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Europawahl 2009Zur Geschichte des Europäischen ParlamentsAls zwischen dem 7. und 10. Juni 1979 die Bürger der Europäischen Gemeinschaften erstmals die 410 Abgeordneten für ein gemeinsames Parlament wählten, erreichte die Wahlbeteiligung (→ Kennzahlen) einen Spitzenwert, der seit dem nicht mehr erreicht werden konnte. Im Schnitt gingen 63 Prozent der Unionsbürger der neun Mitgliedstaaten zur Wahl, in Deutschland sogar über 65 Prozent. Bis zu diesem Zeitpunkt lag die Ernennung der Abgeordneten für das Europäische Parlament in der Hand der Mitgliedstaaten, die Abgeordneten aus den nationalen Parlamenten übten ihre Funktion in Form eines doppelten Mandats aus. Allerdings gab es auch vor der ersten Europawahl ein Europäisches Parlament.
So kamen im Jahr 1952 78 Abgeordnete aus den damals sechs Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande) der kurz zuvor gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in der "Gemeinsamen Versammlung der EGKS" zusammen. Sie wurden von den nationalen Parlamenten ernannt und sollten die EGKS beratend unterstützen – eine gesetzgeberische Befugnis hatten sie jedoch nicht. Ihre Aufgabe bezog sich lediglich darauf, den Prozess der wirtschaftlichen Integration in Europa zu begleiten. 1958 änderte die Versammlung ihren Namen selbstbewusst in "Europäisches Parlament". Dieses umfasste inzwischen 142 Abgeordnete und war neben der EGKS nun auch für die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zuständig. Ausgeweitete Kompetenzen bezüglich der Gesetzgebung hatte das Parlament jedoch immer noch nicht. Dies änderte sich erst 1971, als die Europäischen Gemeinschaften ein EU-Eigenmittelsystem einführten und das Parlament den EG-Haushalt ab 1975 verabschieden konnte. Das Budgetrecht ist bis heute eine der zentralen Kompetenzen des Europäischen Parlaments, das es sich mit dem Rat teilt (→ Funktionen). Seit der ersten Direktwahl fordern die Abgeordneten eine Ausweitung ihrer Rechte und Zuständigkeiten. So erarbeitete eine Gruppe von Abgeordneten unter dem Vorsitz des Italieners Altiero Spinelli einen Entwurf für eine Europäische Verfassung, der 1984 vorgelegt wurde und auch weitergehende Kompetenzen für das Parlament beinhaltete. Der Entwurf wurde von einigen Mitgliedsstaaten jedoch als zu radikal abgelehnt. Die Inhalte des Verfassungsentwurfs wurden 1986 teilweise mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) durchgesetzt (wie z.B. das Verfahren der Zusammenarbeit von Rat und EP) und mit dem 1992 unterzeichneten Vertrag von Maastricht (z.B durch die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens) und dem 1997 unterzeichneten Vertrag von Amsterdam, sowie anderen außervertraglichen Regelungen (interinstitutionellen Abkommen zwischen den EU-Organen) ausgebaut. Das Parlament verfügt über Gesetzgebungs- und Kontrollbefugnisse (→ Funktionen), wobei es meist auf die Zusammenarbeit mit dem Rat angewiesen ist. Heute ist es bei etwa drei Vierteln aller Gesetzesprojekte dem Rat gleichgestellt, hat jedoch in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und in der Agrar-, Sozial-, Beschäftigungs-, Wirtschafts-, Steuer- und Handelspolitik nur beschränkte Befugnisse. Der Vertrag von Lissabon würde die Kompetenzen des Europäischen Parlaments erheblich erweitern. So würde das Parlament neue Gesetzgebungskompetenzen erhalten und die Wahl- und Kontrollfunktion des Parlaments würden ausgeweitet. Die Wahlbeteiligung bei der Wahl zum Europäischen Parlament ging seit den ersten Direktwahlen kontinuierlich zurück. 1979 lag die europaweite Wahlbeteiligung noch bei 63 Prozent, im Jahr 2004 erreichte sie mit 45,6 Prozent einen Tiefstand. Ähnlich verhält es sich mit der deutschen Wahlbeteiligung, die 1979 bei 65,7 Prozent, bei der letzten Wahl jedoch bei 43 Prozent lag. Weiterführende Links
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