EU-Verfassung: Worauf es jetzt ankommt
Pressemeldung des C·A·P und der Bertelsmann Stiftung
02.04.2004 · Bertelsmann Forschungsgruppe Politik
Zwar zeichnet sich inzwischen ab, dass sich alle Mitgliedstaaten auf die vom EU-Verfassungskonvent vorgeschlagene Einführung des Grundprinzips der doppelten Mehrheit verständigen können. Für Beschlüsse des Rates der Europäischen Union wäre dann künftig eine qualifizierte Mehrheit an Staaten und Bürgern erforderlich. Zusätzlich werden in der Diskussion der letzten Tagen aber immer wieder Sicherheitsmechanismen aus der Mottenkiste der Integrationsgeschichte hervor geholt, die einseitig darauf abzielen, die Bildung von Blockadekoalitionen zu erleichtern. "Damit tritt an die Stelle klarer Gestaltungsmehrheiten erneut das überholte Denken in Kategorien der Verhinderungsmacht - die Grundidee der doppelten Mehrheit, die Entscheidungs- und Gestaltungsfähigkeit des großen Europa zu sichern, wird auf diese Weise unterlaufen", so Politikberater Weidenfeld.
Deshalb kommt es jetzt darauf an, das Prinzip in seiner Klarheit und Effizienz zu verteidigen. Ein gewisser Verhandlungsspielraum besteht bei der notwendigen Anzahl der Staaten und vertretenen Bürger. Sieht der Konventsentwurf hier eine Mehrheit der Mitgliedstaaten und mindestens 60% der Bevölkerung vor, so würde auch eine Einigung auf Schwellen von jeweils 55% noch eine deutliche Verbesserung gegenüber der geltenden Nizza-Formel darstellen. Doch jedes weitere Prozent Abstrich am Konventsentwurf bedeutet einen schmerzlichen Verlust an Handlungsfähigkeit. Die Grenze ist dann erreicht, wenn die Gestaltungskraft in eine Blockadelogik umschlägt. Das erweiterte Europa wird seine gemeinsamen Probleme nicht mit dem Rechenschieber lösen.
Hintergrund
Die Bertelsmann Stiftung begleitet gemeinsam mit dem Centrum für angewandte Politikforschung (C·A·P) im Rahmen des Projektes "Systemwandel in Europa" die Regierungskonferenz zum Verfassungsentwurf des Konvents durch kritische Analysen und strategische Reformvorschläge: www.eu-reform.de.
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