![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
EuropawahlDer Vertrag von Lissabon und das ParlamentDer Vertrag von Lissabon ist eine Antwort auf den mit der EU-Süd- und Osterweiterung gewachsenen Reformbedarf der EU-Institutionen. Ziel ist es, Demokratie und Handlungsfähigkeit der Europäischen Union zu sichern. Der derzeit geltende Vertrag von Nizza, der am 26. Februar 2001 unterzeichnet wurde, konnte die EU nicht langfristig auf die künftigen Herausforderungen vorbereiten. So wurde im "Konvent zur Zukunft Europas" unter Einbeziehung zahlreicher Akteure der "Vertrag über eine Verfassung für Europa" ausgearbeitet und am 29. Oktober 2004 von den Mitgliedstaaten in Rom unterzeichnet. Der Verfassungsvertrag scheiterte jedoch im Frühjahr 2005 am negativen Votum der Franzosen und Niederländer. Nach einer Reflexionsphase wurde unter deutschem EU-Vorsitz im ersten Halbjahr 2007 der Vertrag von Lissabon ausgehandelt, der die Substanz der gescheiterten Verfassung enthält.
Am 13. Dezember 2007 wurde der Vertrag unter portugiesischer EU-Präsidentschaft von den EU-Staats- und Regierungschefs sowie den Außenministern unterzeichnet. Damit er in Kraft treten kann, muss er von den 27 EU-Mitgliedstaaten gemäß deren verfassungsrechtlicher Prinzipien ratifiziert werden. In allen Mitgliedstaaten ist die parlamentarische Ratifizierung bereits erfolgt, nachdem am 6. Mai 2009 auch der tschechische Senatseine Zustimmung gegeben hat. Die Abegordnetenkammer in Prag hatte bereits zuvor den Vertagstext gebilligt. Am 12. Juni 2008 lehnte die irische Bevölkerung den Vertrag von Lissabon in einem Referendum mit einer Mehrheit von 53,4 Prozent ab. Am 20. Juni 2008 einigten sich die europäischen Staats- und Regierungschefs jedoch darauf, dass die Dynamik des Prozesses erhalten bleiben und die Ratifizierung in den Mitgliedstaaten trotz des ablehnenden Votums der Iren weiter gehen müsse. Als möglich gilt, dass der Vertrag 2010 nach einem zweiten Referendum in Irland doch noch in Kraft treten kann. Mit Ausnahme weniger Modifikationen übernimmt der Vertrag von Lissabon die Bestimmungen des Verfassungsvertrags zum Europäischen Parlament. Damit wird vor allem die Legislativ-, Kontroll-, Wahl-, und Systemgestaltungsfunktion des Europäischen Parlaments weiter ausgebaut. Tritt der Vertrag von Lissabon in Kraft, wird die Anzahl der Abgeordnetenmandate des Europäischen Parlaments von gegenwärtig 785 auf 751 (750 Abgeordnete plus Präsident) reduziert. Die Mindestabgeordnetenzahl liegt dann bei sechs pro Land (Malta), die Höchstzahl bei 96 (Deutschland). Die Sitze werden nach dem System der degressiven Proportionalität (→ Wahlgrundlagen) verteilt. Sollte der Vertrag von Lissabon zum Zeitpunkt der Europawahl 2009 noch nicht in Kraft sein, wird das Europäischen Parlament für einen Übergangszeitraum voraussichtlich 754 Abgeordnete umfassen. Darüber hinaus erhält das Europäische Parlament neue Gesetzgebungskompetenzen, die es in den meisten Politikfeldern im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens, das zum "ordentlichen Gesetzgebungsverfahren" (→ Funktionen) wird, neben dem Rat zu einem gleichberechtigten Gesetzgeber machen. Vor allem im Bereich Justiz und Inneres erhält das Europäische Parlament neue Zuständigkeiten. Der Ausbau der Europäischen Union in Richtung eines Zweikammersystems schreitet durch den Vertrag von Lissabon weiter voran, was die Abstimmungsprozesse zwischen Parlament und Rat noch intensiver werden lässt. Demgegenüber sinkt die Zahl der Politikfelder deutlich, an denen das Europäische Parlament nicht beteiligt ist: So wird es auch im Hinblick auf die Haushaltsbefugnisse voll beteiligt sein. Jedoch bleibt beispielsweise der Zugriff auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nach wie vor stark eingeschränkt. Darüber hinaus werden sowohl die Wahl- als auch die Kontrollfunktion des Parlaments ausgeweitet. Dies zeigt sich insbesondere bei dem neu eingeführten Recht zur Wahl des Kommissionspräsidenten, bei der Zustimmungserfordernis zum Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie bei dem Anhörungsrecht des Parlaments bei der Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Zudem wird auch die Rolle des Europäischen Parlaments als Systemgestalter verbessert, indem bei künftigen Vertragsrevisionen die Einrichtung eines Konvents mit starker parlamentarischer Beteiligung zum Regelfall wird. Weiterführende Links Auswärtiges Amt: Centrum für angewandte Politikforschung: Centrum für angewandte Politikforschung: Europäische Union:
|
Die 5 neuesten Dokumente Kononenko, Viktoriia: Bürgerplattform als klare Siegerin Polens nach der Europawahl - Niedrige Wahlbeteiligung. Was sind die Ursachen dafür?, München 2009 Diechtl, Franca: Europawahl in Frankreich - Les Verts, die UMP und die Wahlenthaltung siegen bei den Europawahlen, München 2009 Niedermayer, Oskar: Europawahl 2009 - Zusammenhänge, Ergebnisse und Folgen, Berlin 2009 Martens, Wilfried: Now we must apply the lessons of the European elections, 2009 Ambs, Dominik: Mehr Demokratie und Legitimität durch den Vertrag von Lissabon? Referenden als Legitimationsinstrument, München 2009 Alle Dokumente >
|
|||||||||||||||||||||||||||||
| < Eine Seite zurück · Seite drucken · Nach oben ^ | |||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||