Deutsche Sicherheitspolitik zwischen Afghanistan und dem Kosovo
C·A·P-Forschungskolloquium mit Christian Schmidt
22.11.2007 · C·A·P
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Welche Rolle spielt Deutschland in der internationalen Sicherheits- und Krisenreaktionspolitik? Um diese Frage drehte sich die Diskussion mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Christian Schmidt. Die Veranstaltung fand am 20.11.2007 im Rahmen des Forschungskolloquiums des Centrums für angewandte Politikforschung (C·A·P) statt.

Parl. Staatssekretär Christian Schmidt und Prof. Dr. Werner Weidenfeld, Direktor des C·A·P.
Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts habe sich deutsche Außenpolitik grundlegend gewandelt, so Schmidt. Zu Zeiten der Jugoslawienkriege in den 90er Jahren sei die deutsche Außenpolitik deutlich von Emotionen geleitet worden. Als prominentes Beispiel sind Äußerungen des damaligen Außenministers Fischers zu nennen, der zu einer Verhinderung des Völkermords im Kosovo mit dem Worten "Wehret den Anfängen" aufrief. Heute sei deutsche Außenpolitik rationaler. Dies spiegle sich auch im Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr aus dem Jahr 2006 wider.
Ein wichtiges Diskussionsthema, dem das Weißbuch Rechnung tragen wolle, war die Einbindung Deutschlands in internationale Netzwerke. Eine internationale Krisensituation führe in den seltensten Fällen dazu, dass man als Staat alleine agieren könne, erklärte der Staatssekretär. Man sei auf eine internationale Kooperation angewiesen. In der Praxis stehen die Netzwerke jedoch vor großen Schwierigkeiten, nicht zuletzt aufgrund besonderer nationaler Interessen.
Eine weitere Gefahr sieht Schmidt in der Tatsache, dass das Gleichgewicht in den internationalen Beziehungen labiler werde. Eine Lösung sieht der Staatssekretär in der Erhöhung von Berechenbarkeit und Verlässlichkeit deutscher Politik und der Bereitschaft, im Sinne von Bündnisinteressen zu agieren.
Gegenstand der Analyse der aktuellen Bundeswehreinsätze waren vor allem Afghanistan und der Kosovo. Ziel bei solchen Interventionen müsse eine tragfähige juristische Begründung sein, z.B. ein UN-Mandat, argumentierte Schmidt. Dies müsse gleichzeitig von einer Kommunikationsstrategie in der breiten Öffentlichkeit begleitet werden.
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