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Europa darf seine Bürger nicht vergessen

C·A·P-Position 05/2002 zur Legitimation der Europapolitik von Andreas Kießling

01.05.2002 · Forschungsgruppe Deutschland



Die EU ringt um ihre Legitimation. Die Frage nach der Rechtfertigung ihrer Herrschaft verschärft sich mit der Aussicht auf einen Verfassungsvertrag für die EU. Vereinfachung der Verträge, Transparenz der Verfahren, Handlungsfähigkeit der Institutionen und die Kompetenzabgrenzung zwischen den verschiedenen Ebenen bestimmen die Themenpalette des EU-Konvents. Hinsichtlich legitimatorischer Kriterien stehen damit wichtige Aspekte auf der Tagesordnung. Aber die Rechtmäßigkeit von Machtausübung hat einen Doppelcharakter: Es geht nicht nur um die institutionelle Qualität der Herrschaftsstruktur sondern auch in einer politisch-kulturellen Dimension um die Akzeptanz der politischen Ordnung. Die Gefahr besteht, dass der Konvent technisch-bürokratische Modelle diskutiert, die den anderen zentralen Punkt der Legitimation außen vor lassen: die Beteiligung der Bürger am neuen Europa.

Der Ausgang der Europawahlen 1999 sollte als Menetekel ernst genommen werden. Der dramatische Einbruch der Wahlbeteiligung ist nicht nur Zeichen der Unkenntnis über die Aufgaben des Europäischen Parlaments (EP), sondern auch des Misstrauens und des Desinteresses an der EU. Politiker bekundeten ihre Betroffenheit, doch Konsequenzen zogen sie nicht. Die Integration hat ihre Erfolge rasch konsumiert. Im Bewusstsein der Bürger dominiert die Sorge vor Brüsseler Bürokratismus und Zentralismus. Europa droht seine Bürger zu verlieren.

Es fehlt eine europäische Öffentlichkeit. Dass der EU-Konvent öffentlich tagt, wird daran nur wenig ändern. Allen Skandalen, Affären und aller Verdrossenheit zum Trotz erfüllen Parteien im nationalen Rahmen eine wichtige Legitimationsfunktion als Transmissionsriemen zwischen Gesellschaft und Staat. Die EU muss diese Quelle für sich erschließen – zumal auch Artikel 12 der Grundrechtecharta die Rolle europäischer Parteien hervorhebt. Die geplante Erstellung eines europäischen Parteiengesetzes ist ein wichtiger Schritt nicht nur in Richtung Transparenz bei der Finanzierung der europäischen Parteien, sondern auch für ein echtes europäisches Parteiensystem. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, einige der EP-Mitglieder auf europäischen Listen wählen zu lassen. Dies würde zu einer Europäisierung der bisher national geprägten Europawahlen führen. Schließlich sollten die Parteien für die Mobilisierung der Bürger alternative Politikkonzepte "dramatisieren" können. Eine Wahl des Kommissionspräsidenten durch das EP böte den Parteien die Chance, die Wahlen zum Plebiszit für einen neuen Chef der Brüsseler Exekutivbehörde zu stilisieren. Durch solche Reformen würde die Legitimationskette Europawahlen – EP – EU für den Bürger erkennbarer. Die Akzeptanz des Systems könnte damit wachsen.