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Eine Erfolgspartitur für Europa

C·A·P-Position 05/2002 zur Arbeit des EU-Konvents von Claus Giering

01.05.2002 · Bertelsmann Forschungsgruppe Politik



Seit dem 28. Februar wird an einem neuen Stück europäischer Geschichte geschrieben. In einem Konvent mit über hundert Mitgliedern bereiten Vertreter der Regierungen, der nationalen Parlamente, des Europaparlaments, der Kommission sowie der Beitrittskandidaten eine Vertragsreform vor, die in eine Verfassung für die Europäische Union (EU) münden kann. Wenn der Konvent seinem Auftrag gerecht wird, indem er die Zuständigkeit zwischen den Mitgliedstaaten und der EU neu ordnet, die Gesetzgebung auf europäischer Ebene mit effizienteren und demokratischeren Verfahren versieht und diese Grundordnung in einem lesbaren Dokument bündelt, wäre das der entscheidende Schritt zu einer europäischen Verfassung. Selbst wenn das Ergebnis letztlich nicht als "Verfassung" firmiert, der Charakter eines solchen "Grundvertrages", "Verfassungsvertrages" oder einer "Charta der Kompetenzen" wäre konstitutionell.

Entscheidend für den Erfolg des Konvents und damit für die Umsetzbarkeit seiner Vorschläge in der nächsten Regierungskonferenz wird die Art des Schlussdokuments sein. Doch die Komposition einer im Konsens verabschiedeten, für 27 und mehr Mitgliedstaaten tragfähigen Grundordnung verspricht mühsam zu werden. Aus der Kakophonie der Interventionen einzelner Konventsmitglieder bei der Auftaktsitzung ließ sich noch keine Tonfolge einer in sich stimmigen Partitur heraushören. In den folgenden Vollversammlungen werden jeweils bestimmte Themenblöcke behandelt. Der Konvent sollte sich jedoch nicht dazu verleiten lassen, nur umfangreiche Berichte mit vielfältigen Optionen zu produzieren.

Die Ergebnissicherheit des Verfahrens kann gewahrt werden, indem so schnell wie möglich an konkreten Entwürfen zur Lichtung des heutigen Vertragsdschungels gearbeitet wird. Der Konvent muss Europa dazu nicht neu erfinden. Für alle Problemfelder der EU liegen alternative Lösungswege vor. Diese sind allerdings in ihrer Reichweite und ihren Folgen äußerst unterschiedlich. Zwischen Status quo und Bundesstaat sind mögliche Zwischenstufen denkbar. Je weitgehender die Vorschläge sind, desto mehr Wirkung können sie erzeugen, desto schwieriger sind sie aber im Kreis der Mitgliedstaaten zu verwirklichen. Ein zu visionäres Unterfangen wäre hinsichtlich seiner Realisierbarkeit kontraproduktiv, zu begrenzte Ambitionen hingegen dürften weder den Erwartungen der Öffentlichkeit noch den vorhandenen Reformerfordernissen gerecht werden.

Der Schlüssel zum Erfolg ist die Vereinfachung der Verträge. Das Ziel, die Verträge zu konsolidieren, systematisieren und zu präzisieren, sollte der Konvent als zentrale Prämisse seiner Arbeit festlegen. Das Minimalergebnis wäre ein transparenter und verständlicher Grundvertrag, der die wesentlichen Elemente der bestehenden Verträge systematisch bündelt, die Grundrechtecharta einbindet, einen Überblick über die Aufgabenteilung bietet und die institutionelle Architektur verdeutlicht. Ein solches Dokument, das sich in der Quintessenz nicht zu weit vom Status quo weg bewegt, können die Staats- und Regierungschefs in der dem Konvent folgenden Regierungskonferenz, die letztendlich die Reformen beschließen muss, kaum ablehnen. Falls sich der Konvent auf einen Grundvertrag einigen kann, sind seine Erfolgsaussichten gut. Dies umso mehr, da allen Beteiligten klar ist, dass die zu erweiternde EU regierbar gestaltet werden muss, wenn sich die ambitionierteren Mitgliedstaaten nicht als Solisten oder in kleineren Gruppen vom vielstimmigen Orchester absetzen sollen.


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