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Der lange Weg zu einem neuen EU-Primärrecht

Eine Auswahl von Analysen und Optionen des C·A·P zur Weiterentwicklung der EU

Die auf dieser Seite eingefügten Links verweisen auf die wichtigsten Beiträge und Publikationsübersichten des C·A·P zur institutionellen Fortentwicklung der  EU.

21.10.2007 · Bertelsmann Forschungsgruppe Politik




Bundeskanzlerin Angela Merkel, EU-Kommissionspräsident José Barroso und Außenminister Frank-Walter Steinmeier während der deutschen Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007. Foto: Europäische Kommission.

Zwei Jahre nach dem "Non" der Franzosen und dem "Nee" der Niederländer haben die europäischen Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen am 21./22. Juni 2007 zum Ende der deutschen Präsidentschaft über das Schicksal des europäischen Verfassungsvertrags entschieden. Diese Entscheidung wurde nun beim Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs am 18./19. Oktober 2007 in einen neuen EU-Vertrag gegossen.

Damit steht nach einer "Phase der Reflexion", in der vor allem das "Europa der Ergebnisse" vorangebracht werden sollte, nun die institutionelle Reform der Union wieder im Fokus. Die Verabschiedung der "Berliner Erklärung" anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25. März 2007 hat gezeigt, dass die europäischen Regierungen trotz aller Differenzen grundsätzlich zu einer Reform der geltenden Verträge bereit sind. 

Das vom Verfassungskonvent 2002-2003 erarbeitete und in einer Regierungskonferenz 2004 von den Mitgliedstaaten verabschiedete ursprüngliche Vertragswerk ist trotz seiner zahlreichen Vorzüge und trotz der Tatsache, dass 18 Mitgliedstaaten den Verfassungsvertrag bereits ratifiziert haben, gescheitert. Daher wurde in einer erneuten Regierungskonferenz, die im zweiten Halbjahr 2007 unter portugiesischer Präsidentschaft eröffnet wurde, ein weiterer Anlauf zu einer Primärrechtsreform unternommen.

Eine Vielzahl von möglichen Plan-B-Optionen lag auf dem Tisch. Im Vorfeld des EU-Gipfels forderten manche Stimmen ähnlich wie in der Vergangenheit, wenn die Lösung elementarer EU-Zukunftsfragen an einer Minderheit von Mitgliedstaaten zu scheitern drohte, gar den Austritt der "Blockierer" oder die Gründung einer neuen Union der integrationswilligen Länder.

Derartige Alternativen erscheinen jedoch im Kontext der aktuellen Reformdebatte weder realistisch noch erstrebenswert. Beim Lissabon-Gipfel ging es vielmehr darum, die zentralen Neuerungen des Verfassungsvertrags im Rahmen eines Änderungsvertrags zum geltenden Primärrecht weitestgehend zu sichern – einen entsprechenden "Vertrag zum Vertrag von Nizza" hat das C·A·P gemeinsam mit der Bertelsmann Stiftung bereits im Juni 2005 ausgearbeitet. In der neuen Bescheidenheit eines Änderungsvertrags liegt eine realistische Lösung für die gegenwärtige Verfassungskrise. Auf diese Weise kann für Europa das Scheitern eines Projekts erneut zum entscheidenden Aufbruch werden und neue Integrationspotenziale freisetzen.

Doch auch ein Änderungsvertrag zum Vertrag von Nizza wird nicht der Schlusspunkt der europäischen Reformen sein. Um die Gestaltungskraft des alten Kontinents in einer veränderten globalen Ordnung zu gewährleisten, sollte am Ende der Regierungskonferenz eine verbindliche Einigung darüber erzielt werden, dass die Politisierung Europas fortgesetzt wird.

Links

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EU-Reform: EU-Konvent

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