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Eckpunkte einer erfolgreichen EU-Verfassung

Die Regierungsfähigkeit des Großen Europa

28.05.2003 · Werner Weidenfeld



Europa will sich eine Verfassung geben. Ein solches Grundlagendokument bietet die Chance, Effizienz und Transparenz nicht nur als hehre Ziele zu Papier zu bringen, sondern diese Prinzipien praxistauglich auszugestalten. Wie bitter nötig dies ist, hat einmal mehr der außenpolitische Scherbenhaufen verdeutlicht, den nationale Sonderwege im Irakkonflikt hinterlassen haben. Der europäische Einigungsweg steht vor zwei alternativen Entwicklungsmöglichkeiten: Entweder eine Art Lernschock, der zu echten Integrationsfortschritten führt. Oder der Virus des Misstrauens wird weiter grassieren und Europa von innen angreifen.

Der Konvent darf sich nicht im Kleingedruckten verzetteln. Über der Diskussion um Punkt und Komma kann die große Linie verloren gehen. Aufgabe des Konvents und seines Präsidiums ist es daher, die großen Weichenstellungen vorzunehmen und in einen kohärenten Text zu gießen. Fünf Dimensionen für eine erfolgreiche europäische Verfassung sind dabei zu berücksichtigen. Das künftige europäische Grundlagendokument muss die Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten einbeziehen, das Aufgabenprofil der EU schärfen, Führung gewährleisten, die Handlungsfähigkeit eines großen Europa sichern sowie die Weiterentwicklung der Verfassungsgemeinschaft ermöglichen.

Verfassungstraditionen berücksichtigen

Der laufende Reformprozess soll den Bürgern das Projekt Europa wieder näher bringen und die Identifikation mit dem politischen Europa ermöglichen. Der Wildwuchs an Regelungen, Verträgen und Protokollen soll neu und nachvollziehbar geordnet werden. Ziel ist ein Verfassungskern, der die Beziehungen von Bürger und Politik klar regelt und darstellt. Das wird nur dann zu erreichen sein, wenn der Vertrag mit den gemeinsamen, nationalen Verfassungstraditionen kompatibel ist. Zentrale Elemente einer europäischen Verfassung müssen daher die Einbindung der Grundrechtecharta, die feste Verankerung von Gewaltenteilung und Bürgerbeteiligung sein. Mitentscheidung des Europäischen Parlamentes und gerichtliche Kontrolle sollten bei allen legislativen Entscheidungen selbstverständlich sein.

Aufgabenprofil schärfen

Die EU sieht sich fortwährend dem Vorwurf ausgesetzt, sie maße sich Zuständigkeiten an, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten verbleiben sollten. Die europäische Verfassung muss daher die Grundprinzipien, Ziele und Aufgaben der Union klar und nachvollziehbar definieren. Darüber hinaus sollte die Arbeitsteilung zwischen der europäischen und der nationalen Ebene sowie zwischen den Organen der EU eindeutig geregelt werden. Denn erst ein überschaubares Aufgabenprofil schafft Berechenbarkeit und sorgt für politische Gestaltungsfähigkeit. Die Verfassung muss auch die Funktionen der Kommission, des Rates und des Parlaments benennen. Nur so können die Bürger und Mitgliedstaaten der Union Verzögerungstaktiken erkennen und Effizienz einfordern.

Führung gewährleisten

Die Union krankt noch immer an fehlender politischer Führung. Gefragt sind Persönlichkeiten und politische Strukturen, die es erlauben, strategische Vorgaben zu definieren und deren Umsetzung in konkrete Politik zu befördern. Dies ist nur möglich, wenn ein neues Gleichgewicht zwischen den Führungsspitzen geschaffen wird. Längst droht das Übergewicht des Europäischen Rates die politische Führung an sich zu ziehen. Europa war immer zugleich eine Union der Staaten und eine Union der Bürger. Der Schlüssel für eine Stärkung der politischen Führung liegt im Ausbau beider Stränge. Zwei Präsidenten würden diese doppelte Legitimation abbilden: Der Kommissionspräsident, gestützt auf die Mehrheit im Parlament, sollte die Rolle seiner Behörde als Antriebskraft des Integrationsmotors wieder beleben. Der Vorsitzende des Europäischen Rates könnte dagegen von den Mitgliedstaaten auf mehrere Jahre gewählt werden, für die Union auf höchster internationaler Ebene sprechen und Kontinuität symbolisieren. Gelingt es nicht, politische Führung effizient zwischen diesen beiden Legitimationssträngen zu verteilen, so wird die Union auch weiterhin in kritischen Bereichen nicht über Absichtserklärungen hinaus kommen.

Handlungsfähigkeit sichern

Eine handlungsfähige Union benötigt nicht nur politische Führung, sondern auch effiziente Entscheidungen und ihre Umsetzung. Immer wieder wird der Union vorgeworfen, sie könne in Krisen unterschiedlichster Natur nicht adäquat reagieren. Die Europäische Union droht deshalb in den Augen der Bürger an Autorität und Legitimität zu verlieren. Wichtiger Prüfstein für eine gemeinsame europäische Verfassung ist die Schaffung klarer Entscheidungsmechanismen. Die Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen wird dabei der zentrale Gradmesser für die Verbesserung der Handlungsfähigkeit sein. Doch einmal getroffene Entscheidungen müssen auch umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass bei jedem Rechtsakt festgelegt werden muss, wer für die Umsetzung verantwortlich ist, wer die Durchführung kontrolliert, welcher Zeitrahmen dafür vorgesehen ist und wie die Finanzierung sichergestellt werden kann.

Weiterentwicklung ermöglichen

Entscheidend für die Beständigkeit der europäischen Verfassung wird ihre Fähigkeit sein, Dynamik und Stabilität dauerhaft in Einklang zu bringen. In einer erweiterten Union droht die Fortentwicklung der europäischen Integration jedoch in zentralen Bereichen am Elend der Einstimmigkeit zu scheitern. Flexible Mechanismen zur Zusammenarbeit sollten daher eine Weiterentwicklung der Union auf neuen Gebieten durch die Mitgliedstaaten, die dazu bereit sind, erlauben.

Auch die Verfassung selbst wird immer wieder an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Ein zweigeteilter Vertrag kann hier den Weg ebnen: Die Reform der konstitutionellen Bestimmungen muss weiterhin hohen Hürden unterliegen. Die Ausführungsbestimmungen hingegen sollten einem vereinfachten Revisionsverfahren unterworfen werden. Es muss zudem sichergestellt werden, dass die Verfassung auch Inkrafttreten kann. Sie darf nicht am Veto einzelner Mitgliedstaaten scheitern. So sollten der Konvent festlegen, dass die Verfassung nach der Ratifizierung durch eine bestimmte Anzahl von Staaten, die für eine Mehrheit der Bürger stehen, in Kraft tritt.

Konsequenzen für die Konventsarbeit

Wenn die Bürger wieder für eine europäische Erfolgsgemeinschaft gewonnen werden sollen, darf der Konvent kein Konsenspaket ohne Durchschlagskraft vorlegen. Stattdessen muss er mutig Veränderungen an der Substanz der heutigen Vertragsbestimmungen vornehmen. Sollte ein in sich geschlossener Gesamtentwurf jedoch misslingen, dann lauern in den Kulissen der internationalen Politik etliche Alternativen zur Integration: die Wiederkehr des Nationalismus, die Erosion der Union, die Entsolidarisierung des Gemeinschaftswerkes. Ein Blick in die Geschichte Europas zeigt, dass das Arsenal an Krisen und Katastrophen geradezu unerschöpflich ist. Die Europäer sind also gut beraten, die kulturelle Leistung einer Verfassungsordnung zu erbringen.


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