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"Spagat-Urteil" zu Europa?
Bundesverfassungsgericht entscheidet über Lissabon-Vertrag - heute.de im Gespräch mit Werner Weidenfeld
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Von Insa Winter
Am Dienstag entscheidet
sich in Karlsruhe die Zukunft der Europäischen Union. Denn dort
beschließt das Bundesverfassungsgericht, ob der Lissabon-Vertrag mit
dem Grundgesetz vereinbar ist. Sagt das Gericht "nein", müsste wohl ein
neuer Vertrag her. Link zum Originalartikel
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30.06.2009 · ZDF Online
Ein
eindeutiges "Nein" sei jedoch eher unwahrscheinlich, sagt Professor
Werner Weidenfeld im Interview mit heute.de. "Der Vertrag von Lissabon
hat einen herausragenden Stellenwert", sagt der Europa-Experte. Nachdem
die EU-Verfassung 2005 an der klaren Ablehnung der Franzosen und
Niederländer scheiterte, soll der Vertrag von Lissabon den bis heute
geltenden Vertrag von Nizza ablösen. Dieser gilt als Grundlage für die
Europapolitik. "Das ist also durchaus ein europäisches Anliegen von
historischem Rang", sagt der Direktor des Centrums für angewandte
Politikforschung in München. Doch was passiert, wenn das
Bundesverfassungsgericht dem Lissabon-Vertrag doch das Aus erklärt?
Welche Zukunft hat die EU?
Die
Zukunft des EU-Vertrags hänge dann von der Begründung des
Bundesverfassungsgerichts ab, sagt der Europa-Experte. Das Gericht
würde Gründe nennen, warum der Lissabon-Vertrag nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar ist. "Dann würde man auf europäischer Ebene
diesen Sachverhalt prüfen und feststellen mit welcher Antwort man dies
bedienen kann", erklärt Weidenfeld. Das bedeutet, die Europäische Union
würde dann beispielsweise Missverständnisse durch eine
Protokollerklärung korrigieren. Eine solche Protokollerklärung, wie sie
auch im Fall Irland durchgeführt wurde, würde an den Vertrag angehängt.
Ist
der Lissabon-Vertrag aber laut Karlsruhe vereinbar mit dem Grundgesetz,
müssen noch zwei weitere Länder das Papier ratifizieren. Irland
entscheidet in einer Volksabstimmung im November 2009 ein zweites Mal
über den Vertrag. In Tschechien sind fast alle Verfahrensschritte zur
Ratifizierung beendet. Es fehlt nur noch die Unterschrift des
Präsidenten Vaclav Klaus. Dieser könne es sich aber, wenn alle anderen
den Vertrag ratifiziert haben, am Ende nicht leisten "entgegen seiner
legitimierten Gremien in Tschechien die Unterschrift zu verweigern und
damit 492 Millionen Menschen zu blockieren", sagt Weidenfeld.
Möglich: "Spagat-Urteil"
Der
Europa-Experte sieht es als wahrscheinlich, dass das
Bundesverfassungsgericht bei dieser Grundsatzfrage mit einem so
genannten "Spagat-Urteil" antworten wird. Demnach würde es den Vertrag
von Lissabon grundsätzlich für vereinbar mit dem Grundgesetz erklären,
aber gewisse Punkte zu bedenken geben, also Grenzlinien formulieren,
die in der Zukunft nicht übertreten werden dürften. "Das
Bundesverfassungsgericht ist ja sehr sensibel, ob der Vertrag an
bestimmten Punkten nicht zu diffus formuliert ist", sagt Weidenfeld.
In
diesen diffusen Formulierungen gründet sich die Angst, die Europäische
Union - also Ministerrat, Kommission oder aber auch der Europäische
Gerichtshof - könne in Zukunft massiv ihre Kompetenzen auf nationale
Ebene ausdehnen. Weidenfeld weist daraufhin, dass aber gerade in
letzter Zeit sogar der Europäische Gerichtshof "eher europäisch
zurückhaltend geurteilt und darauf hingewiesen hat, dass bestimmte
Kompetenzen ja bei den Mitgliedsstaaten liegen und dort auch bleiben
sollten."
Mehr Transparenz
Wie
das Bundesverfassungsgericht am Dienstag nun auch entscheiden mag, ein
Ende der Reformnotwendigkeit sei nicht in Sicht. "Was der Vertrag von
Lissabon nicht geschafft hat, weshalb langfristig so oder so eine
weitere Reformüberlegung anzustellen ist, ist die Transparenz zu
erhöhen", sagt Weidenfeld. Der über 400 Seiten lange Vertragstext ist
einfach zu intransparent und unverständlich für den EU-Bürger.
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Die Europäische Union

Ein neuer Band von Werner Weidenfeld in der UTB-Reihe "Grundzüge der Politikwissenschaft"

11.03.2010 · C·A·P |
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Werner Weidenfeld (Hrsg.): Die Europäische Union, UTB-Reihe "Grundzüge der Politikwissenschaft", Stuttgart 2010
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