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Europawahl 2009Zusammensetzung und Organisation des ParlamentsDas Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker der in der Europäischen Union zusammengeschlossenen Staaten. Es ist das einzige direkt gewählte und damit unmittelbar legitimierte Organ der Europäischen Union. Es besteht aus Abgeordneten aller Mitgliedstaaten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl (→ Wahlgrundlagen) in den Mitgliedstaaten gewählt werden. Das 2004 gewählte Europäische Parlament mit gegenwärtig 785 Abgeordneten setzt sich derzeit aus sieben Fraktionen und 31 fraktionslosen Abgeordneten zusammen. Insgesamt sind 170 verschiedene Parteien im Europäischen Parlament vertreten.
Die Mindestzahl an Abgeordneten liegt bei 5 Mandaten für Malta, die Höchstzahl bei gegenwärtig 99 Mandaten für Deutschland (der Vertrag von Lissabon würde die Höchstzahl auf 96 Mandate verringern). Der einstige Beschluss einer Höchstzahl von 700 Mitgliedern bei Erreichen von 27 EU-Mitgliedstaaten wurde Ende 2000 im Zuge des Vertrags von Nizza auf 732 Sitze angehoben. Mit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens am 1. Januar 2007 zur Mitte der Legislaturperiode stieg die Zahl der Abgeordneten vorübergehend auf 785 Mandate, jedoch wird sie nach der Europawahl 2009 bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabonauf voraussichtlich 754 Abgeordnete begrenzt (der Vertrag von Lissabon sieht 751 Volksvertreter vor). Damit ist das Europäische Parlament mit seinen 23 Amtssprachen das größte multinationale Parlament der Welt. Die Abgeordneten des EP vertreten insgesamt etwa 500 Millionen Unionsbürger und -bürgerinnen. Die nationalen Parteien sind die Mitgliederparteien der europäischen Parteien. Die im Bundestag vertretenen Parteien agieren auf europäischer Ebene innerhalb der folgenden Parteien: Europäische Volkspartei EVP (CDU/CSU), Sozialdemokratische Partei Europas SPE (SPD), Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei ELDR (FDP), Partei der Europäischen Linken (EL) (Linke) und Europäische Grüne Partei EGP (Grüne). Charakteristisch für die europäischen Parteien ist die Vielfalt der darin eingebundenen Parteien. Die Abgeordneten schließen sich im Europäischen Parlament je nach politischer Gesinnung zu multinationalen Fraktionen zusammen, die meistens in die komplette Infrastruktur eines internationalen Parteienverbundes eingebettet sind. Manche Fraktion gehört jedoch nicht einer derart organisierten europäischen Dachpartei an, sondern wird im Parlament ad hoc gebildet. Stärkste Fraktion nach der Wahl 2004 wurde die Europäische Volkspartei, die mit 279 Sitzen im Europäischen Parlament vertreten ist. Zweitstärkste Fraktion wurde die Sozialdemokratische Partei Europas mit 199 Sitzen. Die EVP konnte bei der Wahl 2004 keine absolute Mehrheit an Sitzen erlangen, was von nachhaltiger Bedeutung für die Mehrheitsfindung bei Abstimmungen im Parlament ist. Diese erfolgt meist in Form einer "großen Koalition". Für die Bürger ist dadurch oftmals nicht ersichtlich, welche Partei für welche Position steht. Das Europäische Parlament gehört zu den gesetzgebenden Arbeitsparlamenten. In den 20 ständigen Ausschüssen und zwei Unterausschüssen wird von thematisch spezialisierten Abgeordneten die Tätigkeit des Europäischen Parlaments fachlich vorbereitet und die Position des Parlaments gegenüber der Kommission und dem Rat beraten.
Der Präsident und das Präsidium (Präsident, 14 Vizepräsidenten und fünf Quästoren) werden vom Parlament aus seiner Mitte für eine halbe Wahlperiode (2,5 Jahre) gewählt. Dem Präsidenten fallen eine Reihe allgemeiner Befugnisse zur internen Organisation, Sitzungsleitung und Außenvertretung zu, wobei er bei Kontroversen neutral zu bleiben hat. Der Präsident teilt seine Verantwortung mit dem Präsidium (als administratives Leitungsorgan) und mit den Mitgliedern der Konferenz des Präsidenten. Bei dieser Konferenz des Präsidenten handelt es sich um den zentralen Lenkungsausschuss für die Arbeit des Parlaments. Die Tagungsorte des EP stellen neben der Sprachenvielfalt eine Besonderheit dar. Das Europäische Parlament tagt während seiner zwölf Plenarsitzungen in Straßburg, während die Fraktionen und Ausschüsse monatlich in Brüssel zusammentreten. Darüber hinaus ist das Generalsekretariat, dessen Beamte Beratungsaufgaben bei der Formulierung von Vorlagen übernehmen, teilweise in Luxemburg und teilweise in Brüssel angesiedelt. Es gab aufgrund des logistischen Aufwands und der hohen Kosten des "Pendelns" bereits viele Initiativen zur Aufgabe des Sitzes in Straßburg. Jedoch müssten hierzu alle Mitgliedstaaten einer Vertragsänderung zustimmen. Bisher hat sich Frankreich geweigert, den Sitz in Straßburg aufzugeben. Weiterführende Links Bundeszentrale für politische Bildung: europa-digital: Europäisches Parlament: Europäisches Parlament: Europäisches Parlament: European Navigator:
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