C·A·P Home > Themen > Europawahl > Hintergrund > Wahlgrundlagen   Kontakt · Sitemap · English
 
Aktuell
Themen
Projekte
Publikationen
Über das C·A·P
 


Europawahl 2009
Ergebnisanalyse
News & Events
Hintergrund
Geschichte
Zusammensetzung und Organisation
Funktionen
Wahlgrundlagen
Vertrag von Lissabon
Schwerpunkte
Dokumente
Wahlprogramme
Prognosen & Ergebnisse
Pressespiegel
Links
Partner
Kontakt & Team
Blog


Europawahl 2009

Wahlgrundlagen zum Europäischen Parlament


Das Wahlsystem zum Europäischen Parlament regelt, wie Wählerinnen und Wähler ihre politischen Präferenzen in Stimmen ausdrücken und wie diese Präferenzen in Mandate übertragen werden. Dabei gründet sich das Wahlrecht neben Vorgaben des EU-Vertragswerks auf den so genannten Direktwahlakt von 1976 (bzw. auf seine Neufassung von 2003), das einige wenige grundsätzliche Prinzipien der Wahl festlegt, sowie auf national spezifische Bestimmungen der Mitgliedstaaten. Obwohl in einigen Bereichen Angleichungen des Wahlrechts erreicht werden konnten, ist es im Wesentlichen noch immer national geregelt und damit im Detail von Staat zu Staat unterschiedlich.

Die vielfältigen Bemühungen, ein einheitliches Verfahren zur Wahl des Europäischen Parlaments zu etablieren, scheiterten in der Vergangenheit oft an unterschiedlichen Positionen im Rat. Um ein einheitliches Wahlverfahren zum Europäischen Parlament einzuführen, bedarf es eines einstimmigen Beschlusses des Rats mit Zustimmung des Europäischen Parlaments. Im Jahr 2002 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine Neufassung des Direktwahlaktes.


Stimmabgabe bei der Europawahl, Foto: EU.

Zu den Elementen des Beschlusses zählen die Bestätigung des Grundsatzes der Verhältniswahl; die Option für die Mitgliedstaaten Wahlkreise einzurichten, ohne jedoch insgesamt das Verhältniswahlsystem in Frage zu stellen; die Möglichkeit der Einführung von Schwellen für den Einzug ins Parlament, wie etwa die Fünf-Prozent-Hüre in Deutschland; sowie das Verbot von Doppelmandaten im Europäischen Parlament und in einem nationalen Parlament, wobei Großbritannien und Irland in diesem Punkt bis 2009 Ausnahmen erwirkt haben. Bereits vor dem Beschluss von 2002 galt, dass das Amt des Europaabgeordneten unter anderem unvereinbar ist mit der Ausübung eines Regierungsamtes, der Mitgliedschaft in der Europäischen Kommission, der Mitgliedschaft beim Europäischen Gerichtshof, der Mitgliedschaft bei der Europäischen Zentralbank und weiteren Institutionen der EU. 

Die Wahlen zum Europäischen Parlament verlaufen seit 1979 frei, allgemein, unmittelbar und geheim. Der Direktwahlakt legt fest, dass die Wahlen in allen EU-Mitgliedstaaten in der gleichen Woche zwischen Donnerstag und Sonntag abgehalten werden müssen. Die Ergebnisse der jeweiligen Länder dürfen jedoch erst nach der letzten Wahl veröffentlicht werden, um das Wahlverhalten der Bürger, die noch nicht gewählt haben, nicht zu beeinflussen.


In jedem Land gibt es ein aktives (ab 18 Jahren) und passives Wahlrecht. Aufgrund der Unionsbürgerschaft ist es möglich, dass sich jeder EU-Bürger in dem Land, in dem er wohnt, zur Wahl stellt bzw. zur Wahl geht, unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft. Das Mindestalter beim passiven Wahlrecht, d.h. ab wann ein Bürger als Abgeordneter in das Europäische Parlament gewählt werden darf, liegt je nach Mitgliedstaat zwischen 18 Jahren (z.B. Deutschland) und 25 Jahren (Italien). 


Darüber hinaus variieren je nach Mitgliedstaat auch die Anzahl der Wahlkreise, die Regelung zur Wahlpflicht (z.B. besteht im Gegensatz zu Deutschland in Belgien und Griechenland Wahlpflicht), die Existenz einer Sperrminorität (z.B. muss in Deutschland und in Polen eine Partei landesweit fünf Prozent der Stimmen erreichen, in anderen Ländern, wie z.B. Spanien und Großbritannien, gibt es keine Hürde) und die Sitzzuteilungsverfahren. Auch andere Aspekte des Wahlrechts, wie z.B. die Wahlkampffinanzierung, die Wahlprüfung und die rechtlichen Voraussetzungen der Wahlbewerbung, sind in den meisten Staaten unterschiedlich geregelt.

Der Grundsatz der gleichen Wahl, d.h. dass die Stimme eines jeden Bürgers der EU gleich viel Gewicht hat, ist im Gegensatz zu nationalen Regelungen aufgrund des Prinzips der "degressiven Proportionalität" nur bedingt gegeben. Das bedeutet, dass die Bevölkerung aufgrund des nach Ländern unproportionalen Verhältnisses von Bevölkerungszahl und Mandatszahl zu Lasten der bevölkerungsreichsten Länder nicht gleich repräsentiert wird. Der Hintergrund für diese Regelung ist der Gedanke, dass auch den kleinen Ländern eine Mindestrepräsentation von fünf Sitzen zugesichert werden muss, um deren Parteienpluralismus widerzuspiegeln. Wenn auch den großen Länder wie Deutschland eine dementsprechende proportionale Repräsentation eingeräumt werden würde, hätte das Parlament eine Mitgliederzahl, die alle vernünftigen Dimensionen sprengt. Damit zeigen die großen Mitgliedstaaten Solidarität mit den kleinen Mitgliedstaaten.

Weiterführende Links

Wahlrecht.de:
Wahlsysteme in den EU Mitgliedstaaten

Bundesinnenministerium:
Wahlen zum EP - Wahlrecht, Wählerverzeichnis, Wahlvorbereitung

Lehmann, Wilhelm: The European Elections: EU Legislation, National Provisions and Ciic Participation, Brüssel 2009

Vertrag von Lissabon >


News zum Thema


Europa in der Krise

Aktualisierung des Bestsellers „Europa von A bis Z“

26.01.2012 · C·A·P


Europa von A bis Z

12. Auflage, 2011, Hrsg. Werner Weidenfeld und Wolfgang Wessels

09.02.2011 · C·A·P


Jahrbuch der Europäischen Integration 2009

Herausgegeben von Werner Weidenfeld und Wolfgang Wessels

09.12.2009 · Forschungsgruppe Europa


Analyse der Europawahl 2009

C·A·P-Forschungskolloquium mit Manfred Weber, MdEP

30.07.2009 · C·A·P


Europa der Wähler

Werner Weidenfeld analysiert den global zweitgrößten Demokratieprozess

01.07.2009 · Kurzeitung Bad Füssing

Weitere News >


 
Die 5 neuesten Dokumente

Kononenko, Viktoriia: Bürgerplattform als klare Siegerin Polens nach der Europawahl - Niedrige Wahlbeteiligung. Was sind die Ursachen dafür?, München 2009

Diechtl, Franca: Europawahl in Frankreich - Les Verts, die UMP und die Wahlenthaltung siegen bei den Europawahlen, München 2009

Niedermayer, Oskar: Europawahl 2009 - Zusammenhänge, Ergebnisse und Folgen, Berlin 2009

Martens, Wilfried: Now we must apply the lessons of the European elections, 2009

Ambs, Dominik: Mehr Demokratie und Legitimität durch den Vertrag von Lissabon? Referenden als Legitimationsinstrument, München 2009

Alle Dokumente >

EU-Reform
Werner Weidenfeld (Hrsg.): Lissabon in der Analyse – Der Reformvertrag der Europäischen Union, Münchner Beiträge zur europäischen Einigung, Baden-Baden 2008.

EU-Reform
Werner Weidenfeld: Die Europäische Union, 2. Auflage, 2011.

Europaforschung
Werner Weidenfeld / Wolfgang Wessels (Hrsg.): Jahrbuch der Europäischen Integration 2011, Nomos Verlag, 2011.

       
  < Eine Seite zurück · Seite drucken · Nach oben ^    

2010 © Centrum für angewandte Politikforschung (C·A·P) Impressum · webdesign by >METEME.DE