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Die soziale Dimension im Verfassungsvertrag

Welche Instrumente erhält die EU Währungsunion, Steuerwettbewerb und Wohlstandsgefälle abzufedern?

Dieser Beitrag ist Teil des Buches Die Europäische Verfassung in der Analyse, das in Kürze im Verlag Bertelsmann Stiftung erscheinen wird. Das Buch ist im Rahmen des Projektes Das Größere Europa entstanden, das die Bertelsmann Forschungsgruppe Politik am Centrum für angewandte Politikforschung in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung durchführt.

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14.11.2004 · Position von Martin Brusis



Die deutsche Reformdebatte verweist täglich darauf, mit welchen Herausforderungen die europäischen Sozialstaaten konfrontiert sind. Ein Teil dieser Entwicklungen resultiert aus den Erfolgen der europäischen Integration:
  • Die Währungsunion beschränkt die ausgabenpolitischen Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten;
  • die Erweiterung hat den Steuerwettbewerb ebenso wie die Konkurrenz um Investitionen verschärft;
  • das Wohlstandsgefälle zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten bietet Anreize zur Migration zwischen den Sozialsystemen;
  • Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben die Grenzen nationaler Sozialstaaten aufgelöst.

Inwiefern stattet der Verfassungsvertrag die EU mit einem sozialpolitischen Handlungsrahmen aus, der ihre Institutionen und die nationalen Sozialstaaten befähigt, diese Herausforderungen zu bewältigen? In einem Beitrag zum Buch "Die Europäische Verfassung in der Analyse" argumentiert Martin Brusis, dass das "soziale Europa" primär symbolisch-deklarativ aufgewertet wurde, aber im Hinblick auf konkrete EU-Kompetenzen den Status Quo sozialpolitischer Integrationsbereitschaft beibehält. Mit seinem neuen Katalog sozialer Grundrechte und seiner Querschnittsklausel zu den sozialen Werten und Zielen der Union überlässt der Verfassungsvertrag es dem Gerichtshof, den sozialpolitischen Acquis weiterzuentwickeln, nicht aber den demokratisch legitimierten EU-Institutionen. Die sozialpolitisch relevanten Verfassungsbestimmungen versetzen die EU nicht in die Lage, die verlorenen Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten zu ersetzen.


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