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10 Jahre Internationaler Strafgerichtshof

Barbara Lochbihler, Mitglied des Europäischen Parlaments zu Gast im C·A·P-Forschungskolloquium

25.05.2012 · C·A·P



Die Menschenrechte und deren internationale Durchsetzung sind ein Thema, das die grüne Europa-Abgeordnete Barbara Lochbihler, die unter anderem von 1999 bis 2009 Generalsekretärin der deutschen Sektion von Amnesty International war, schon immer interessiert hat. Als Maxime ihrer Arbeit zitiert sie daher auch den früheren Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan: Die Menschenrechtsverletzungen von heute, sind die Kriege von Morgen. Ein zentrales Element von Lochbihlers Arbeit, die dem Menschenrechtsausschuss des Europäischen Parlaments vorsitzt, ist daher auch die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs bei der Zivilisierung der internationalen Beziehungen.


Barbara Lochbihler und Prof. Dr. Werner Weidenfeld

Der Internationale Strafgerichtshof ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag. Seine Zuständigkeit umfasst vier Delikte des Völkerstrafrechts: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Das Gericht, dessen Gründungstatut mittlerweile 121 Staaten unterzeichnet haben, beschäftigt über 1000 Mitarbeiter aus mehr als 70 Nationen. Im März 2012, und damit 10 Jahre nach der Gründung des IStGH, konnte das erste Urteil gefällt werden. Der kongolesische Milizen-Führer Thomas Lubanga wurde für schuldig befunden und wird voraussichtlich zu lebenslanger Haft verurteilt

Lochbihler, die 1987 als Parlamentsreferentin im Bayerischen Landtag ihre politische Karriere begann, und ihre Kollegen versuchen aber noch an vielen anderen Stellen, den Menschenrechten zu mehr Geltung zu verhelfen. In nahezu alle bi- oder multilateralen Verträge der EU mit Drittstaaten wird mittlerweile eine Menschenrechtsklausel implementiert. Allerdings beklagt Lochbihler, dass trotz dieser Klausel immer wieder wirtschaftlichen Interessen Vorrang gegenüber den Menschenrechten eingeräumt wird. Hier müsse das Europäische Parlament, aber auch die EU insgesamt, noch aktiver die eigenen Grundwerte in die auswärtigen Beziehungen einbringen. Die mit dem Vertrag von Lissabon vorgenommene Stärkung der außenpolitischen Koordinierung könnte künftig dafür sorgen, dass die EU auch der Durchsetzung der Menschenrechte häufiger „mit einer Stimme spricht“.