislang allerdings schleppend. Die Staats- und Regierungschefs forderten nun in Brüssel den Ministerrat und das Parlament auf, den Kommissionsvorschlag zur Einrichtung des EIT zügig – auf jeden Fall noch im Jahr 2007 – anzunehmen.

Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien maß der Europäische Rat der Entwicklung von Modellen der Frequenzzuweisung, dem schnellen Ausbau "fortschrittlicher Mobilfunkdienste" (Ziff. 30) und einem koordinierten Vorgehen bei der Umstellung auf digitale Funktechnik Priorität zu. Er erklärte zudem, dass auf der Frühjahrstagung im Jahr 2008 im Rahmen der Lissabon-Strategie die Möglichkeiten der nächsten Generation des Internets beraten werden sollen.

Bereits für die kommenden Monate vor dem nächsten EU-Frühjahrsgipfel forderten die Staats- und Regierungschefs eine umfassende Aussprache über "Flexicurity", also über das Modell der Verbindung von Flexibilität und Sicherheit (Security) auf dem Arbeitsmarkt. Dabei gelte es, "Flexibilität und Beschäftigungssicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, die Segmentierung der Arbeitsmärkte zu verringern und das Funktionieren des europäischen Arbeitsmarkts zu verbessern" (Ziff. 31).

Energiepolitik

Die Energiepolitik steht spätestens seit dem EU-Frühjahrsgipfel 2006 ganz oben auf der europapolitischen Agenda (Bilanz des Europäischen Rates am 23./24.03.2006). Unter dem krisenhaften Eindruck des russisch-ukrainische Gasstreits und der Diskussion um die Fusion der Energiekonzerne Suez und Gas de France hatten sich die Staats- und Regierungschefs im März 2006 darauf geeinigt, eine gemeinsame Europäische Energiestrategie auszuarbeiten. Insbesondere soll auf dem Frühjahrsgipfel 2007 ein Aktionsplan für eine sichere, umweltfreundliche und wettbewerbsorientierte Energiepolitik verabschiedet werden. Der Europäische Rat hatte auf seiner März-Tagung 2006 zudem beschlossen, sich künftig regelmäßig mit dem Fortgang der europäischen Energiepolitik zu befassen. Nachdem er dies auf seinem informellen Treffen im Oktober 2006 in Lathi mit Blick auf die externe Energiepolitik getan hatte (Bilanz des informellen EU-Gipfels), richtete der Europäische Rat auf seiner jüngsten Tagung im Dezember seinen Blick vor allem auf die nächsten Schritte bis zum entscheidenden Frühjahrsgipfel 2007.

Die Staats- und Regierungschefs zogen zunächst eine positive Bilanz ihrer bisherigen Bemühungen zur Erhöhung der Kohärenz zwischen den externen und internen Aspekten der Energiepolitik sowie zwischen der Energiepolitik und anderen Politikfeldern. Daraufhin benannten sie fünf allgemein gehaltene Maßnahmen, die die EU für eine langfristige Energieversorgungssicherheit ergreifen müsse:

  • Verbesserte Zusammenarbeit mit Erzeuger-, Transit- und Verbraucherländern;
  • Verwirklichung eines barrierefreien Energiebinnenmarktes mit harmonisierten Regeln;
  • Ausbau der Zusammenarbeit für Notfälle und Versorgungsunterbrechungen;
  • Ausdehnung der Grundsätze des Energiebinnenmarktes auf Nachbarländer;
  • Erschließung einheimischer Energiequellen und neuer Energietechnologien.

Als konkreten Schritt befürwortete der Europäische Rat außerdem, dass Anfang 2007 ein Netz von "Energiesicherheits-Korrespondenten" eingerichtet wird. Damit sollen geopolitische und energiebezogene Informationen gesammelt und verarbeitet werden und ein Frühwarnmechanismus zur Garantie der Energieversorgungssicherheit geschaffen werden. Schließlich betonte der Europäische Rat die Bedeutung der Steigerung der Energieeffizienz und des Ausbaus erneuerbarer Energien. Diese Maßnahmen sehen die Staats- und Regierungschefs sowohl als Instrumente zur Verringerung der Energieimportabhängigkeit als auch als Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels.

Klimaschutz

Über Energieeffizienz und erneuerbare Energien hinaus setzte sich der EU-Gipfel auch mit weiteren Aspekten des Klimaschutzes auseinander. Die Staats- und Regierungschefs machten dabei deutlich, dass sie der EU auf diesem Feld eine weltweit führende Rolle zuschreiben. Um die Dringlichkeit des Problems herauszustellen, verwiesen sie auch auf die wirtschaftliche Bedeutung des Klimaschutzes, wie sie auch kürzlich im Stern-Bericht deutlich gemacht wurde. Zudem begrüßte der Gipfel die Ergebnisse der jüngsten Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Nairobi.

Der Gipfel sprach sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich für ein multilaterales Vorgehen im Kampf gegen die Erderwärmung aus. Der Klimawandel sei ein "globales Problem", das "globale Lösungen" erfordere (Ziff. 42). Der Europäische Rat erklärte, dass er –  "bestärkt durch die jüngsten Zusammenkünfte der EU mit Drittländern" (Ziff. 42) – auf seiner nächsten Frühjahrstagung Möglichkeiten für ein globales Klimaabkommen für die Zeit nach dem Auslaufen des Kyoto-Protokolls im Jahr 2012 prüfen wird. Eine solche Übereinkunft solle dabei mit dem Ziel der EU in Einklang stehen, wonach der Anstieg der globalen Temperatur auf höchstens zwei Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau begrenzt werden soll.

Schließlich unterstrich der Europäische Rat die "herausragende Bedeutung" (Ziff. 41), die er dem Emissionshandel als Reaktion auf den Klimawandel zumisst. Die Staats- und Regierungschefs machten in diesem Zusammenhang klar, dass ein Erfolg der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie für den CO2-Handel in der Europäischen Union für die Zeit nach 2013 einen besonderen Stellenwert habe.

Die Bilanz der Gipfelergebnisse zu Innovation, Energie und Klimaschutz macht deutlich, dass der Europäische Rat hier kaum konkrete Entscheidungen getroffen hat. Die politischen Initiativen in diesen Bereichen wurden entweder bereits in der Vergangenheit angestoßen oder sollen erst bei späterer Gelegenheit ausführlich auf höchster EU-Ebene beraten werden. Die Lissabon-Strategie zur Innovations- und Wettbewerbsförderung wird wie jedes Jahr auf dem kommenden Frühjahrsgipfel unter deutscher Präsidentschaft ausführlich erörtert werden. Ebenso stehen Energiepolitik und Klimaschutz auf der Agenda des kommenden Gipfels. Die Verlautbarungen der Staats- und Regierungschefs auf ihrer jüngsten Tagung am 14. und 15. Dezember zeigten dabei erneut, dass dieser neben der Innovations- und Wettbewerbspolitik ganz im Zeichen des Aktionsplans für eine sichere, umweltfreundliche und wettbewerbsorientierte Energiepolitik stehen wird. Die EU-Spitzen hoben in Brüssel insbesondere hervor, dass sie Energiepolitik und Klimaschutzpolitik "zusammenhängend" (Ziff. 43) behandeln werden.

IV. Außenbeziehungen

Aufgrund der Beitrittsperspektiven für die Länder Südosteuropas richtet die EU derzeit besonderes Augenmerk auf den Stand der Status-Verhandlungen zum Kosovo. Die ungelöste Statusfrage stellt weiterhin ein großes Hindernis für den Erweiterungsprozess dar.

Die Mitgliedstaaten bekennen sich zur Stärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik und begrüßten den Abschluss der Aktionspläne mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien.

Die deutsche EU-Präsidentschaft wird beauftragt, die EU-Zentralasienstrategie weiter voranzubringen, die im Rahmen des Juni-Gipfels 2007 angenommen werden könnte.

In einer Erklärung zum Nahen Osten haben sich die Mitgliedstaaten zur Wiederbelebung der Gespräche zur Beilegung des israelisch-arabischen Konflikts bekannt und ihre Rolle im Nahost-Quartett bekräftigt. Im Rahmen der deutschen EU-Präsidentschaft will die Bundesregierung eine Initiative des Quartetts anstoßen.


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