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ChronologieVon der Verfassung zum Reformvertrag15.05.2008 · C·A·P
Hintergrund"Wir haben den Ausgang der Referenden in Frankreich und den Niederlanden zur Kenntnis genommen. Wir sind der Auffassung, dass hierdurch das Engagement der Bürger für das europäische Aufbauwerk nicht in Frage gestellt wird. Die Bürger haben jedoch Bedenken und Ängste zum Ausdruck gebracht, denen Rechnung getragen werden muss. Es ist daher notwendig, die Lage gemeinsam zu überdenken." (Erklärung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Ratifizierung des Vertrags über eine Verfassung für Europa, Tagung des Europäischen Rates am 16.17. Juni 2005) Zusammenfassung der EreignisseNach dem Scheitern der Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden im Mai bzw. Juni 2005 riefen die Staats- und Regierungschefs eine einjährige Phase der Reflexion aus. Zu diesem Zeitpunkt hatten bereits zehn Staaten den Vertrag über eine Verfassung für Europa, der am 29. Oktober 2004 offiziell unterzeichnet worden war, erfolgreich ratifiziert. Die Zukunft des Verfassungsprojektes war ungewiss. Über ausführliche Diskussionen in den EU-Mitgliedstaaten sollten Lösungsvorschläge für die prekäre Situation gefunden werden. Dabei war auch die Kommunikationsstrategie der Europäischen Union ein wichtiges Thema. Mit der Vorlage des "Plan D für Demokratie Dialog und Diskussion" im Oktober 2005 stellte die Europäische Kommission ihr Konzept für die Wiederbelebung einer europäischen Debatte über die Zukunft der EU vor. Die Reflexionsphase über die Zukunft der Verfassung wurde auf dem Gipfeltreffen vom 15.-16. Juni 2006 bis ins Jahr 2007 verlängert. Zudem wurde die zukünftige deutsche Ratspräsidentschaft beauftragt, im ersten Halbjahr 2007 einen Bericht über die Beratungen zum Verfassungsvertrag und zu möglichen künftigen Entwicklungen vorzulegen. In diesem Bericht über die Vertragsreform sprach sich der deutsche Vorsitz im Juni 2007 für die Ausarbeitung eines Änderungsvertrags in der Tradition der Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza und für die Aufgabe des Verfassungskonzepts aus. Die Bundesregierung formulierte ein präzises Mandat zur Einberufung einer Regierungskonferenz sowie genaue Inhalte des Reformvertrags. Das Mandat nimmt die Substanz des Verfassungsvertrags als Ausgangspunkt, enthält jedoch auch einige Änderungen, vor allem die Streichung jeglicher Symbole und Hinweise, die auf ein Verfassungskonzept hindeuten. Die Regierungskonferenz zur Reform des Vertrags von Nizza wurde daraufhin am 23. Juli 2007 eröffnet. Auf einem informellen Gipfeltreffen in Lissabon vom 18.-19. Oktober 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den Vertragstext. Schließlich konnte der Vertrag von Lissabon am 13. Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs unterzeichnet werden. Verlaufen die nationalen Ratifikationsprozesse nach Plan, wird er am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Aufbau der ChronologieDie Chronologie hat zum Ziel, dem Leser die wichtigsten Schritte der Entstehung des Vertrags von Lissabon darzulegen. Sie beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrags über eine Verfassung für Europa am 29. Oktober 2004 und endet mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon am 13. Dezember 2007. Zudem berücksichtigt sie den Verlauf des Ratifikationsprozesses bis 2. April 2008. Details zum Ratifikationsverfahren in den einzelnen Ländern können im C·A·P-Ratifikationsdossier unter www.eu-ratifikation.de abgerufen werden. Die Chronologie umfasst drei Phasen: die Ratifikationsphase des Verfassungsvertrags, die Reflexionsphase und schließlich die Phase der Entstehung des Vertrags von Lissabon. Dabei werden die wichtigsten Reformvorschläge von Politikern, Nichtregierungsorganisationen und Think Tanks vorgestellt. Die Chronologie nennt zudem alle offiziellen Dokumente der Regierungskonferenz. |
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