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Wichtige Fragen zur Europawahl

375 Millionen Europäer können wählen

25.05.2009 · Stuttgarter Zeitung



Bei der Europawahl vom 4. bis 7. Juni werden die 736 Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus allen 27Mitgliedstaaten gewählt. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Worum geht es?

Die Entscheidungen des Parlaments beeinflussen maßgeblich den Lebensalltag von fast 500 Millionen Europäern. Lebensmittelsicherheit, Preise und Qualität der Luft sind nur einige wichtige Stichworte. "Das Europaparlament hat Macht", unterstreicht etwa der Politikwissenschaftler Werner Weidenfeld. Wahlen zum Europaparlament sind alle fünf Jahre, die ersten Direktwahlen fanden im Juni 1979 statt.

Wann wird in den einzelnen Ländern abgestimmt?

Die Briten und die Niederländer wählen bereits am 4. Juni, die Iren am 5. Juni, die Tschechen am 5. und 6. Juni. Auch in Italien wird an zwei Tagen gewählt: Am 6. und 7. Juni. Lettland, Malta, Zypern und die Slowakei stimmen am 6. Juni ab. Deutschland und die meisten anderen EU-Staaten wählen am 7. Juni, bei uns sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das Resultat aus allen 27 Mitgliedsländern wird erst ab 22 Uhr am Abend des 7. Juni bekanntgegeben, weil in manchen Ländern die Wahllokale erst um diese Zeit schließen, so zum Beispiel in Italien.

Wie viele Wahlberechtigte gibt es?

Europaweit mehr als 375 Millionen. In Deutschland sind 64,3 Millionen Bürger wahlberechtigt. Bei der letzten Europawahl 2004 war die Beteiligung in Deutschland mit 43 Prozent aber so gering wie noch nie. Europaweit betrug die Wahlbeteiligung 45,5 Prozent. 1979 lag sie noch bei 62 Prozent. Der Mainzer Parteienforscher Jürgen Falter führt die ständig zurückgehende Beteiligung auf ein zunehmend selektives Wahlverhalten zurück. Frei nach dem Motto: Nur, wo der Wähler das Gefühl hat, dass die Stimme konkret etwas bewegt, geht er zur Urne.

Wie viele Abgeordnete werden bestimmt?

Es geht um die Wahl von 736 Europaabgeordneten aus den 27 Mitgliedsländern. Deutschland stehen 99 Abgeordnete zu. Insgesamt stellen sich 32 Parteien und politische Gruppierungen zur Wahl - ein Rekord. Der Wahlzettel ist mit 94 Zentimetern dementsprechend lang. Diese Europa-Abgeordneten vertreten ein breites politisches Spektrum, wie das auch auf nationaler Ebene der Fall ist. Im Parlament organisieren sich die meisten Mitglieder nach der Wahl in Fraktionen, die ihrer politischen Haltung entsprechen.

Gibt es ein einheitliches Wahlrecht?

Nein, die Wahlen müssen aber direkt, allgemein, frei und geheim verlaufen. Zudem ist das Verhältniswahlrecht anzuwenden - vor 2002 wandten verschiedene Länder das Mehrheitswahlrecht an. Der Direktwahlakt erlaubt Hürden wie die deutsche Fünf-Prozent-Klausel oder die österreichische Vier-Prozent-Hürde, allerdings darf die Schwelle für den Einzug einer Partei ins Europäische Parlament national gerechnet nicht über fünf Prozent liegen. Vorgeschrieben sind solche Hürden jedoch nicht. Ansonsten herrschen nationale Gepflogenheiten: In Österreich darf man bereits ab 16 wählen. In einigen Ländern, so zum Beispiel in Frankreich und Großbritannien, ist vor der Wahl eine Registrierung in einem Wählerverzeichnis erforderlich. In Belgien, Griechenland, Luxemburg und auf Zypern herrscht Wahlpflicht.

Darf man in einem anderen Land als dem eigenen wählen oder kandidieren?

Ja. Der Vertrag von Maastricht, der 1993 in Kraft trat, führte die Unionsbürgerschaft ein. Mit der Unionsbürgerschaft verbunden ist das Recht aller EU-Bürger, sich an den Europawahlen aktiv (als Wähler) oder passiv (als Kandidat) in dem Land zu beteiligen, in dem sie leben - unabhängig davon, ob sie die Staatsangehörigkeit dieses Landes besitzen. Aber auch Bürger des Commonwealth, wie etwa Kanadier und Australier, deren Namen im Wahlverzeichnis registriert sind, sind wahlberechtigt. Und es gibt zahlreiche Beispiele gewählter Abgeordneter, die in einem anderen Land als dem Herkunftsland für die Wahlen kandidierten. Für die deutsche FDP sitzt etwa der Niederländer Willem Schuth im EU-Parlament.

Wer ist von der Kandidatur ausgeschlossen?

In der Tat schreiben manche Länder Einschränkungen vor: In Irland darf ein Parlamentarier nicht Vertreter der nationalen Bahngesellschaft sein, in Ungarn Berufspolizist, in Österreich Bankdirektor und in Spanien TV-Intendant.

Wie viel verdient ein EU-Parlamentarier?

Wer ins EU-Parlament gewählt wird, erhält einheitliche Bezüge in Höhe von dann brutto 7413 Euro monatlich - das sind netto knapp 6000 Euro. Jedes gewählte Mitglied bekommt monatlich zusätzlich 17000 Euro aus der EU-Kasse, um persönliche Assistenten zu bezahlen.

Hat die Europawahl Bedeutung für die Bundestagswahl am 27. September?

Dem Ergebnis der Europawahl in Deutschland wird zwar auch eine große innenpolitische Bedeutung beigemessen - es unterschied sich mit seiner meist geringeren Beteiligung in der Vergangenheit aber oft deutlich von dem der Bundestagswahl. Bei der letzten Wahl des Europaparlaments errangen die CDU 36,5 und die CSU 8,0 Prozent. Die SPD musste sich mit 21,5 Prozent begnügen, die Grünen kamen auf 11,9 Prozent. Es folgten die PDS (heute: Die Linke) und die FDP gleichauf mit jeweils 6,1 Prozent.


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