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EU-Finanzreform 1999

Eine Synopse der politischen und wissenschaftlichen Diskussion und eine neue Reformkonzeption

Friedrich Heinemann: EU-Finanzreform 1999 - Eine Synopse der politischen und wissenschaftlichen Diskussion und eine neue Reformkonzeption, Verlag Bertelsmann Stiftung , Gütersloh 1998. 82 Seiten.
ISBN 3-89204-825-8.

01.02.1998 · Bertelsmann Forschungsgruppe Politik



Die Studie leistet eine umfassende Synopse und kritische Analyse der vielfältigen Vorschläge zur Reform der EU-Finanzverfassung. Zunächst erfolgt eine Erläuterung der deutschen Position, wie sie sich in Äußerungen aus Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat darstellt. Es folgen in den weiteren Abschnitten Positionen aus dem Europäischen Parlament und der Kommission. Den größten Teil der Synopse nimmt Kapitel 5 mit einer Übersicht und Bewertung der wissenschaftlichen Reformdiskussion ein.

Auf der Basis dieser Positionsbestimmung wird im letzten Kapitel schließlich ein eigener zweigeteilter Reformvorschlag entwickelt: In einer Maximalvariante werden zunächst Grundzüge einer grundlegend neu ausgerichteten EU-Finanzverfassung skizziert. Im Anschluß daran werden dann punktuelle Verbesserungen der bestehenden EU-Finanzverfassung vorgeschlagen, die keinen völligen Systemwechsel erforderlich machen.

Für die Maximalvariante werden wesentliche Elemente des heutigen EU-Fiskalsystems zur Disposition gestellt. Auf der Ausgabenseite sind zwei grundlegende Änderungen vorgesehen:

1. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) muß weitgehend renationalisiert werden.

2. In der Strukturpolitik sollten die Strukturfonds - inklusive Kohäsionsfonds - durch einen "Kompensationsfonds" ersetzt werden.

Begünstigung und Belastung sind im Rahmen des Kompensationsfonds einstimmig für einen mehrjährigen Zeitraum festzulegen. Die Zahlungen an die Mitgliedstaaten sollten mit keinerlei Vorgaben über die konkrete mikroökonomische Verwendung dieser Mittel verbunden sein. Allerdings sollte die Gewährung von Mitteln aus dem Kompensationsfonds von makroökonomischen Konditionen abhängig gemacht werden, wodurch auch ein glaubwürdiges Sanktionsinstrument zur Flankierung der Währungsunion geschaffen wäre. Auf der Einnahmenseite ist die EU weiterhin - zusätzlich zu den Einnahmen aus Zöllen und Agrarabschöpfungen - durch Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten zu finanzieren, deren Anteil an den nationalen Steuern allerdings explizit auszuweisen wäre. Eine Verschuldung der EU wird nicht zugelassen.

Durch die Renationalisierung der GAP und die Einrichtung des Kompensationsfonds würde das EU-Budget auf seine Kernaufgabe - die Finanzierung europäischer öffentlicher Güter - konzentriert. Die neue Finanzkonzeption könnte so auch die Bewältigung der Osterweiterung erleichtern, da die Teilnahme der neuen Mitgliedstaaten an den zentralen und integrationspolitisch unabdingbaren Politikbereichen des Kernbudgets kaum finanzielle Probleme bereiten würde.

Die vorgeschlagene Maximalreform - Renationalisierung von Agrar- und Strukturpolitik, Einrichtung des Kompensationsfonds - geht weit über das hinaus, was kurzfristig durchsetzbar erscheint. Dennoch spricht viel dafür, die historische Chance des anstehenden Problemdrucks aus Osterweiterung, Finanzengpässen und Strukturreform zu einer umfassenden Änderung zu nutzen.

Neben der Maximalvariante wird alternativ der Entwurf einer Minimalreform skizziert, die sich auf punktuelle Verbesserungen beschränkt. Demnach ist für die Agrarpolitik zumindest die konsequente Beseitigung aller Preis- und Mengeninterventionen und ein Übergang zu ausschließlich produktionsneutralen Subventionen sowie der gestaffelte Abbau aller verbleibenden EU-Subventionen und die weitgehende Rückverlagerung dieses Bereichs in die nationale bzw. regionale Kompetenz zu fordern. In der Strukturpolitik können zwar die jetzigen Förderinstrumente weiterhin Verwendung finden, diese müssen aber zusätzlich mit der für den Kompensationsfonds beschriebenen makroökonomischen Konditionalität ausgestattet werden. Unverzichtbares Element zur Verhinderung der weiteren Expansion des EU-Haushaltes ist zudem die Abkehr von der automatischen Anpassung des Budgets an Inflations- und Wachstumsrate. Der Finanzrahmen sollte primärrechtlich geregelt und nur noch in nominalen Absolutbeträgen festgesetzt werden. Damit kann gewährleistet werden, daß die EU-Fiskalpolitiker keine Inflationsgewinner sind - eine wichtige Hilfe für die Reputation der neuen europäischen Währung.

Anders als für die vorgebrachte Reform-Maximalversion dürften die punktuellen Reformen der Minimalreform bereits kurzfristig im Bereich des Umsetzbaren liegen. Und auch geringe Kurskorrekturen heute können, bezogen auf die Gestalt der EU Mitte des nächsten Jahrhunderts, große Auswirkungen haben und auf diese Weise langfristig zu dem in der Maximalvariante angestrebten Systemwandel führen.

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